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5 StR 474/24 ECLI:DE:BGH:2024:161224B5STR474.24.0 KI-generiert

Appointment of mandatory public defender following unrepresentativeness due to concurrent surrender of voluntary mandates in necessary defense cases

Geschäftsnummer 5 StR 474/24
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Court of Justice (BGH) granted the request to appoint a mandatory public defender (Pflichtverteidiger) to the defendant, ensuring legal representation in the ongoing revision proceeding. The dispute concerned the defendant's lack of legal representation following the simultaneous surrender of mandate by the previously appointed counsel and the subsequent surrender of mandate by the newly hired private counsel. The court determined that a case of necessary defense existed under Section 140(1) No. 2 and 5 of the Code of Criminal Procedure (StPO), and because the defendant was unrepresented due to the resignation of both the prior mandatory defender and the subsequent voluntary defender, the conditions under Section 141(1) Sentence 1 StPO were met. The appointment was ordered on the condition that both the former mandatory defender and the newly appointed mandatory defender provided written assurances of cost neutrality.

Legislator-Regeste

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§ 141 Abs. 1 Satz 1 StPO; Appointment of mandatory public defender following unrepresentativeness due to concurrent surrender of voluntary mandates in necessary defense cases: Dem Antrag war zu entsprechen, nachdem der vormalige und der künftige Pflichtverteidiger mit Schriftsätzen vom 6. und 10. Dezember 2024 Kostenneutralität zugesichert haben. Es liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StPO). Mit Niederlegung des Wahlmandats durch Rechtsanwalt H. mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2024 und Ankündigung der Niederlegung des Wahlmandats durch Rechtsanwalt D. ist der Angeklagte unverteidigt im Sinne von § 141 Abs. 1 Satz 1 StPO.

Schlagwörter

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notwendige Verteidigung Bestellung eines Rechtsbeistands gewillkürte Vertretung Strafprozessordnung Gesuch um Ernennung Ausstand des Staatsanwalts

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt D. aus B. zum Pflichtverteidiger bestellt.

[GRUENDE]

Der Angeklagte wurde nach Aufhebung der Beiordnung von Rechtsanwalt T. durch Beschluss des Landgerichts Berlin I vom 23. Mai 2024 zuletzt von Rechtsanwalt H. als Wahlverteidiger vertreten. Mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2024 teilte dieser mit, dass Rechtsanwalt D. den Angeklagten im Revisionsverfahren vertrete und aus seiner Sicht kein Mandat mehr bestehe. Mit Schriftsatz vom 11. November 2024 hat Rechtsanwalt D. seine Beiordnung unter Ankündigung der Niederlegung seines Wahlmandats beantragt.

Dem Antrag war zu entsprechen, nachdem der vormalige und der künftige Pflichtverteidiger mit Schriftsätzen vom 6. und 10. Dezember 2024 Kostenneutralität zugesichert haben. Es liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StPO). Mit Niederlegung des Wahlmandats durch Rechtsanwalt H. mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2024 und Ankündigung der Niederlegung des Wahlmandats durch Rechtsanwalt D. ist der Angeklagte unverteidigt im Sinne von § 141 Abs. 1 Satz 1 StPO.

Cirener