Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6 AZR 773/11 KI-generiert

Employment termination during pregnancy: Effectiveness of dismissal under maternity protection statutes

Geschäftsnummer 6 AZR 773/11
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)
Kostenauflage geteilt

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Labour Court reversed the Hessian Regional Labour Court’s ruling and partially modified the first-instance decision, declaring that the employment contract between the plaintiff and the first defendant was not terminated by the dismissal dated December 24, 2009, thereby allowing the plaintiff to prevail on her appeal against that defendant. The dispute concerned the legal effectiveness of a termination notice issued to a female employee, where the lower courts had dismissed her action for a declaration of non-termination. The court’s decisive legal basis relied on the protection of pregnant women under German labor law, specifically determining that the employer failed to meet its burden of proof to demonstrate that it was unaware of the employee’s pregnancy at the time of dismissal, rendering the termination ineffective.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Employment termination during pregnancy: Effectiveness of dismissal under maternity protection statutes: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2011 - 17 Sa 175/11 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin betreffend die Beklagte zu 1. zurückgewiesen hat.

Schlagwörter

KI-generiert
Beendigung des Arbeitsverhältnisses Frauenarbeit Arbeitskampf Mutterschaftsurlaub Beweislast Gesetzlicher Schutz
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2011 - 17 Sa 175/11 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin betreffend die Beklagte zu 1. zurückgewiesen hat.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Dezember 2010 - 2 Ca 344/10 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1. durch die Kündigung vom 24. Dezember 2009 nicht aufgelöst worden ist.

3. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in erster Instanz hat die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 1. zu 3/5, in zweiter Instanz die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 1. zu 3/4 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. in erster und zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen. Die Beklagte zu 1. trägt ihre außergerichtlichen Kosten erster und zweiter Instanz selbst.

4. Die Beklagte zu 1. hat die Kosten der Revision zu tragen.