Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
III ARZ 1/22 ECLI:DE:BGH:2022:121022BIIIARZ1.22.0 KI-generiert

Removal of chartered accountant judicial member due to incompatibility with chamber advisory board mandate

Geschäftsnummer III ARZ 1/22
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Court of Justice ordered the removal of an honorary judge from the Senate for Chartered Accountant Matters, granting the request filed by the Federal Ministry of Justice. The dispute involved a procedural challenge regarding the compatibility of the judge's dual role, as the individual had been appointed to the advisory board of the Chartered Accountants' Chamber, creating a conflict with their judicial duties. The court ruled that the removal was mandatory under Section 76(2) of the Regulation on the Regulation of the Professions of Chartered Accountants, Statutory Auditors and Tax Advisors (WPO), which prohibits honorary judges from simultaneously serving on the chamber's advisory board, and Section 77(1) No. 2 WPO, which mandates the termination of office upon the subsequent occurrence of circumstances precluding appointment.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Removal of chartered accountant judicial member due to incompatibility with chamber advisory board mandate: Dem Antrag war stattzugeben. Nach § 76 Abs. 2 WPO dürfen die ehrenamtlichen Richter nicht gleichzeitig dem Beirat der Wirtschaftsprüferkammer angehören. Gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 WPO ist ein ehrenamtlicher Richter auf Antrag der Justizverwaltung, die ihn berufen hat, seines Amtes zu entheben, wenn nachträglich ein Umstand eintritt, welcher der Berufung zum Beisitzer entgegensteht.

Schlagwörter

KI-generiert
Ernennung der Revisionsstelle Interessenkollision prozessleitende Verfügungen Beendigung des Auftrags Abschiebung gesetzliche Pflicht
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Der ehrenamtliche Richter im Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof H. wird seines Amtes enthoben.

[GRUENDE]

Der Beteiligte hat mitgeteilt, dass er in den Beirat der Wirtschaftsprüferkammer berufen worden sei, und darum gebeten, einen Nachfolger für ihn als Mitglied des Senats für Wirtschaftsprüfersachen zu berufen. Das Bundesministerium der Justiz hat daraufhin beantragt, den Beteiligten seines Amtes zu entheben.

Dem Antrag war stattzugeben. Nach § 76 Abs. 2 WPO dürfen die ehrenamtlichen Richter nicht gleichzeitig dem Beirat der Wirtschaftsprüferkammer angehören. Gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 WPO ist ein ehrenamtlicher Richter auf Antrag der Justizverwaltung, die ihn berufen hat, seines Amtes zu entheben, wenn nachträglich ein Umstand eintritt, welcher der Berufung zum Beisitzer entgegensteht.

Herrmann

Kessen

Linder

Herr

Liepin