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X ZR 147/17 ECLI:DE:BGH:2022:140622BXZR147.17.0 KI-generiert

Litigation value allocation for declaratory relief regarding joint and several damages liability with discount for non-payment claims

Geschäftsnummer X ZR 147/17
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Court of Justice (BGH) issued a procedural order clarifying the distribution of the total litigation value, specifying that 13 million euros of the 18 million euro total amount attributable to the claims for which the defendants were sued as joint and several debtors. The decision arose from a dispute concerning the determination of litigation value for a case involving the declaratory relief of liability for damages, where the plaintiff had not yet demanded actual payment. Relying on the principle that litigation value must reflect the nature of the relief sought, the court applied a discount to the claim of 17,070,420 euros for damages, deeming the reduced allocation of 13 million euros appropriate for the declaratory action regarding the joint and several debtors' liability.

Legislator-Regeste

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Litigation value allocation for declaratory relief regarding joint and several damages liability with discount for non-payment claims: Von dem festgesetzten Gesamtbetrag entfällt auf die Ansprüche, wegen derer die Beklagten als Gesamtschuldner in Anspruch genommen worden sind, ein Teilbetrag von 13 Millionen Euro.

Schlagwörter

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Solidarhaftung Schadenersatzzahlung Streitwert Feststellungsentscheid Zahlungsauftrag E-Justice
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Volltext

Der Beschluss über die Festsetzung des Streitwerts vom 14. Dezember 2021 wird wie folgt ergänzt:

Von dem festgesetzten Gesamtbetrag entfällt auf die Ansprüche, wegen derer die Beklagten als Gesamtschuldner in Anspruch genommen worden sind, ein Teilbetrag von 13 Millionen Euro.

[GRUENDE]

Wie der Senat bereits im Beschluss vom 14. Dezember 2021 ausgeführt hat, wird der Gesamtstreitwert von 18 Millionen Euro im Streitfall wesentlich geprägt durch den Wert der in einem nachfolgenden Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von zuletzt 17.070.420 Euro. Von diesem Wert ist ein Abschlag zu machen, weil die Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit nur die Feststellung der Schadensersatzpflicht begehrt hat.

Vor diesem Hintergrund erscheint für die Ansprüche, wegen derer die Beklagten als Gesamtschuldner in Anspruch genommen worden sind, ein Teilbetrag von insgesamt 13 Millionen Euro angemessen.

Bacher Grabinski