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6 AZR 630/14 ECLI:DE:BAG:2016:180216.U.6AZR630.14.0 KI-generiert

Quantification of post-contractual monetary claim and allocation of litigation costs

Geschäftsnummer 6 AZR 630/14
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)
Kostenauflage geteilt

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Labour Court (BAG) partially upheld the employer's revision, reducing the claimant's monetary award to €714.45 gross plus statutory interest, and dismissed the remainder of the claim, thereby partially overturning the appellate decision which had previously upheld a larger award; the claimant prevailed in part regarding the entitlement to payment, while the employer succeeded in limiting the liability amount. The dispute concerned a post-contractual claim for remuneration or compensation, where the claimant challenged the former employer's failure to pay specific due amounts, and the core legal issue centered on the calculation and validity of the monetary claim under German labour law.

Legislator-Regeste

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Quantification of post-contractual monetary claim and allocation of litigation costs: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 714,45 Euro brutto nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 9. August 2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Schlagwörter

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Verpflichtung zur Geldzahlung Arbeitskampf Kostenverlegung Vertragshaftung Werklohn Revision eines Entscheids
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Volltext

1. Auf die Revisionen der Beklagten und des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision des Klägers im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2014 - 13 Sa 108/14 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt gefasst:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 28. November 2013 - 8 Ca 506/11 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 714,45 Euro brutto nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 9. August 2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten erster Instanz trägt der Kläger zu 88 % und die Beklagte zu 12 %. Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens werden zu 64 % dem Kläger und zu 36 % der Beklagten auferlegt.