Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
4 Ni 27/23 (EP) ECLI:DE:BPatG:2025:260225U4Ni27.23EP.0 KI-generiert

Validity of patent for 5G resource block allocation based on modular offset calculation; inventive step over 3GPP standardization documents

Geschäftsnummer 4 Ni 27/23 (EP)
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Patent Court dismissed the nullity action, upholding the validity of European Patent 3,573,392 for the territory of Germany and ordering the plaintiff to bear the costs of the proceedings. The dispute concerned a patent for a communication method, apparatus, and system for efficient frequency-domain resource allocation in 5G New Radio networks, specifically involving the determination of resource block sets within a control resource set based on bitmap indication and offset calculations; the plaintiff challenged the patent for lack of novelty and inventive step, arguing that the invention was disclosed by or obvious from prior art documents related to 3GPP standardization efforts. The court found that the patent validly claimed priority from a Chinese application dated November 10, 2017, which excluded several cited documents as prior art; for the remaining prior art, the court determined that the specific technical features defining the alignment of resource blocks and the determination of the parameter 'n' via modular arithmetic were not disclosed in any single document nor suggested by the combinations of cited references, thereby establishing inventive step under Article 56 EPC.

Legislator-Regeste

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§ 84 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 PatG, § 709 ZPO, § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 ZPO; Validity of patent for 5G resource block allocation based on modular offset calculation; inventive step over 3GPP standardization documents: The dispute concerned a patent for a communication method, apparatus, and system for efficient frequency-domain resource allocation in 5G New Radio networks, specifically involving the determination of resource block sets within a control resource set based on bitmap indication and offset calculations; the plaintiff challenged the patent for lack of novelty and inventive step, arguing that the invention was disclosed by or obvious from prior art documents related to 3GPP standardization efforts. The court found that the patent validly claimed priority from a Chinese application dated November 10, 2017, which excluded several cited documents as prior art; for the remaining prior art, the court determined that the specific technical features defining the alignment of resource blocks and the determination of the parameter 'n' via modular arithmetic were not disclosed in any single document nor suggested by the combinations of cited references, thereby establishing inventive step under Article 56 EPC.

Schlagwörter

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Patentgültigkeit europäisches Patent Neuanmeldung Nichtnaheliegen konnexe Verfahren Berechnungsmethode

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO

Provision cited to justify the allocation of procedural costs to the losing party.

§ 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 ZPO

Provision cited to establish the provisional enforceability of the judgment against security.

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Volltext

In der Patentnichtigkeitssache

…

betreffend das europäische Patent 3 573 392

(DE 60 2018 013 876)

hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Februar 2025 durch die Richterin Werner M. A. als Vorsitzende und die Richter Dipl.-Ing. Müller, Dipl.-Ing. Matter, Dr. von Hartz und Dipl.-Ing. Tischler

für Recht erkannt:

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

[TATBESTAND]

Die Klägerin strebt mit ihrer Klage die Nichtigerklärung des europäischen Patents 3 573 392 an.

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des in englischer Sprache auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 3 573 392 (Streitpatent), das am 17. Juli 2018in Form der Internationalen Anmeldung PCT/CN2018/095899 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der CN 201711107915, angemeldet am 10. November 2017, und der CN 201810055142, angemeldet am 19. Januar 2018 angemeldet worden ist. Die Erteilung des Patents ist am 10. März 2021 veröffentlicht worden.

Das Streitpatent ist in Kraft und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 60 2018 013 876 geführt. Es trägt in der englischen Verfahrenssprache die Bezeichnung

"COMMUNICATION METHOD, APPARATUS AND SYSTEM"

und in der deutschen Übersetzung

"Kommunikationsverfahren, -vorrichtung und -system".

Das Streitpatent umfasst in der erteilten Fassung neunzehn Patentansprüche, die die Klägerin mit ihrer Nichtigkeitsklage vom 3. Juli 2023 in vollem Umfang angreift. Die Beklagte verteidigt das Streitpatent in erteilter Fassung.

Die Ansprüche 1, 10 und 19 sind nebengeordnete Ansprüche, davon sind die Ansprüche 1 und 10 unabhängige Ansprüche (Verfahren und Vorrichtung). Der auf ein Speichermedium gerichtete Patentanspruch 19 ist auf die Verfahrensansprüche 1 bis 9 rückbezogen.

Der ein Kommunikationsverfahren betreffende Patentanspruch 1 lautet in der Verfahrenssprache ausweislich der Streitpatentschrift:

1. A communication method, comprising:

obtaining (602), by a terminal device, resource indication information, wherein the resource indication information is used to indicate frequency domain resources in a control resource set for a terminal device, the resource indication information comprises S bits, S is a positive integer, a most significant bit, MSB in the S bits is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device, a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, and the resource block set consist of m consecutive resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein

the m consecutive resource blocks are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, when n<m,

n is equal to m minus y2, y2 is equal to a second offset mod m, y2 is unequal to 0, and the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP; and,

when n equals to m, the second offset is an integer multiple of m, the resource block set consists of m consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP;

determining, by the terminal device, the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information.

In deutscher Übersetzung lautet Patentanspruch 1 entsprechend der Streitpatentschrift wie folgt:

1. Kommunikationsverfahren, das Folgendes umfasst:

Erhalten (602) von Ressourcenanzeigeinformationen durch eine Endgerätevorrichtung,

wobei die Ressourcenanzeigeinformationen verwendet werden, um Frequenzdomänenressourcen in einem Steuerressourcensatz für eine Endgerätevorrichtung anzuzeigen, die Ressourcenanzeigeinformationen S Bits umfassen, S eine positive Ganzzahl ist, ein höchstwertiges Bit, MSB, in den S Bits verwendet wird, um anzuzeigen, ob ein Ressourcenblocksatz zu den Frequenzdomänenressourcen im Steuerressourcensatz für die Endgerätevorrichtung gehört, eine Menge von Ressourcenblöcken, die im Ressourcenblocksatz umfasst sind, m ist und der Ressourcenblocksatz aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken eines Bandbreitenteils, BWP, besteht, wobei

die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke n aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken, beginnend bei einem Ressourcenstartblock des BWP, benachbart sind, wenn n<m, n gleich m minus y2 ist, y2 gleich einem zweiten Versatz-Mod. m ist, y2 ungleich 0 ist und der zweite Versatz ein Versatz zwischen einem Ressourcenstartblock eines gemeinsamen Indexbereichs und dem Ressourcenstartblock des BWP ist; und, wenn n gleich m ist, der zweite Versatz ein ganzzahliges Vielfaches von m ist, der Ressourcenblocksatz, beginnend bei einem Ressourcenstartblock des BWP, aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken besteht;

Bestimmen der Frequenzdomänenressourcen im Steuerressourcensatz durch die Endgerätevorrichtung auf Basis der Ressourcenanzeigeinformationen.

Der eine Endgerätevorrichtungseinrichtung betreffende Patentanspruch 10 lautet in der Verfahrenssprache:

10. A terminal device apparatus comprising:

a receiving unit (301), configured to obtain resource indication information, wherein the resource indication information indicates frequency domain resources in a control resource set for a terminal device; and

a processing unit (304), unit, configured to determine the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information, wherein

the resource indication information comprises S bits, a most significant bit, MSB in the S bits is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device, a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, S is a positive integer, and the resource block set consists of m resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein

the m consecutive resource blocks start from a start resource block of the BWP or the m consecutive resource blocks are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, wherein n is equal to m minus y2, y2 is equal to a second offset mod m, y2 is unequal to 0, and the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP.

In deutscher Übersetzung lautet Patentanspruch 10 entsprechend der Streitpatentschrift wie folgt:

10. Endgerätevorrichtungseinrichtung, die Folgendes umfasst:

eine Empfangseinheit (301), die dazu ausgelegt ist, Ressourcenanzeigeinformationen zu erhalten, wobei die Ressourcenanzeigeinformationen Frequenzdomänenressourcen in einem Steuerressourcensatz für eine Endgerätevorrichtung anzeigen; und

eine Verarbeitungseinheit (304), die dazu ausgelegt ist, die Frequenzdomänenressourcen im Steuerressourcensatz auf Basis der Ressourcenanzeigeinformationen zu bestimmen, wobei

die Ressourcenanzeigeinformationen S Bits umfassen, ein höchstwertiges Bit, MSB, in den S Bits verwendet wird, um anzuzeigen, ob ein Ressourcenblocksatz zu den Frequenzdomänenressourcen im Steuerressourcensatz für die Endgerätevorrichtung gehört, eine Menge von Ressourcenblöcken, die im Ressourcenblocksatz umfasst sind, m ist, S eine positive Ganzzahl ist und der Ressourcenblocksatz aus m Ressourcenblöcken eines Bandbreitenteils, BWP, besteht, wobei

die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke bei einem Ressourcenstartblock des BWP beginnen oder die m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcke n aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken, beginnend bei einem Ressourcenstartblock des BWP, benachbart sind, wobei n gleich m minus y2 ist, y2 gleich einem zweiten Versatz-Mod. m ist, y2 ungleich 0 ist und der zweite Versatz ein Versatz zwischen einem Ressourcenstartblock eines gemeinsamen Indexbereichs und dem Ressourcenstartblock des BWP ist.

Der ein Speichermedium betreffende Patentanspruch 19 lautet in der Verfahrenssprache:

19. A storage medium, wherein the storage medium stores a computer program; and

when executed by one or more processors, the computer program implements the method according to any one of claims 1 to 9.

In deutscher Übersetzung lautet Patentanspruch 19 entsprechend der Streitpatentschrift wie folgt:

19. Speichermedium, wobei auf dem Speichermedium ein Computerprogramm gespeichert ist und

das Computerprogramm, wenn es von einem oder mehreren Prozessoren ausgeführt wird, das Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9 implementiert.

Die Patentansprüche 2 bis 9 und 11 bis 18 sind mittelbar bzw. unmittelbar auf die Patentansprüche 1 bzw. 10 rückbezogen. Wegen der konkreten Fassung wird auf die Streitpatentschrift Bezug genommen.

Die Klägerin ist der Ansicht, der Gegenstand des Streitpatents sei gegenüber dem Stand der Technik nicht neu und beruhe nicht auf erfinderischer Tätigkeit.

Die Klägerin stützt ihr Vorbringen auf folgende Dokumente:

D1 NTT DOCOMO, INC.: Offline for Search space. R1-1721512, 3GPP TSG RAN WG1#91, Reno, USA, Nov. 27 - Dec. 1, 2017. 13 Seiten.

D2 3GPP TS 38.213 V15.0.0 (2017-12). Technical Specification. 3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; NR; Physical layer procedures for control (Release 15). Seiten 1 – 56.

D3 Huawei, HiSilicon: Resource multiplexing between PDCCH and PDSCH. R1-1717902, 3GPP TSG RAN WG1 Meeting #90bis, Prague, Czech Republic, 9-13 October 2017. 7 Seiten.

D4 Samsung: Wider Bandwidth Operations. R1-1713654, 3GPP TSG RAN WG1 NR Meeting#90, Prague, Czech Republic, 21st – 26th August 2017. 9 Seiten.

D5 NTT DOCOMO, INC.: Summary of key aspects for search space. R1-1718834, 3GPP TSG RAN WG1 Meeting 90bis, Prague, Czech Republic, 9th -13th October 2017. Seiten 1 – 22.

D6 Huawei, HiSilicon: Resource allocation and TBS. R1-1719381, 3GPP TSG RAN WG1 Meeting #91, Reno, USA, 27 November - 1 December 2017. 16 Seiten.

D7 3GPP TS 38.214 V1.0.0 (2017-09). Technical Specification. 3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group Radio Access Network; NR; Physical layer procedures for data (Release 15). Seiten 1 – 32.

D8 Dahlman, E.; et al.: 4G LTE / LTE-Advanced for Mobile Broadband. Elsevier, Amsterdam, et al., Copyright 2011. ISBN: 978-0-12-385489-6. Deckblatt, 4 nicht nummerierte Seiten, Seiten xiii, xv - xxiv, 143 – 202.

D9 "determine". Merriam-Webster.com Dictionary, Merriam-Webster, https://www.merriam-webster.com/dictionary/determine. Abgerufen am 13. Nov. 2023. 8 Seiten.

D10 MCC Support: Final Report of 3GPP TSG RAN WG1 #90 v1.0.0. R1-1716941, 3GPP TSG RAN WG1 Meeting #90bis, Prague, Czech Rep, 9th – 13th October 2017. Seiten 1 – 172.

Die Beklagte hat u. a. die folgenden Dokumente eingereicht:

NB1 Dahlman, E.; et al.: 4G LTE / LTE-Advanced for Mobile Broadband. Elsevier, Amsterdam et al., Copyright 2011. ISBN: 978-0-12-385489-6. Deckblatt, 4 nicht nummerierte Seiten, Seiten v - xxiv, 1 – 431.

NB2 "determine", English meaning – Cambridge Dictionary, https://www.dictionary.cambridge.org/dictionary/english/determine. 2023. 6 Seiten.

Die Klägerin beantragt,

das europäische Patent 3 573 392 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Die Beklagte tritt dem Vorbringen der Klägerin in allen Punkten entgegen und verteidigt das Streitpatent in der erteilten Fassung. Sie hält die Gegenstände der Patentansprüche 1 und 10 sowie 19 in der erteilten Fassung für rechtsbeständig. Gleiches gelte für die rückbezogenen Unteransprüche.

Der Senat hat den Parteien einen qualifizierten Hinweis vom 30. April 2024 zugeleitet und hierin Fristen zur Stellungnahme auf den Hinweis und auf etwaiges Vorbringen der jeweiligen Gegenpartei gesetzt.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2025 sowie den weiteren Akteninhalt Bezug genommen.

[ENTSCHEIDUNGSGRUENDE]

A. Die zulässige Klage ist nicht begründet und war daher abzuweisen. Der Gegenstand des Streitpatents erweist sich als rechtsbeständig; der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund der fehlenden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 54, und 56 EPÜ liegt nicht vor.

I. Zum Streitpatent, zur Aufgabe, zur Fachperson, zur Merkmalsgliederung und Auslegung

1. Das Streitpatent betrifft die Konfiguration von Ressourcenblocksätzen in einem drahtlosen Kommunikationssystem (Streitpatentschrift, Abs. 0001).

In der fünften Mobilfunkgeneration New Radio (NR) sei eine Einheit im Frequenzbereich ein Unterträger (subcarrier) und eine Einheit im Zeitbereich ein orthogonales Frequenzteilungsmultiplex-Symbol (Orthogonal Frequency Division Multiplexing, OFDM). Ein Ressourcenelement (Resource Element, RE) sei eine minimale physikalische Ressource, beinhaltend einen Unterträger in einem OFDM-Symbol (Abs. 0002).

Eine Netzwerkvorrichtung könne einen oder mehrere Uplink-/Downlink-Bandbreitenteile (Bandwidth Parts, BWP) für ein Endgerät konfigurieren. Ein Bandbreitenteil sei eine Teilmenge der Systemträgerbandbreite, und die mehreren Bandbreitenteile könnten sich im Frequenzbereich überlappen. Eine Netzwerkvorrichtung könne einen Uplink-/Downlink-Bandbreitenteil in den für das Endgerät konfigurierten Bandbreitenteilen aktivieren. Die Netzwerkvorrichtung übertrage im aktivierten Downlink-Bandbreitenteil einen physikalischen geteilten Downlink-Kanal (Physical Downlink Shared Channel, PDSCH) und einen physikalischen Downlink-Steuerkanal (Physical Downlink Control Channel, PDCCH) an das Endgerät, und das Endgerät übertrage im aktivierten Uplink-Bandbreitenteil einen physikalischen geteilten Uplink-Kanal (Physical Uplink Shared Channel, PUSCH) an die Netzwerkvorrichtung (Abs. 0003).

Die mehreren Bandbreitenteile (BWPs), die von der Netzwerkvorrichtung für ein oder mehrere Endgeräte konfiguriert würden, könnten sich im Frequenzbereich überlappen. Darüber hinaus sei die Mindestgranularität eines Bandbreitenteils im Frequenzbereich ein Ressourcenblock (Ressource Block, RB). Jeder Ressourcenblock enthalte mehrere Unterträger. Jeder Ressourcenblock in einem Überlappungsbereich sich im Frequenzbereich überlappender Bandbreitenteile könne höchstens einem Endgerät zugeordnet werden. Unter dieser Voraussetzung werde die effiziente Zuweisung oder Neuzuweisung von Uplink- oder Downlink-Ressourcen durch die Netzwerkvorrichtung zum Endgerät zu einem technischen Problem, das gelöst werden müsse.

Die WO 2011/084822 A1 offenbare eine Ressourcenzuweisungstechnik, die darauf abziele, Offsets zwischen den Endgeräten zugewiesenen Ressourcenblöcken zu vermeiden. Die US 2016/044665 A1 offenbare einen Ressourcenindikatorwert, eine Bitmap zum Zuweisen von Ressourcen an das Endgerät, bestehend aus einem MSB und einem LSB, zusammenhängenden, aufeinanderfolgenden zugewiesenen Ressourcenblöcken und einem Offset zum Starten aufeinanderfolgender Ressourcenblöcke (Abs. 0004).

2. Die dem Streitpatent zugrunde liegende Aufgabe liegt zum einen in der effizienten Zuweisung oder Neuzuweisung von Uplink- oder Downlink-Ressourcen an ein Endgerät (Abs. 0005) und zum anderen darin, dass als Ergebnis des Ressourcenzuweisungsvorgangs die Frequenzbereichsressourcen effizient, insbesondere "lückenlos" auf verschiedene Endgeräte in dem drahtlosen Kommunikationsnetzwerk verteilt sind (Abs. 0068, 0069, 0110, 0121 und 0141).

3. Maßgebliche Fachperson ist eine Ingenieurin oder ein Ingenieur der Nachrichten- oder Informationstechnik mit einem universitären Master-Abschluss oder Diplom. Die Fachperson hat mehrere Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung von Mobilfunksystemen. Sie ist mit dem Stand laufender Standardisierungsbemühungen auf diesem Gebiet vertraut und ihr sind die im Rahmen der Standardisierungsprozesse diskutierten Beiträge bekannt.

4. Das Streitpatent umfasst in seiner erteilten Fassung neunzehn Patentansprüche, die einander nebengeordneten Patentansprüche 1, 10 und 19, sowie die auf die Patentansprüche 1 oder 10 direkt oder indirekt rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 9 und 11 bis 18.

Den weiteren Darlegungen liegt die folgende Merkmalsgliederung der erteilten Patentansprüche 1 und 10 zugrunde, die auf der Gliederung durch die Parteien basiert (Englische Fassung gemäß Streitpatentschrift):

Patentanspruch 1:

1.1

A communication method, comprising:

Kommunikationsverfahren, das Folgendes umfasst:

1.2

obtaining (602), by a terminal device, resource indication information,

Erhalten (602) von Ressourcenanzeigeinformationen durch ein Endgerät,

1.2.1

wherein the resource indication information is used to indicate frequency domain resources in a control resource set for a terminal device,

wobei die Ressourcenanzeigeinformationen verwendet werden, um Frequenzbereichsressourcen in einem Steuerressourcensatz für ein Endgerät anzuzeigen,

1.4

the resource indication information comprises S bits,

die Ressourcenanzeigeinformationen S Bits umfassen,

1.4.1

S is a positive integer,

S eine positive Ganzzahl ist,

1.4.2

a most significant bit, MSB in the S bits

ein höchstwertiges Bit, MSB, in den S Bits

1.4.3

is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device,

verwendet wird, um anzuzeigen, ob ein Ressourcenblocksatz zu den Frequenzbereichsressourcen im Steuerressourcensatz für das Endgerät

gehört,

1.5

a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, and

eine Menge von Ressourcenblöcken, die im Ressourcenblocksatz umfasst sind, m ist und

1.5.1

the resource block set consist [sic!] of m consecutive resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein

der Ressourcenblocksatz aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken eines Bandbreitenteils, BWP, besteht, wobei

1.6.2

the m consecutive resource blocks are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, when n 1) enthalten sind, z. B. m = 6 (Abs. 0014: "m is notified by the network device or preconfigured").

· Der Startressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs und der Startressourcenblock des Bandbreitenteils und/oder der zweite Versatz, d. h. die Differenz zwischen den genannten Startressourcenblöcken (Merkmal 1.6.2.4) (Abs. 0016: "the second offset … is received by the terminal device from the network device

.

"; Abs. 0134).

Mit Hilfe dieser Größen führt das Endgerät die folgenden Verfahrensschritte durch, um die Frequenzbereichsressourcen des ihm zugewiesenen Steuerressourcensatzes zu bestimmen:

· Bestimmen des zweiten Versatzes (V2) gemäß Merkmal 1.6.2.4:

V2 = RBStart_BWP – RBStart_Common_Index_Area.

· Bestimmen der Größe y2 gemäß Merkmal 1.6.2.2:

y2 = V2 mod m.

· Bestimmen der Größe n gemäß Merkmal 1.6.2.1:

n = m – y2.

· Durchführen einer Fallunterscheidung anhand eines Vergleichs des ermittelten Wertes von "n" mit dem Wert von "m":

o Wenn n gleich m ist (Merkmal 1.6.1) bzw. y2 gleich Null ist (Merkmal 1.6.2.3 nicht erfüllt), beginnen die Frequenzbereichsressourcen des Steuerressourcensatzes bei dem Startressourcenblock des Bandbreitenteils, d. h. der durch das MSB in den S Bits angezeigte erste

o Ressourcenblocksatz, der aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken besteht, beginnt bei dem Startressourcenblock des Bandbreitenteils, d. h. bei einem ganzzahligen Vielfachen des Startressourcenblocks des gemeinsamen Indexbereichs.

o Wenn n kleiner m ist (Merkmal 1.6.2) bzw. y2 ungleich Null ist (Merkmal 1.6.2.3), beginnen die Frequenzbereichsressourcen des Steuerressourcensatzes nicht bei dem Startressourcenblock des Bandbreitenteils, sondern bei einem Ressourcenblock, der n Ressourcenblöcke oberhalb des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils liegt. Der durch das MSB in den S Bits angezeigte erste Ressourcenblocksatz, der – wie in dem Fall gemäß Merkmal 1.6.1 – aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken besteht, beginnt nun erst n Ressourcenblöcke oberhalb des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils. Die ersten n Ressourcenblöcke werden in diesem Fall nicht genutzt, damit alle von den Basisstationen signalisierten Ressourcenblocksätze an dem gleichen, "m" Ressourcenblöcke umfassenden, Ressourcenblocksatzraster ausgerichtet sind.

5.14 Die nachfolgenden Beispiele dienen der Veranschaulichung: Gegeben sei ein gemeinsamer Indexbereich mit 24 Ressourcenblöcken. Die Ressourcenblocksätze umfassen jeweils sechs Ressourcenblöcke. Im ersten Beispielfall, der die Bedingung gemäß Merkmal 1.6.2 erfüllt, umfasst der Bandbreitenteil (BWP0) 21 Ressourcenblöcke, im zweiten Fall, der die Bedingung gemäß Merkmal 1.6.1 erfüllt, umfasst der Bandbreitenteil (BWP1) zwölf Ressourcenblöcke. Im ersten Fall beträgt der zweite Versatz (V2) drei, im zweiten Fall zwölf Ressourcenblöcke:

Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen

Im ersten Fall signalisieren die Ressourcenanzeigeinformationen, d. h. die Bitmap {1 0 1}, dass die Frequenzbereichsressourcen des Steuerressourcensatzes die Ressourcenblöcke RB6 bis RB11 und RB18 bis RB23 des gemeinsamen Indexbereichs umfassen.

Im zweiten Fall signalisieren die Ressourcenanzeigeinformationen, d. h. die Bitmap {1 1}, dass die Frequenzbereichsressourcen des Steuerressourcensatzes die Ressourcenblöcke RB12 bis RB17 und RB18 bis RB23 des gemeinsamen Indexbereichs umfassen.

III. Zur Patentfähigkeit des Streitpatents in erteilter Fassung

Dem Bestand des Streitpatents steht der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit nicht entgegen.

1. Das Streitpatent nimmt die Priorität der chinesischen Patentanmeldung CN 201711107915 vom 10. November 2017 wirksam in Anspruch.

1.1 Nach der Auffassung des Senats entnimmt die Fachperson der ältesten Prioritätsanmeldung CN 201711107915 hinsichtlich des Gegenstands des Anspruchs 1 des Streitpatents das Folgende (Unterstreichungen vom Senat hinzugefügt; im Folgenden wird auf die von der Klägerin eingereichte englische Übersetzung (Anlage N4) der chinesischen Prioritätsanmeldung (Anlage N3) Bezug genommen):

1.1 A communication method, comprising:

Abs. 0005: The present invention relates to a

communication method

… so that a network device can efficiently allocate or re-allocate uplink or downlink resources to a terminal device.

1.2 obtaining (602), by a terminal device, resource indication information,

Abs. 0009:

obtaining, by the terminal device, the resource indication information

Abs. 00115: Step 602:

The terminal device obtains the resource indication information

,

1.2.1 wherein the resource indication information is used to indicate frequency domain resources in a control resource set for a terminal device,

Abs. 00114:

the resource indication information is frequency domain resource configuration information of a control resource set CORESET

1.4 the resource indication information comprises S bits,

Abs. 0012: the resource indication information includes S bits,

Abs. 00112: the quantity of the bits included in the resource indication information is referred to as S

1.4.1 S is a positive integer,

Abs. 00112: S is a positive integer

1.4.2 a most significant bit, MSB in the S bits

Abs. 0096: a meaning of "1st bit" is a most significant bit (Most Significant Bit, MSB for short) in a plurality of bits;

Abs. 00175: the 1st bit in the S bits

1.4.3 is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device,

Abs. 0085: When control resource allocation is performed in NR, an

allocation granularity of the resource block set in a frequency domain is 6 consecutive resource blocks

(RB). Hier wird die Granularität der Ressourcenblocksätze zu m = 6 festgelegt.

Abs. 00174 - 00175: In a first possible implementation, the start resource block of the common index area is used as a boundary for alignment in configuration of the plurality of resource blocks. In this possible implementation,

the 1st bit in the S bits is used to indicate whether n consecutive resource blocks starting from the start resource block of the bandwidth part BWP are for the terminal device

[entspricht dem Merkmal 1.6.1, d. h. n ist gleich m, der Granularität der Ressourcenblocksätze],

or

is used to indicate whether m resource blocks adjacent to n consecutive resource blocks starting from the start resource block of the bandwidth part BWP are for the terminal device [entspricht der zum Merkmal 1.6.1 alternativen Merkmalsgruppe 1.6.2, d. h. n ist kleiner als m, also kleiner als die Granularität der Ressourcenblocksätze, daher werden die ersten n Ressourcenblöcke des Bandbreitenteils von dem Endgerät nicht verwendet; vielmehr zeigt das MSB der S Bits die ersten m Ressourcenblöcke an, die in die Granularität "passen" und die sich an die ersten n "nicht passenden” Ressourcenblöcke anschließen]. n is determined based on m and the second offset, and n is greater than 0. For an explanation of m, refer to the description above. Details are not described herein again.

1.5 a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, and

Abs. 0085: When control resource allocation is performed in NR, an allocation granularity of the resource block set in

a frequency domain is 6 consecutive resource blocks (RB).

Abs. 00133: in NR, an allocation granularity of the RB set for a CORESET in a frequency domain is 6 consecutive RBs. Resources that are less than 6 consecutive RBs cannot be used for RB set resource allocation. In this case,

m is equal to 6

.

Abs. 00175: For an explanation of m, refer to the description above. Details are not described herein again.

1.5.1 the resource block set consist of m consecutive resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein

Abs. 0085: The terminal device accesses a serving cell and obtains information about a resource block set (RB set) included in a CORESET in a frequency domain. The

resource block set

included in the control resource set

is located in a downlink BWP

.

When control resource allocation is performed in NR, an allocation granularity of the resource block set in a frequency domain is

6 consecutive resource blocks

(RB).

Abs. 00133: in NR, an allocation granularity of the RB set for a CORESET in a frequency domain

is 6 consecutive RBs

. Resources that are less than 6 consecutive RBs cannot be used for RB set resource allocation. In this case, m is equal to 6.

1.6.2 the m consecutive resource blocks are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, when n : 5 = 6 – 1 = 5;

Im zweiten Fall (BWP 1) gilt ebenfalls:

n = m – y2, denn: n = 2; m = 6; y2 = 4 ->: 2 = 6 – 4 = 2;

1.6.2.2 y2 is equal to a second offset mod m,

Abs. 00177: y2 is equal to a value of the second offset mod m, that is, the second offset mod m

vgl. auch Figur 8 mit Beschreibung: Im ersten Fall (BWB 0) gilt:

y2 = V2 mod m, denn: V2 = 1; m = 6; y2 = 1 mod 6 = 1

Im zweiten Fall (BWP 1) gilt ebenfalls:

y2 = V2 mod m, denn: V2 = 4; m = 6; y2 = 4 mod 6 = 4

1.6.2.3 y2 is unequal to 0, and

Abs. 00179: if y2 is unequal to 0, the 1st bit in the S bits is used to indicate whether m resource blocks adjacent to n consecutive resource blocks starting from the start resource block of the bandwidth part BWP are for the terminal device.

vgl. auch Figur 8 mit Beschreibung: Im ersten Fall (BWB 0) gilt:

y2 ≠ 0, denn: y2 = 1

Im zweiten Fall (BWP 1) gilt ebenfalls:

y2 ≠ 0, denn: y2 = 4

1.6.2.4 the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP; and,

Abs. 0019: the second offset is an offset between the start resource block of the common index area and a start resource block of a carrier bandwidth part BWP.

Abs. 00176: the second offset is an offset from the start resource block of the BWP towards a high frequency direction to the start RB in the common index area.

Figur 8 mit Beschreibung: Der Startfrequenzblock des gemeinsamen Indexbereichs ist bei RB 0 (in der obersten Graphik in der Figur 8). Im ersten Fall liegt der Startfrequenzblock RB 0 des Bandbreitenteils BWP 0 bei RB 1 bezogen auf den gemeinsamen Indexbereich. Mithin beträgt der zweite Versatz einen Ressourcenblock: V2 = 1

Im zweiten Fall liegt der Startfrequenzblock RB 0 des Bandbreitenteils BWP 1 bei RB 3 bezogen auf den gemeinsamen Indexbereich. Mithin beträgt der zweite Versatz vier Ressourcenblöcke: V2 = 4

1.6.1 when n equals to m, the second offset is an integer multiple of m, the resource block set consists of m consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP;

Abs. 00178: if y2 is equal to 0, the 1st bit in the S bits is used to indicate whether n consecutive resource blocks starting from the start resource block of the bandwidth part BWP are for the terminal device. [unter Berücksichtigung der in den Absätzen 00174 bis 00180 enthaltenden Definitionen gilt die Äquivalenz der Aussagen "n ist gleich m" und "y2 ist gleich Null"]

Wenn in der Figur 8 der Startfrequenzblock RB 0 eines Bandbreitenteils bei – bezogen auf die Nummerierung des gemeinsamen Indexbereichs – einem der Ressourcenblöcke RB 0, RB 6, RB 12 oder RB 18 liegen würde, dann wäre der zweite Versatz gleich 0, 6, 12 oder 18, d. h. ein ganzzahliges Vielfaches von m = 6. Mithin ergäbe sich für die Größe y2 jeweils der Wert 0 (y2 = 0, denn: 0 mod 6 = 0; 6 mod 6 = 0; 12 mod 6 = 0; 18 mod 6 = 0) und für die Größe n jeweils der Wert 6 (n = m – y2), d. h. es gälte für jeden der vier skizzierten Fälle n ist gleich m (n = m)

1.3 determining, by the terminal device, the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information.

Abs. 00103: a terminal device obtains resource indication information, where the resource indication information indicates a plurality of resource blocks for the terminal device; and the

terminal device determines index information of the plurality of resource blocks

.

Abs. 00114: the resource indication information is

frequency domain resource configuration information of a control resource set CORESET, for example, a resource block set (Resource Block set, RB set)

Abs. 00117: Step 603:

The terminal device determines index information of the plurality of resource blocks.

Abs. 00122: the terminal device can efficiently obtain locations of the resources in a timely manner

Abs. 00124: The start resource block of the BWP may have a specific offset, referred to as a

second offset

below, relative to the start resource block of the common index area

Abs. 00168 – 00170: In a second optional design, the plurality of resource blocks for the terminal device are configured based on a resource block index (RB index) of the BWP. … Optionally, the method further includes step 6022: The terminal device obtains a second offset, where the second offset is an offset between the start resource block of the common index area and a start resource block of the carrier bandwidth part BWP, and the offset may be a quantity of RBs offset from the start resource block of the common index area to a start resource block of the carrier bandwidth part BWP.

Abs. 00189: In this possible implementation, the start resource block of the common index area may be used as a boundary for resource block unit configuration. In such configuration manner, the network device can configure resources for a plurality of terminal devices in a manner of aligning boundaries of resource block units, to be specific, use m RBs as a unit to perform resource configuration, to ensure that resource blocks configured for the terminal devices are aligned at boundaries relative to the start RB by using m resource blocks as a resource block unit, in other words, to ensure that a quantity of offset RBs between a boundary of each resource block unit configured for the terminal devices and the start RB is a

multiple of m

, so as to avoid as far as possible resource block fragments (a fragment of RBs less than m) that cannot be allocated, thereby improving resource utilization efficiency.

Abs. 00268: The terminal device can execute any method in the embodiments of the present invention.

Abs. 00271, 00272: The receiver 301A is configured to obtain resource indication information, where the resource indication information is used to indicate a plurality of resource blocks for the terminal device.

The processor 304 is configured to determine index information of the plurality of resource blocks.

Abs. 00289: The terminal device in this embodiment of the present invention and the communication method corresponding to FIG. 6 are based on a same idea, and technical effects brought by the terminal device are the same as those of the communication method.

Danach ist für die Fachperson der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents in der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 201711107915 als zur angemeldeten Erfindung gehörend offenbart.

Die Fachperson versteht nicht nur das erteilte Patent, sondern auch die Prioritätsanmeldung CN 201711107915 so, dass das Endgerät aus den Werten der Größen "zweiter Versatz" (V2) und "Granularität" (m) den Wert der Größe "y2" und daraus die Zahl n bestimmt und damit ermittelt, bei welchem Ressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs der erste Ressourcenblocksatz des Steuerressourcensatzes beginnt (Unterstreichungen durch den Senat hinzugefügt):

· Abs. 00172: the terminal device

receives the second offset from the network device

… by using higher layer signaling.

· Abs. 00175:

n is determined based on m and the second offset

,

· Abs. 00176: the second offset is an offset from the start resource block of the BWP towards a high frequency direction to the start RB in the common index area.

· Abs. 00177:

n is equal to m minus y2, and y2 is equal to a value of the second offset mod m

, that is, the second offset mod m.

Somit nimmt das Streitpatent auch diesbezüglich die Priorität der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 201711107915 wirksam in Anspruch.

1.2 Hinsichtlich des Gegenstands des Anspruchs 10 des Streitpatents entnimmt die Fachperson der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 201711107915 das Folgende (Unterstreichungen vom Senat hinzugefügt; im Folgenden wird auf die von der Klägerin eingereichte englische Übersetzung (Anlage N4) der chinesischen Prioritätsanmeldung (Anlage N3) Bezug genommen):

10.1 A terminal device apparatus comprising:

Abs. 0005: The present invention relates to a communication …

apparatus

… so that a network device can efficiently allocate or re-allocate uplink or downlink resources to a

terminal device

.

Abs. 0074: FIG. 3 is a possible schematic structural diagram of a

terminal device

in the foregoing communication system. The terminal device can perform a method provided in the embodiments of the present invention.

10.1.1 a receiving unit (301)

Abs. 0074: The terminal device includes a transceiver 301,

Abs. 0075: In a downlink, an antenna receives a downlink signal transmitted by a network device. The transceiver 301 may perform adjustment (for example, filtering, amplification, down-conversion, and digitization) on a signal

received

from an antenna and provide an input sample.

Abs. 00268: The transceiver 301 in FIG. 3 may be structurally split into a

receiver 301A

and a transmitter 301B.

Abs. 00270: The wireless apparatus includes a processor 304 and a

receiver 301A

10.2 configured to obtain resource indication information,

Abs. 00271: The receiver 301A is configured to obtain resource indication information,

10.2.1 wherein the resource indication information indicates frequency domain resources in a control resource set for a terminal device; and

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.2.1 und

Abs. 00271: The receiver 301A is configured to obtain resource indication information,

where the resource indication information is used to indicate a plurality of resource blocks for the terminal device

.

10.1.2 a processing unit (304),

Abs. 00293: the

processor 304

may be … a functional unit that executes a corresponding function, such as a

processing unit

.

10.3 unit, [sic!] configured to determine the frequency domain resources in the control resource set based on the resource indication information, wherein

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.3 und

Abs. 00272: The processor 304 is configured to determine index information of the plurality of resource blocks.

10.4 the resource indication information comprises S bits,

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.4

10.4.2 a most significant bit, MSB in the S bits

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.4.2

10.4.3 is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource set for the terminal device,

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.4.3

10.5 a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m,

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.5

10.4.1 S is a positive integer, and

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.4.1

10.5.1 the resource block set consists of m resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.5.1

10.6 the m consecutive resource blocks

10.6.1 start from a start resource block of the BWP or

Zu den Merkmalen 10.6 und 10.6.1 wird auf die obigen Ausführungen zu dem Merkmal 1.6.1 verwiesen. Zwar fehlt im Merkmal 10.6.1 im Vergleich zum Merkmal 1.6.1 die Angabe "when n equals m, the second offset is an integer multiple of m", jedoch entnimmt die Fachperson auch den Merkmalen 10.6 und 10.6.1, dass, wenn der durch das MSB angezeigte und aus m aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken bestehende Ressourcenblocksatz für das Endgerät bei dem Startressourcenblock des BWP beginnt, die – gemäß der Merkmalsgruppe 10.6.2 definierte – Zahl n gleich Null ist und der zweite Versatz ein ganzzahliges Vielfaches der Zahl m ist, wobei auch der zweite Versatz und die Zahl n gemäß die Merkmalsgruppe 1.6.2 durch das Endgerät bestimmt werden.

10.6 the m consecutive resource blocks

10.6.2 are adjacent to n consecutive resource blocks starting from a start resource block of the BWP, wherein

Zu den Merkmalen 10.6 und 10.6.2 wird auf die obigen Ausführungen zu dem Merkmal 1.6.2 verwiesen. Zwar fehlt im Merkmal 10.6.2 im Vergleich zum Merkmal 1.6.2 die Angabe "when n

<

m", jedoch ist diese Angabe – wie dargelegt – äquivalent zu den Angaben in den Merkmalen 10.6.2.1 bis 10.6.2.4 (bzw. den gleichlautenden Merkmalen 1.6.2.1 bis 1.6.2.4).

10.6.2.1 n is equal to m minus y2,

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.6.2.1

10.6.2.2 y2 is equal to a second offset mod m,

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.6.2.2

10.6.2.3 y2 ist unequal to 0,

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.6.2.3

10.6.2.4 and the second offset is an offset between a start resource block of a common index area and the start resource block of the BWP.

vgl. obige Ausführungen zum Merkmal 1.6.2.4

Danach ist für die Fachperson der Gegenstand des Anspruchs 10 des Streitpatents bereits in der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 201711107915 als zur angemeldeten Erfindung gehörend offenbart.

2. Die technische Lehre der Druckschrift D1 steht der Patentfähigkeit der Gegenstände des Streitpatents nicht entgegen.

2.1 Da das Streitpatent die Priorität der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 20171110791 wirksam in Anspruch nimmt, kommt ihm deren Zeitrang, der 10. November 2017, zu. Damit ist die am 29. November 2017 veröffentlichte Druckschrift D1mit Tagungsdatum ab dem 27. November 2017 kein für die Beurteilung der Patentfähigkeit relevanter Stand der Technik.

2.2 Aber selbst unter der Annahme, das Streitpatent würde die Priorität der Erstanmeldung nicht wirksam in Anspruch nehmen können, stünde die Druckschrift D1 der Patentfähigkeit des Streitpatents nicht entgegen. Denn der "zweite Vorschlag" (Proposal 2) zu dem "zweiten offenen Problem" (Open issue 2: "CORESET RA [Resource Allocation] in relation with DL BWP configuration?") zeigt in seiner "zweiten Alternative" (Alt. 2) ein Verfahren zur Bestimmung des ersten Ressourcenblocks des Steuerressourcensatzes (D1, S. 6), das von dem Vorgehen gemäß der Merkmalsgruppe 1.6.2 und dem Merkmal 1.6.1 abweicht. Nach der Lehre der D1 wird der erste Ressourcenblock (starting RB) des Steuerressourcensatzes (CORESET) gemäß der Beziehung

bestimmt. Dies setzt voraus, dass dem Endgerät der Startressourcenblock BWPstart des Bandbreitenteils bekannt ist. In den beiden zur Auslegung des Streitpatents genannten Beispielfällen ergeben sich damit zwar die gleichen Werte für den Startressourcenblock des Steuerressourcensatzes, nämlich im ersten Beispielfall

(BWP

start

=3), dass der erste Ressourcenblock des Steuerressourcensatzes dem sechsten Ressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs entspricht:

und im zweiten Beispielfall (BWP

start

=12), dass der erste Ressourcenblock des Steuerressourcensatzes dem zwölften Ressourcenblock des gemeinsamen Indexbereichs entspricht:

Jedoch werden nach der Lehre der D1 weder die streitpatentgemäßen Verfahrensschritte gemäß den Merkmalen 1.6.2.2 und 1.6.2.1 noch die Fallunterscheidung anhand des ermittelten Wertes der Zahl "n" gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2 durchgeführt.

Da die in der Druckschrift D1 gelehrte Bestimmung des ersten Ressourcenblocks des Steuerressourcensatzes in dem Bandbreitenteil ersichtlich einfacher als im Streitpatent durchgeführt wird, besteht für die Fachperson kein Anlass zu einer Abänderung.

3. Die Druckschrift D2 steht der Patentfähigkeit der Gegenstände des Streitpatents nicht entgegen.

3.1 Da das Streitpatent die Priorität der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 20171110791 wirksam in Anspruch nimmt, kommt ihm deren Zeitrang, der 10. November 2017, zu. Damit ist die am 3. Januar 2018 veröffentliche Druckschrift D2 kein für die Beurteilung der Patentfähigkeit relevanter Stand der Technik.

3.2 Aber selbst unter der Annahme, das Streitpatent würde die Priorität der Erstanmeldung nicht wirksam in Anspruch nehmen können, stünde die Druckschrift D2 der Patentfähigkeit des Streitpatents nicht entgegen. Denn hinsichtlich der Bestimmung des ersten Ressourcenblocks des Steuerressourcensatz im aktivierten Bandbreitenteil wendet das Endgerät gemäß der D2 die gleichen Verfahrensschritte an wie ein Endgerät, das den Vorschlag der D1 implementiert. Im Kapitel 10.1 (UE procedure for determining physical downlink control channel assignment; S. 40 - 43) der D2 erfolgt die Zuweisung der jeweils sechs Ressourcenblöcke umfassende Ressourcenblocksätze über eine Bitmap, wobei sich der Index des ersten Ressourcenblocks des ersten Ressourcenblocksatzes bestimmt zu (D2, S. 42, erster Absatz nach den Spiegelstrichen, unter Korrektur einer offensichtlichen Unrichtigkeit in der Bezeichnung des Index des ersten Ressourcenblocks im Bandbreitenteil von

Da die aus der D2 bekannte Bestimmung damit derjenigen der D1 entspricht, gelten für die D2 dieselben Argumente hinsichtlich Neuheit und erfinderischen Tätigkeit.

4. Die Druckschrift D6 steht der Patentfähigkeit der Gegenstände des Streitpatents nicht entgegen.

4.1 Da das Streitpatent die Priorität der chinesischen Prioritätsanmeldung CN 20171110791 wirksam in Anspruch nehmen kann, kommt ihm deren Zeitrang, der 10. November 2017, zu. Damit ist die am 18. November 2017 veröffentlichte Druckschrift D6 kein für die Beurteilung der Patentfähigkeit relevanter Stand der Technik.

4.2 Aber selbst unter der Annahme, das Streitpatent würde die Priorität der Erstanmeldung nicht wirksam in Anspruch nehmen können, stünde die Druckschrift D6 der Patentfähigkeit des Streitpatents nicht entgegen. Denn die D6 beschäftigt sich schon nicht mit der Zuweisung von Ressourcen zur Übertragung von Steuerinformationen, sondern von Nutzdaten, wie die Fachperson sowohl an den in der D6 genannten Kanälen PDSCH / PUSCH (Physical Downlink / Uplink Shared Channel), die für die Nutzdatenübertragung verwendet werden, als auch an der Bezeichnung RBG (Resource Block Group) für die Ressourcenblocksätze erkennt (D6, S. 1, Kapitel 1 Introduction … Agreements [3] For PDSCH/PUSCH, the RBG size/number).

Um die Ressourcenzuweisung für die Nutzdatenübertragung zu optimieren, schlägt die D6 vor, auch bei verschieden großen Bandbreitenteilen gleich große Ressourcenblocksätze zu verwenden (D6, S. 4, zweiter Aufzählungspunkt im Kapitel 2.1: Alt2 is to set the same RGB size for different BWPs … the same RBG size for different BWPs can obviously reduce the probability of collision). Um die Ressourcenzuweisung weiter zu optimieren, sollen die Größen der RBGs zur Nutzdatenübertragung an die Größen der REG-Bündel zur Steuerinformationsübertragung angepasst werden. Dabei sind u. a. RBG-Größen von 2, 3, 6 und 12 Ressourcenblöcken vorgesehen (D6, S. 5, Kap. 2.1.2, Abs. 1: RBG size set of {2, 3, 6, 12}). Jedenfalls sieht die D6 eine Abhängigkeit der RBG-Größe von der Bandbreite der Bandbreitenteile vor (D6, S. 5, Table 3), was dazu führt, dass Endgeräte mit unterschiedlich großen Bandbreitenteilen unterschiedlich große Ressourcenblocksätze RBG verwenden (D6, S. 5, Kap. 2.1.3, erster Satz: Different UEs may have different active BWPs with different sizes, and thus, it is possible to have different RBG sizes in RA type 0 for different UEs.). Die D6 erkennt, dass sich hierdurch "Ressourcenblocklöcher" mit nicht nutzbaren Ressourcenblöcken ergeben können (D6, S. 5, Kap. 2.1.3, zweiter und dritter Satz sowie Figur 2). Als Lösung dieses Problems schlägt die D6 eine geschachtelte RBG-Struktur mit den RBG-Größen 2, 4 und 8 vor, um eine Ausrichtung der Ressourcenblocksätze unterschiedlicher Endgeräte an einem gemeinsamen Gitter zu erreichen.

Dabei kann die Größe P0 des ersten Ressourcenblocksatzes RBG 0 von der Größe P der weiteren RGBs abweichen. Wenn NBWP_start der Index des ersten Ressourcenblocks des Bandbreitenteils gemäß dem gemeinsamen Indexschema ist, ergibt sich die Größe P0 nach der Lehre der D6 zu (S. 6, Abs. 1):

Auch wenn dieses Bestimmungsverfahren den Merkmalen 1.6.2.1, 1.6.2.2 und 1.6.2.4 ähnelt, zeigt die D6 den Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents aus mehreren Gründen nicht. So wird der erste Ressourcenblocksatz mit der Größe P0 als Ressource genutzt – im Gegensatz zur streitpatentgemäßen Lösung, die die zugehörigen Ressourcenblöcke gerade nicht nutzt, womit auch die Fallunterscheidung gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2 aus der D6 nicht bekannt ist. Zudem beschreibt die D6 nicht, wie das Endgerät erhaltene Ressourcenanzeigeinformationen zur Anzeige von Frequenzbereichsressourcen in einem Steuerressourcensatz auswertet.

Damit sind die Unterschiede zwischen dem aus der D6 bekannten Verfahren und dem Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents so groß, dass die Fachperson ausgehend von der D6 keine Veranlassung hat, ihre technische Lehre in Richtung des Streitpatents zu ändern.

Auch die D5 kann hierzu keine Veranlassung liefern, denn der hier relevante Teil der technischen Lehre der D5 geht nicht darüber hinaus, dass die Konzepte "Steuerressourcensätze" und "Bandbreitenteile" bekannt und miteinander zu verknüpfen sind (D5, S. 1, Abschnitt 2, erster Spiegelstrich: Whether the frequency-domain allocation of a CORESET is based on BWP or some other?; D5, S. 2, erster Aufzählungspunkt, zweites Pfeilsymbol: This is based on the DL BWP associated with the CORESET for PDCCH scheduling UE-specific data.), und, dass einem Endgerät Frequenzbereichsressourcen mittels einer Bitmap zugewiesen werden, wobei jedes Bit der Bitmap anzeigt, ob der entsprechende, sechs Ressourcenblöcke umfassende, Ressourcenblocksatz für den Steuerressourcensatz genutzt wird oder nicht (D5, S. 2, erster Aufzählungspunkt). Angaben zur relativen Ausrichtung der Steuerressourcensätze und Bandbreitenteile und zur Nutzung / Nicht-Nutzung von Ressourcenblock-sätzen mit weniger als sechs Ressourcenblöcken (Fallunterscheidung gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2) sind der D5 nicht zu entnehmen.

Damit beruht der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents gegenüber der Kombination der Druckschriften D6 und D5 auf einer erfinderischen Tätigkeit.

5. Die Kombination der Druckschriften D3 und D4 steht der Patentfähigkeit der Gegenstände des Streitpatents nicht entgegen.

5.1 Das Dokument D3 wurde am 2. Oktober 2017 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und ist damit Stand der Technik gemäß Art. 54 Abs. 2 EPÜ. Die D3 erkennt, dass die einem Endgerät zugewiesenen Steuerressourcensätze (CORESETs) nicht stets vollständig für die Übertragung von Steuerinformationen benötigt werden. Die D3 möchte daher einen Teil dieser Ressourcen dynamisch für die Übertragung von Nutzdaten verwenden (vgl. Titel und S. 1, Kap. 1, erster Aufzählungspunkt: NR should support dynamic reuse of at least part of resources in the control resource sets for data for the same or a different UE, at least in the frequency domain).

Nach einem ersten Vorschlag umfassen die Ressourcenblocksätze für Steuerinformationen (REG bundles, Resource Element Group bundles) und für Nutzdaten (RBGs, Resource Block Groups) gleich viele Ressourcenblöcke, beispielsweise drei oder sechs (D3, S. 2, vorletzter und letzter Abs.: to align the REG bundle size in frequency domain and the RBG size for data scheduling … data channel multiplexing with the control channel with the REG bundle size in frequency domain being 3. When the RBG size of 3, as illustrated in Figure 2, is used for data channel resource allocation, collisions between control channel and data channel can be avoided …

Proposal 1: RBG size 3 and 6 should also be supported for data transmission in NR.). Ein als Bitmap ausgebildetes Ressourcenzuweisungsfeld soll – basierend auf der RBG-Granularität – anzeigen, welche Ressourcenblocksätze für die Übertragung von Nutzdaten vorgesehen sind (D3, S. 2, vorletzter Absatz: … the resource that can be used for data transmission can be indicated by resource allocation field … when some resource allocation type is used, e.g. bit map indication based on RBG granularity … all the unused resource in the CORESET can be used for the scheduled PDSCH).

Die nachfolgend wiedergegebene Figur 2 zeigt die Ressourcenaufteilung zwischen Steuerinformationen und Nutzdaten bei Ressourcenblocksätzen (REG in NR CCE0, 1, 2, 3; Scheduled RGB for data channel), die im Frequenzbereich jeweils drei Ressourcenblöcke umfassen:

Ein zweiter Vorschlag, der keine Alternative, sondern eine Ergänzung des ersten Vorschlags darstellt (D3, S. 6, Abschnitt 6 Conclusions umfasst sieben Vorschläge, die offensichtlich keine Alternativen, sondern jeweils optionale Ausgestaltungen sind), befasst sich mit der Situation, dass ein Ressourcensatz Ressourcen mehrerer CORESETs umfassen kann. Dabei sollen die Größen von REG-Bündeln und RBGs, wie beim ersten Vorschlag, gleich sein (S. 3, Abs. 1: in order to align the RBG size with the REG bundle size in frequency domain, the REG bundle size in frequency domain of these CORESETs should be same). Eine Bitmap gibt an, welche REG-Bündel zu einem Ressourcensatz gehören, der – wie ausgeführt – Ressourcen mehrerer CORESETs umfassen kann. Eine "1" in der Bitmap signalisiert, dass das REG-Bündel der Übertragung von Steuerinformationen zugewiesen wird, während eine "0" anzeigt, dass dort keinem der mehreren CORESETs Ressourcen zugewiesen sind, sondern dieser Frequenzbereich für die Übertragung von Nutzdaten zur Verfügung steht (D3, S. 3, Abs. 1: … in frequency domain, resource set is configured by a bitmap with every bit represent REG bundle size in frequency domain of CORESETs covered by resource set (such as 2, 3, 6 PRB)), wie dies die nachfolgend wiedergegebene Figur 3 der D3 zeigt:

Ausgedrückt in den Worten des Anspruchs 1 des Streitpatents ist damit aus der D3 das Folgende bekannt (Unterstreichungen durch den Senat hinzugefügt):

1.1 A communication method, comprising:

Titel: Resource multiplexing between PDCCH and PDSCH

Seite 1, Kapitel 1 Introduction, erster Aufzählungspunkt: NR

Seite 1, Kapitel 2 Configuration of resource set(s)

Die Fachperson entnimmt der D3, dass es um die Zuweisung von Ressourcen an die Endgeräte des 5G-Mobilfunksystems New Radio für die Übertragung von Steuerinformationen und Nutzdaten und damit um ein Kommunikationsverfahren geht.

1.2 obtaining, by a terminal device (UE), resource indication information,

Seite1, Kapitel 2 Configuration of resource set(s)

Seite 3, Absatz 1: in frequency domain,

resource set is configured by a bitmap

with every bit represent REG bundle size in frequency domain of

CORESETs covered by resource set (such as 2, 3, 6 PRB),

Das Endgerät wertet die empfangene Bitmap aus, um die darin enthaltene Ressourcenanzeigeinformation zu erhalten.

1.2.1teil wherein the resource indication information is used to indicate frequency domain resources in a control resource sets for a terminal device,

Seite 3, Absatz 1: in frequency domain, resource set is configured by a bitmap with every bit represent REG bundle size in

frequency domain of CORESETs covered by resource set (such as 2, 3, 6 PRB)

Die als Bitmap ausgebildeten Ressourcenanzeigeinformationen zeigen Frequenzbereichsinformationen von mehreren Steuerressourcensätzen an.

1.4 the resource indication information comprises S bits,

Seite 3, Figur 3: Die Ressourcenanzeigeinformation umfasst dort neun Bits (im Beispiel der Figur 3 von "oben" nach "unten", also von niedrigen zu hohen Frequenzen: 111010011).

1.4.1 S is a positive integer,

Die Zahl Neun ist eine positive Ganzzahl.

1.4.2 a most significant bit, MSB in the S bits

1.4.3teil is used to indicate whether a resource block set belongs to the frequency domain resources in the control resource sets for the terminal device,

Die Fachperson entnimmt den zum "zweiten Vorschlag" (Proposal 2) gehörenden Teilen der D3 (S. 3, die Absätze vor und nach der Figur 3), dass eine "1" in der Bitmap einen Ressourcenblocksatz für einen Steuerressourcensatz (REG bundle) und eine "0" in der Bitmap für einen Ressourcenblocksatz steht, der für Nutzdatenübertragung verwendet werden kann.

Da sich der zweite Vorschlag explizit mit dem Fall von mehreren CORESETs befasst, ist das Merkmal 1.4.3 insoweit nur teilweise aus der D3 bekannt.

1.5 a quantity of resource blocks comprised in the resource block set is m, and

Nach den Angaben im Absatz vor der Figur 3 auf Seite 3 der D3 kann ein Ressourcenblocksatz (REG bundle) eines Steuerressourcensatzes zwei, drei oder sechs (physikalische) Ressourcenblöcke (PRB) umfassen.

1.5.1teils the resource block set consist of m consecutive resource blocks of a bandwidth part, BWP, wherein

Ein Ressourcenblocksatz (REG bundle size) eines Steuerressourcensatzes besteht zwar aus zwei, drei oder sechs aufeinanderfolgenden Ressourcenblöcken, von Bandbreitenteilen ist in der D3 jedoch nicht die Rede.

...

Das Merkmal 1.6.1 sowie die Merkmalsgruppe 1.6.2 sind aus dem Dokument D3 nicht bekannt.

1.3teils determining, by the terminal device, the frequency domain resources in the control resource sets based on the resource indication information.

vgl. die vorstehenden Ausführungen zu den Merkmalen 1.2 und 1.2.1

Danach ist der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents aus dem Dokument D3 nicht vollständig bekannt. Gleiches gilt für die Vorrichtung nach Anspruch 10.

5.2 Es kann dahinstehen, ob es sich für die Fachperson in naheliegender Weise ergibt, die in der D3 gelehrte Verwendung einer Bitmap als Ressourcenanzeigeinformation für mehrere Steuerressourcensätze (CORESETs) und Ressourcenblockgruppen (für Nutzdaten) auch für den Fall vorzusehen, dass Frequenzbereichsressourcen für nur einen Steuerressourcensatz und für Ressourcenblockgruppen zugewiesen werden (Rest der Merkmale 1.2.1, 1.4.3 und 1.3).

Weiter kann dahinstehen kann, ob die Fachperson ausgehend von der D3 eine Veranlassung hat, deren Lehre so weiterzuentwickeln, dass die aus dem Dokument D4 bekannten Bandbreitenteile berücksichtigt werden (Rest des Merkmals 1.5.1) oder ob sie dies nicht tut, da die in der D4 vorgeschlagenen RBG-Größen 2, 4, 8 und 16 nicht kompatibel zu den in der D3 vorgeschlagenen Ressourcenblockgrößen 3 und 6 sind, denn jedenfalls ergeben sich die übrigen fehlenden Merkmale, d. h. die Verfahrensschritte zur Ermittlung der Größe "n" gemäß den Merkmalen 1.6.2.1 bis 1.6.2.4 und die anschließende Fallunterscheidung gemäß den Merkmalen 1.6.2 und 1.6.1, nicht in naheliegender Weise aus der Kombination der Druckschriften D3 und D4.

5.3 Das Dokument D4 ist am 11. August 2017 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden und damit Stand der Technik gemäß Art. 54 Abs. 2 EPÜ. In diesem Dokument ist ausgeführt, die Arbeitsgruppe RAN1 (Radio Access Network Working Group 1) habe Bandbreitenteile (Bandwidth parts, BWPs) zur Unterstützung des Breitbandbetriebs im 5G-Mobilfunksystem New Radio eingeführt. Ein Bandbreitenteil bestehe aus einer Gruppe aufeinanderfolgender physikalischer Ressourcenblöcke (PRBs, Physical Resource Blocks; Kapitel 1 Introduction). RAN1 habe weiter vereinbart, dass jeder konfigurierte Downlink-Bandbreitenteil zumindest einen Steuerressourcensatz (CORESET) mit UE-spezifischem Suchraum beinhalte (Kap. 3.2, Seite 4, zweiter Aufzählungspunkt).

Da 5G-NR, im Gegensatz zu 4G-LTE, unterschiedliche Subträgerabstände (SCS = Sub Carrier Spacing) kennt, wie bereits im Rahmen der Auslegung dargelegt, werden im Kapitel 4 (PRB grid alignment within a wideband NR carrier) der D4 zwei Alternativen der Ausrichtung der physikalischen Ressourcenblöcke gezeigt und die zweite Alternative, die Ausrichtung der Ressourcenblöcke bei unterschiedlichen Subträgerabständen an der Mittenfrequenz der Übertragungsbandbreite (D4, S. 5, Fig. 3: Alt 2: Aligned at

center

frequency), als bevorzugt dargestellt.

In dem Kapitel 5 (Other Issues) thematisiert die D4 im Abschnitt BWP configuration considering RBG grid alignment (D4, S. 6 – 8), dass eine fehlende RBG-Raster-Ausrichtung (Resource Block Group grid alignment) zwischen Nutzern zu einer – aus Sicht der Basisstation (gNB) – schlechten Ausnutzung der Frequenzressourcen führt (D4, S. 6, letzter Abs.: RBG misalignment across users can cause that frequency resource may not be fully utilized from gNB perspective). Die Figur 4 der D4 zeigt, dass eine RBG-Raster-Fehlausrichtung bei gleicher RBG-Größe zu zwei (statt nur einem bei gleicher Ausrichtung) nicht nutzbaren RBGs des Endgeräts UE2 führt, während Figur 5 der D4 darstellt, wie eine RBG-Raster-Fehlausrichtung in Kombination mit unterschiedlichen RBG-Größen (UE1: RBG-8; UE2: RBG-4) drei (statt nur zwei bei gleicher Ausrichtung) für das Endgerät UE2 nicht nutzbare RBGs zur Folge hat:

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Falls die RBG-Größen zu 2N festgelegt würden, also 2, 4, 8, 16, …, wäre die in Figur 6 dargestellte verschachtelte RBG-Struktur vorteilhaft:

Zur Unterstützung der RBG-Raster-Ausrichtung zieht D4 zwei Optionen in Betracht. Nach der Option 1 wird das RBG-Raster basierend auf Breitband-CC (Component Carrier) festgelegt und dann wird der Bandbreitenteil unabhängig von diesem Raster konfiguriert. Nach der Option 2 wird das RBG-Raster basierend auf dem aktivierten Bandbreitenteil erstellt, unabhängig von der Lage des Bandbreitenteils innerhalb des Breitband-CC. Die nachfolgend wiedergegebene Figur 7 zeigt beide Optionen.

Die Figur 7 zeigt für beide Optionen einen gemeinsamen Indexbereich, der 24 Ressourcenblöcke RB0, …, RB23 umfasst, wobei eine Ressourcenblockgruppe (RBG, Resource Block Group) maximal vier Ressourcenblöcke RB groß ist (Max RBG beträgt vier Ressourcenblöcke). Bei der Option 2 entspricht die BWP-Granularität der maximalen Ressourcenblockgröße, also vier Ressourcenblöcken. Bei der Option 1 entspricht die BWP-Granularität hingegen nur einem Ressourcenblock. Der für die Option 1 dargestellte Bandbreitenteil umfasst dreizehn Ressourcenblöcke (RB5, …, RB17), die nicht an der maximalen RBG-Größe ausgerichtet sind.

Die Fachperson kann der Aussage der D4 im Zusammenhang mit der Option 1 "while offset to indicate start location of the max RBG size may be informed to UE implicitly or explicitly" (D4, S. 8, Abs. 1) nicht unmittelbar und eindeutig entnehmen, welcher Versatz gemeint ist. Es könnte sich um den Versatz zwischen dem ersten Ressourcenblock (Bsp.: RB8) einer maximal großen Ressourcenblockgruppe in dem Bandbreitenteil und dem ersten Ressourcenblock (Bsp: RB5) des Bandbreitenteils handeln, was im dem Beispielfall gemäß Figur 7 der D4 einen Versatz (offset) von drei Ressourcenblöcken ergeben würde. Alternativ könnte es sich um den Versatz zwischen dem ersten Ressourcenblock (Bsp.: RB8) einer maximalen RBG-Größe in dem Bandbreitenteil und dem Startressourcenblock (RB0) des gemeinsamen Indexbereichs handeln, was einen Versatz (offset) von acht Ressourcenblöcken entsprechen würde.

Dem Kapitel 3 (BWP Activation; S. 1, 2) der D4 entnimmt die Fachperson, dass drei verschiedene Optionen vorgesehen sind, um dem Endgerät zu signalisieren, welcher der ihm zugewiesenen Bandbreitenteile aktiviert werden soll. Nach der "Option #1" soll eine explizite oder implizite Signalisierung (DCI, Downlink Control Information) an das Endgerät erfolgen, wobei die explizite Signalisierung mit Anzeige der Mittenfrequenz oder des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils bevorzugt wird (D4, S. 1, letzter Abs. bis S. 2, Abs. 1). Möglicherweise entspricht die Angabe des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils zwar dem streitpatentgemäßen "zweiten Versatz", jedoch kann die Fachperson der D4 nicht unmittelbar und eindeutig entnehmen, in welchen Zusammenhang die Angabe des Startressourcenblocks des Bandbreitenteils im Kapitel 3 der D4 mit der Angabe eines Versatzes im Kapitel 5 (Fig. 7; Option 1) stehen soll.

Jedenfalls zeigt die Druckschrift D4 nicht die Bestimmung des Parameters "n" aus den Größen "zweiter Versatz" und "m" gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2. Zudem geht aus der D4 nicht hervor, wie nach der Option 1 der Figur 7 verfahren wird, wenn die tatsächliche RBG-Größe von der maximalen RBG-Größe abweicht.

Darüber hinaus beschäftigt sich der vorstehend diskutierte Abschnitt "BWP configuration considering RBG grid alignmentt" im Kapitel 5 der D4 nicht mit Steuerressourcensätzen für die Übertragung von Steuerinformationen, sondern mit Ressourcenblockgruppen (RBGs) für die Übertragung von Nutzdaten.

Nach alledem kann die Fachperson der D4 weder das Merkmal 1.5 (Ressourcenblocksatz bzw. Ressourcenblocksätze mit jeweils m Ressourcenblöcken eines Steuerressourcensatzes) noch die Merkmalsgruppe 1.6 (Bestimmung des Wertes von "n" gemäß den Merkmalen der Merkmalsgruppe 1.6.2 und davon abhängige Fallunterscheidung nach Merkmal 1.6.1 bzw. Merkmalsgruppe 1.6.2) entnehmen.

Danach beruht der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents gegenüber der

Kombination der Druckschriften D3 und D4 auf einer erfinderischen Tätigkeit. Gleiches gilt für den Gegenstand des Anspruchs 10.

6. Auch die Kombination der Druckschriften D5 und D4 führt die Fachperson nicht in naheliegender Weise zum Gegenstand des Anspruchs 1 nach Streitpatent, denn der hier relevante Teil der technischen Lehre der D5 geht nicht darüber hinaus, dass die Konzepte "Steuerressourcensätze" und "Bandbreitenteile" bekannt und miteinander zu verknüpfen sind (D5, S. 1, Abschnitt 2, erster Spiegelstrich: "Whether the frequency-domain allocation of a CORESET is based on BWP or some other?"; D5, S. 2, erster Aufzählungspunkt, zweites Pfeilsymbol: "This is based on the DL BWP associated with the CORESET for PDCCH scheduling UE-specific data."), und, dass einem Endgerät Frequenzbereichsressourcen mittels einer Bitmap zugewiesen werden, wobei jedes Bit der Bitmap anzeigt, ob der entsprechende, sechs Ressourcenblöcke umfassende, Ressourcenblocksatz für den Steuerressourcensatz genutzt wird oder nicht (D5, S. 2, erster Aufzählungspunkt). Die Verfahrensschritte gemäß der Merkmalsgruppe 1.6.2 und die Fallunterscheidung gemäß den Merkmalen 1.6.1 und 1.6.2 sind dagegen weder aus der D5 noch – wie vorstehend im Zusammenhang mit der Kombination der D3 und D4 dargelegt – aus der D4 bekannt.

Daher beruht der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents auch gegenüber der Kombination der Druckschriften D5 und D4 auf einer erfinderischen Tätigkeit. Gleiches gilt für den Gegenstand des Anspruchs 10.

B. Nebenentscheidungen

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 ZPO.