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XII ZB 572/21 ECLI:DE:BGH:2022:040522BXIIZB572.21.0 KI-generiert

Pension equalization amendment: No improvement of pension situation via hypothetical total revision creating new statutory entitlement solely from transferred rights

Geschäftsnummer XII ZB 572/21
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Court of Justice dismissed the applicant's legal complaint, upholding the lower court's decision and leaving the applicant to bear the costs, thereby rejecting her claim for an improvement in her pension entitlements. The dispute concerned a post-divorce pension equalization amendment proceeding following the death of the former spouse, where the applicant argued that a hypothetical total revision under the law would trigger a statutory waiting period fulfillment through external division, thus improving her pension status. The court held that under § 16 VersAusglG, a hypothetical fulfillment of the 60-month statutory waiting period during a hypothetical total revision does not constitute an improvement in the pension situation if the resulting statutory pension entitlement is derived solely from the equalization transfer and does not additionally increase the value of a pre-existing entitlement that previously failed to meet the waiting period requirement.

Legislator-Regeste

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§ 74 Abs. 7 FamFG; Pension equalization amendment: No improvement of pension situation via hypothetical total revision creating new statutory entitlement solely from transferred rights: Von einer weiteren Begründung der Entscheidung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen (§ 74 Abs. 7 FamFG).

Schlagwörter

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Vorsorgeausgleich bei Scheidung Rentenrevision Klageänderung Tod des Ehegatten gesetzlicher Anspruch Streitwert

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Volltext

Versorgungsausgleichsentscheidung: Abänderungsverfahren nach dem Tod eines Ehegatten bei Verbesserung der Versorgungslage im Falle einer hypothetischen Totalrevision unter Lebenden)

[TENOR]

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 19. November 2021 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Wert: 3.393 €

[GRUENDE]

Die angefochtene Entscheidung ist nicht zu beanstanden und hält den Angriffen der Rechtsbeschwerde stand.

Zwar würde die Antragstellerin im Zuge eines hypothetischen Hin-und-Her-Ausgleichs im Wege externer Teilung nach § 16 VersAusglG zu Lasten der beamtenrechtlichen Versorgung des früheren Ehemanns Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben und dadurch die rentenrechtliche Wartezeit von 60 Monaten erfüllen können. Durch eine im Zuge der hypothetischen Totalrevision unter Lebenden eintretende Wartezeiterfüllung wird eine Verbesserung der Versorgungslage aber jedenfalls dann nicht bewirkt, wenn sich das anschließend bestehende gesetzliche Rentenanrecht - wie es hier der Fall sein würde - allein aus dem Versorgungsausgleich speist und nicht eine etwa schon vorher bestehende Anwartschaft, die die Wartezeit nicht erfüllte, durch den Versorgungsausgleich zusätzlich werthaltig würde (vgl. Senatsbeschluss vom 17. November 2021 - XII ZB 375/21 - FamRZ 2022, 258 Rn. 20).

Von einer weiteren Begründung der Entscheidung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen (§ 74 Abs. 7 FamFG).

Dose

Klinkhammer

Günter

Botur

Krüger