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4 AZR 490/19 ECLI:DE:BAG:2020:130520.U.4AZR490.19.0 KI-generiert

Entitlement to contractual monthly wages and default interest in employment dispute

Geschäftsnummer 4 AZR 490/19
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Labour Court (BAG) reversed the appellate court’s complete dismissal of the plaintiff’s claim and partially reversed the first-instance judgment, ordering the defendant to pay €12,270.43 in gross wages plus statutory interest, while upholding the dismissal of all other claims and assigning full litigation costs to the defendant. The dispute concerned an employment law action for the payment of unpaid monthly wages, where the lower appellate court had erroneously rejected the plaintiff's request for over €12,000 that was partially supported by the labor court. The decision was based on the plaintiff’s established contractual entitlement to the specific monthly salary amounts and the subsequent accrual of default interest on the outstanding balances under German civil law regarding late payment of monetary claims.

Legislator-Regeste

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Entitlement to contractual monthly wages and default interest in employment dispute: Auf die Revision des Klägers wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2019 - 5 Sa 405/18 - aufgehoben, soweit es hinsichtlich Anträgen des Klägers auf Zahlung von insgesamt 12.270,34 Euro brutto nebst Zinsen die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 7. Februar 2018 - 10 Ca 341/16 - zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten das vorgenannte Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen hat.

Schlagwörter

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Lohnanspruch vertraglicher Verzugszins Verpflichtung zur Geldzahlung monatliche Lohnzahlung Zivilurteil Arbeitskampf
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Volltext

I. Auf die Revision des Klägers wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2019 - 5 Sa 405/18 - aufgehoben, soweit es hinsichtlich Anträgen des Klägers auf Zahlung von insgesamt 12.270,34 Euro brutto nebst Zinsen die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 7. Februar 2018 - 10 Ca 341/16 - zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten das vorgenannte Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen hat.

II. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird - unter deren jeweiliger Zurückweisung im Übrigen - das genannte Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.270,43 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.597,33 Euro seit dem 28. Oktober 2016, aus 246,43 Euro seit dem 1. November 2016, aus 2.606,43 Euro seit dem 1. Dezember 2016, aus jeweils 246,43 Euro seit dem 1. Januar 2017, 1. Februar 2017 und 1. März 2017, aus jeweils 338,26 Euro seit dem 1. April 2017, 3. Mai 2017, 1. Juni 2017, 1. Juli 2017, 1. August 2017, 1. September 2017, 3. Oktober 2017 und 1. November 2017, aus 2.698,26 Euro seit dem 1. Dezember 2017 sowie aus jeweils 338,26 Euro seit dem 3. Januar 2018 und 1. Februar 2018 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.