Appellant v. Authority on Driving License Revocation Due to Refusal of Medical Examination for Parkinson's Disease
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the precautionary revocation of a driving license based on the appellant's refusal to undergo a mandatory traffic medical examination by a recognized specialist, which was ordered following several years of required medical reports due to Parkinson's disease. The court reasoned that a medical instruction for such an examination constitutes a notification under the relevant traffic law statute, and the refusal to comply raises justifiable doubts regarding the appellant's fitness to drive, thereby warranting the precautionary measure taken by the authority.
Legislator-Regeste
AmtlichVorsorglicher Führerausweisentzug | Gerechtfertigter vorsorglicher Führerausweisentzug aufgrund der Weigerung, sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt der Anerkennungsstufe 4 zu unterziehen: Der Beschwerdeführer leidet seit mehreren Jahren an Parkinson und hatte der Beschwerdegegnerin in regelmässigen Abständen ärztliche Zeugnisse über seine Fahrfähigkeit einzureichen. Ein Arzt hatte zuletzt angeordnet, der Beschwerdeführer müsse sich ein Jahr später einer verkehrsmedizinischen Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt der Anerkennungsstufe 4 unterziehen. Damit liegt die Meldung eines Arztes gemäss Art. 15d Abs. 1 lit. e SVG vor (E. 3.2). Weigert sich der Beschwerdeführer, sich dieser verkehrsmedizinischen Untersuchung zu unterziehen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Fahreignung. Die Beschwerdegegnerin durfte den Führerausweis vorsorglich entziehen. Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision establishes the prerequisite (a doctor's report) justifying the precautionary withdrawal of the driving license.
This provision was the basis for the administrative decision to preemptively withdraw the driving license.
This provision was cited in the dispositive regarding the allocation of court costs.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2025.00228
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2025.00228 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.08.2025 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Vorsorglicher Führerausweisentzug · Gerechtfertigter vorsorglicher Führerausweisentzug aufgrund der Weigerung, sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt der Anerkennungsstufe 4 zu unterziehen: Der Beschwerdeführer leidet seit mehreren Jahren an Parkinson und hatte der Beschwerdegegnerin in regelmässigen Abständen ärztliche Zeugnisse über seine Fahrfähigkeit einzureichen.
Ein Arzt hatte zuletzt angeordnet, der Beschwerdeführer müsse sich ein Jahr später einer verkehrsmedizinischen Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt der Anerkennungsstufe 4 unterziehen. Damit liegt die Meldung eines Arztes gemäss Art. 15d Abs. 1 lit. e SVG vor (E. 3.2). Weigert sich der Beschwerdeführer, sich dieser verkehrsmedizinischen Untersuchung zu unterziehen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Fahreignung. Die Beschwerdegegnerin durfte den Führerausweis vorsorglich entziehen. Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte:
· FAHREIGNUNGSABKLÄRUNG KOSTENÜBERNAHME PARKINSON-SYNDROM STRASSENVERKEHRSRECHT VERKEHRSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG VORSORGLICHER FÜHRERAUSWEISENTZUG ZWEIFEL · Rechtsnormen: · Art. 14 Abs. II lit. b SVG Art. 15d Abs. I lit. e SVG Art. 16d Abs. I lit. a SVG Art. 30 VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4