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27 W (pat) 173/09 KI-generiert

Correction of clerical error in trademark cancellation decision to identify correct mark number

Geschäftsnummer 27 W (pat) 173/09
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang reformed

Legislator-Zusammenfassung

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The German Federal Patent Court (BPatG) ordered the correction of a prior decision to rectify an obvious clerical error, specifically replacing the incorrect trademark number with the correct one, resulting in the confirmation that the challenged mark is to be deleted for the specified goods and services, thereby favoring the opponent in the cancellation action. This procedural ruling addressed a formal inaccuracy in the operative part of a earlier decision concerning a trademark cancellation proceeding against a registered mark for electronic storage media, computer programs, telecommunications, advertising, and entertainment services. The legal basis for the immediate correction without oral hearing was § 80(1) and (3) of the German Trademark Act (MarkenG), which permits the amendment of obvious errors in judicial decisions.

Legislator-Regeste

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Correction of clerical error in trademark cancellation decision to identify correct mark number: Dies ist eine offenbare Unrichtigkeit i. S. v. MarkenG § 80 Absatz 1, die ohne mündliche Verhandlung gemäß MarkenG § 80 Absatz 3 berichtigt werden kann.

Schlagwörter

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Löschung der Marke Patentregister Dispositiv Irreführende Marken eingetragenes Warenzeichen Werbedienstleistungen
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Volltext

In der Beschwerdesache

…

…

betreffend die Marke 301 27 574 (Löschung S 96/08)

(hier: Berichtigung des Beschlusses vom 3. Mai 2010)

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) durch Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, Richter Schwarz und Richter Kruppa am 6. Juli 2010

beschlossen:

Der Beschluss vom 3. Mai 2010 wird im Tenor I und II berichtigt:

I. Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts - Markenabteilung 3.4 – vom 3. April 2009 wird insoweit aufgehoben, als der Antrag, die Marke 301 27 574 für die Waren und Dienstleistungen „Elektronische, magnetische und optische Speichermedien, jeweils auch mit darin aufgezeichneten Daten; Computerprogramme, Telekommunikationsgeräte; Werbung; Vermittlung und Abschluss von Verträgen über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Vermittlung von Werbe- und Förderverträgen, Vermittlung von Verträgen mit Mobilfunkbetreibern, Vermittlung von Verträgen mit Lotteriegesellschaften; Werbemittlung; Telekommunikation; Unterhaltung; Erstellen von Computerprogrammen, Programmierdienstleistungen, Vermittlung von Zugriffszeiten zu Datenbanken, Vermittlung von Zugriffsrechten auf Datenbanken“ zu löschen, zurückgewiesen wurde.

II. Die Marke 301 27 574 ist für die vorgenannten Waren und Dienstleistungen zu löschen.

[GRUENDE]

Im Tenor des berichtigten Beschlusses ist die Marke entgegen der Bezeichnung im Betreff und in den Gründen als Marke 396 38 296 bezeichnet. Die richtige Nummer lautet 301 27 574.

Dies ist eine offenbare Unrichtigkeit i. S. v. MarkenG § 80 Absatz 1, die ohne mündliche Verhandlung gemäß MarkenG § 80 Absatz 3 berichtigt werden kann.