Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2 StR 539/15 ECLI:DE:BGH:2016:080616B2STR539.15.0 KI-generiert

Precautionary immediate appeal against cost allocation in acquittal: lack of practical utility where underlying statutory cost rules remain unaffected

Geschäftsnummer 2 StR 539/15
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Vorinstanz / Staat

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Court of Justice dismissed the immediate appeal filed by the public prosecution authority against the cost allocation in a not guilty verdict, ruling that the decision was unjustified and ordering the state to bear the costs and necessary expenses of the accused arising from the legal remedy. The dispute concerned the procedural validity and utility of filing an immediate appeal against a cost decision alongside a revision in a criminal trial where the lower court had acquitted the defendant and assigned all costs to the state prosecution under statutory acquittal rules. Applying § 467(1) Code of Criminal Procedure, the court held that such a precautionary appeal is not expedient ("sachdienlich") because it becomes moot if the revision succeeds or is inherently unfounded if the revision fails, as the underlying cost allocation strictly adheres to the mandatory statutory framework for acquittals.

Legislator-Regeste

KI-generiert

§ 467 Abs. 1 StPO; Precautionary immediate appeal against cost allocation in acquittal: lack of practical utility where underlying statutory cost rules remain unaffected: Das zulässige Rechtsmittel ist unbegründet, weil die Kostenentscheidung der gesetzlichen Regelung des § 467 Abs. 1 StPO entspricht.

Schlagwörter

KI-generiert
Strafverfolgung Verfahrenskosten Schuldschein Revision eines Entscheids E-Justice Verfahrensvorschriften

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Freispruch im Strafverfahren: Sachdienlichkeit der vorsorglichen Kostenbeschwerde der Staatsanwaltschaft bei Revisionseinlegung

[TENOR]

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts Köln vom 26. August 2015 wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

[GRUENDE]

Das Landgericht hat den Angeklagten freigesprochen und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt. Hiergegen richtet sich die zugleich mit der Revision eingelegte sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft.

Das zulässige Rechtsmittel ist unbegründet, weil die Kostenentscheidung der gesetzlichen Regelung des § 467 Abs. 1 StPO entspricht.

Der Senat merkt an: Hat die Revision Erfolg und führt sie zur Urteilsaufhebung, ist die sofortige Beschwerde gegenstandslos. Ist die Revision unbegründet, so ist auch die sofortige Beschwerde gegen die auf § 467 Abs. 1 StPO beruhende Nebenentscheidung unbegründet. Die Praxis der Staatsanwaltschaft, neben der Revision "vorsorglich" sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einzulegen, ist danach nicht sachdienlich.

Fischer Appl Eschelbach

Ott Zeng