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VB.2025.00346 • VG ZH VB.2025.00346 KI-generiert

Appeal Against Provisional License Revocation Denied Due to Serious Traffic Violations

Geschäftsnummer VB.2025.00346
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court rejected an appeal seeking the suspension of the effect of a provisional license revocation, finding that there were compelling reasons to maintain the immediate revocation of driving privileges. The reasoning centered on the appellant committing three serious traffic offenses, including dangerous overtaking, speeding, and driving under the influence with a high blood alcohol level, within a ten-year period, leading to serious doubts about their fitness to drive. The court ruled that the public interest in road safety outweighed the appellant's private interest, even though the revocation significantly hindered their work as a self-employed construction entrepreneur.

Legislator-Regeste

Amtlich

Vorsorglicher Führerausweisentzug; aufschiebende Wirkung | Abweisung der Beschwerde auf Entzug der aufschiebenden Wirkung. Besondere Gründe für den Entzug der aufschiebenden Wirkung liegen vor (E. 3). Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers, weil er innert weniger als zehn Jahren drei schwere Widerhandlungen (Überholen, Überholen/Geschwindigkeit, Fahren in angetrunkenem Zustand mit einem qualifizierten Alkoholisierungsgrad) gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen hat (E. 3.5). Öffentliches Interesse der Sicherheit im Strassenverkehr ist höher zu gewichten als das private Interesse des Beschwerdeführers am Lenken eines Fahrzeugs; dies selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Führerausweisentzug die Berufsausübung des Beschwerdeführers als selbständiger Bauunternehmer erheblich erschwert (E. 3.6).

Schlagwörter

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Verletzung der Verkehrsregeln Fahreignung vorsorgliche Einstellung Entzug der Konzession gefährliches Überholen Strassenbau

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 14 Abs. I SVG

This provision is cited in the section listing the applicable legal norms, indicating it is the basis for the decision regarding the provisional withdrawal of the driving license.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2025.00346

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2025.00346 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.07.2025 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Vorsorglicher Führerausweisentzug; aufschiebende Wirkung · Abweisung der Beschwerde auf Entzug der aufschiebenden Wirkung. Besondere Gründe für den Entzug der aufschiebenden Wirkung liegen vor (E. 3). Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers, weil er innert weniger als zehn Jahren drei schwere Widerhandlungen (Überholen, Überholen/Geschwindigkeit, Fahren in angetrunkenem Zustand mit einem qualifizierten Alkoholisierungsgrad) gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen hat (E. 3.5).

Öffentliches Interesse der Sicherheit im Strassenverkehr ist höher zu gewichten als das private Interesse des Beschwerdeführers am Lenken eines Fahrzeugs; dies selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Führerausweisentzug die Berufsausübung des Beschwerdeführers als selbständiger Bauunternehmer erheblich erschwert (E. 3.6). · --- · Stichworte: · AUFSCHIEBENDE WIRKUNG VORSORGLICHER FÜHRERAUSWEISENTZUG · Rechtsnormen: · Art. 14 Abs. I SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3