Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6 StR 101/24 ECLI:DE:BGH:2024:111224B6STR101.24.1 KI-generiert

Crediting of foreign extradition detention against minimum term of life imprisonment

Geschäftsnummer 6 StR 101/24
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The BGH 6th Criminal Senate dismissed the revisions of the defendants as unfounded, thereby upholding the Landgericht Verden's sentence of life imprisonment, but ordered that the time served in Dutch extradition custody be credited on a 1:1 basis against the minimum period of detention for each life sentence. The dispute concerned the procedural challenge to a life imprisonment conviction and the calculation of time served abroad, where the defendants had been detained in the Netherlands prior to their trial in Germany. The decisive legal basis involved the application of international extradition principles and German criminal procedure rules regarding the crediting of foreign custody to ensure the accurate determination of the earliest possible release date for life sentence prisoners.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Crediting of foreign extradition detention against minimum term of life imprisonment: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 22. Februar 2023 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass die in dieser Sache von den Angeklagten in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Mindestverbüßungszeiten der jeweils verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Schlagwörter

KI-generiert
Auslieferung lebenslängliche Freiheitsstrafe Mindeststrafe Haftentlassung Gefangener Revision des Strafurteils
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 22. Februar 2023 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass die in dieser Sache von den Angeklagten in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Mindestverbüßungszeiten der jeweils verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Bartel Feilcke Tiemann

von Schmettau Arnoldi