Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VIII ZR 283/09 KI-generiert

Inadmissibility of isolated motion for vacant possession deadline outside eviction judgment under § 721 ZPO

Geschäftsnummer VIII ZR 283/09
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Deutschland (DE)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The BGH 8. Zivilsenat dismissed the applicant's motion for a vacant possession deadline as inadmissible, thereby upholding the lower court's refusal to grant such a period. The dispute concerned a tenant's attempt to secure a time limit for vacating property, which the appellate court had denied in its judgment for eviction. The applicant sought to extend the deadline until the conclusion of the pending non-admission complaint (Nichtzulassungsbeschwerde) and subsequent revision proceedings. Relying on § 721 Abs. 1 ZPO, the court held that a vacant possession deadline may only be granted within the judgment that renders the eviction order itself; while a deadline can be included in a final revision judgment, an isolated post-judgment motion for a deadline is legally impermissible, except in cases involving future eviction under § 721 Abs. 2 ZPO, which were not applicable here.

Legislator-Regeste

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§ 721 ZPO, § 721 Abs. 1 ZPO, § 721 Abs. 2 ZPO; Inadmissibility of isolated motion for vacant possession deadline outside eviction judgment under § 721 ZPO: Mit Schriftsatz vom 16. April 2010 begehrt der Antragsteller die Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO bis zum Abschluss des Nichtzulassungsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahrens. Zur Begründung wird auf die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung Bezug genommen.

Schlagwörter

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Ausweisung des Mieters hängiges Verfahren Revisionsfrist Mitmieter Grundstück Wegnahmerecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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V ZR 224/60
März 1963 - V ZR 224/60; MünchKommZPO/Krüger, 5.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 721 ZPO

Cited as the procedural basis for rejecting the applicant's request to grant a vacant possession deadline, establishing that such a deadline is inadmissible outside the judgment rendering the eviction order.

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Volltext

Räumungsfrist für Wohnraum: Fristgewährung im Revisionsverfahren

[TENOR]

Der Antrag des Beschwerdeführers, ihm gemäß § 721 ZPO eine Räumungsfrist zu gewähren, wird als unzulässig verworfen.

[GRUENDE]

I. Der Antragsteller ist vom Berufungsgericht zur Räumung eines Grundstücks in B. nebst Gebäuden und Anlagen verurteilt worden. Eine von ihm beantragte Räumungsfrist ist ihm vom Berufungsgericht nicht gewährt worden. Gegen das Berufungsurteil hat der Antragsteller Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Mit Schriftsatz vom 16. April 2010 begehrt der Antragsteller die Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO bis zum Abschluss des Nichtzulassungsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahrens. Zur Begründung wird auf die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung Bezug genommen.

II. Der Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO ist unzulässig.

Wie sich aus § 721 Abs. 1 ZPO ergibt, kann von dem zuständigen Prozessgericht eine Räumungsfrist nur in dem Urteil, in dem auf Räumung erkannt wird, gewährt werden. Zwar kann eine Räumungsfrist auch noch im Revisionsurteil ausgesprochen werden (BGH, Urteil vom 13. März 1963 - V ZR 224/60; MünchKommZPO/Krüger, 5. Aufl., § 721 Rdnr. 2; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 721 Rdnr. 21; jeweils m.w.N.). Eine vom Urteil isolierte Gewährung einer Räumungsfrist sieht das Gesetz - von dem hier nicht vorliegenden Fall einer auf zukünftige Räumung erkennenden Entscheidung (§ 721 Abs. 2 ZPO) abgesehen - hingegen nicht vor.

Ball Dr. Hessel Dr. Achilles

Dr. Fetzer Dr. Bünger