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26 W (pat) 80/08 KI-generiert

Trademark goods list correction: incorporation of "not of precious metal" disclaimer into court decision

Geschäftsnummer 26 W (pat) 80/08
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang reformed

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Patent Court's 26th Senate issued a corrective order, upholding the substantive outcome of its prior decision while amending specific wording to reflect that the registered goods "appliances and containers for household and kitchen use" were designated with the disclaimer "(not of precious metal or plated)." This administrative ruling arose from a trademark opposition or cancellation proceeding concerning Mark No. 304 22 726, where the court identified a clerical error in the original judgment that failed to account for a valid disclaimer filed by the trademark owner in December 2008. The decisive legal basis for the correction was the recognition that the omission resulted from a writing error rather than a substantive legal flaw, while the court explicitly dismissed other grounds for revision, confirming that the partial cancellation of the mark for "lighting fixtures" in the appeal was not material to the final decision.

Legislator-Regeste

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§ 80 Abs. 1 MarkenG; Trademark goods list correction: incorporation of "not of precious metal" disclaimer into court decision: Im Übrigen besteht für eine Berichtigung kein Anlass, da keiner der in § 80 Abs. 1 MarkenG genannten Fälle vorliegt. Zudem ist die für die Waren „Beleuchtungsgeräte“ erfolgte Teillöschung der Marke 304 22 726 im Beschwerdeverfahren nicht entscheidungserheblich gewesen.

Schlagwörter

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Löschung der Marke Patentregister Berichtigung des Kanzleifehlers Wortmarke Revision eines Entscheids Vorbenutzung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

In der Beschwerdesache

…

betreffend die Marke 304 22 726

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 27. Januar 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie der Richter Reker und Lehner

beschlossen:

Der Beschluss vom 1. Juli 2009 wird dahingehend berichtigt, dass in dessen Ziff. 1., 4. Absatz nach den Worten „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ die Worte „(nicht aus Edelmetall oder plattiert)“ eingefügt werden.

[GRUENDE]

Im Senatsbeschluss vom 1. Juli 2009 blieb aufgrund eines Schreibversehens unberücksichtigt, dass auf Antrag der Markeninhaberin mit Wirkung vom 11. Dezember 2008 die Waren „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ mit dem Disclaimer „(nicht aus Edelmetall oder plattiert)“ versehen wurden. Der Senatsbeschluss war daher wie aus dem Tenor dieser Entscheidung ersichtlich zu berichtigen.

Im Übrigen besteht für eine Berichtigung kein Anlass, da keiner der in § 80 Abs. 1 MarkenG genannten Fälle vorliegt. Zudem ist die für die Waren „Beleuchtungsgeräte“ erfolgte Teillöschung der Marke 304 22 726 im Beschwerdeverfahren nicht entscheidungserheblich gewesen.