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VB.2025.00220 • VG ZH VB.2025.00220 KI-generiert

Extension of Enforcement Detention for Deportation Appeal Dismissed

Geschäftsnummer VB.2025.00220
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court dismissed an appeal concerning the extension of enforcement detention for an individual ordered to leave the country, affirming that the prior proceedings did not violate the right to be heard or the duty to provide reasons, as the appellant was required to depart immediately without an extension. The reasoning emphasized the significant public interest in the appellant's departure due to their criminal record, concluding that the continued detention was proportionate to the objective of enforcing the exit order.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verlängerung Durchsetzungshaft (GI250046-L) | Durchsetzungshaft. Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bzw. der Begründungspflicht (E. 3). Der Beschwerdeführer hat die Schweiz unverzüglich zu verlassen; es bestand im zurückliegenden Verfahren kein Grund, eine Ausreisefrist anzusetzen (E. 5). Das öffentliche Interesse an der Ausreise des Beschwerdeführers erweist sich insbesondere mit Blick auf seine Straffälligkeit als erheblich. Die Haft erweist sich als verhältnismässig (E. 6). Abweisung.

Schlagwörter

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Verlängerung der Ausschaffungshaft Zulassung der Zwangsvollstreckung Ausreise Ausdehnung des Verfahrens Abschiebung Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 78 AIG

This provision is the subject of the appeal regarding the extension of the enforcement detention.

Art. 66 Abs. 1 BGG

This article was cited in the dispositive concerning the imposition of court costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2025.00220

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2025.00220 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.05.2025 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 11.08.2025 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Verlängerung Durchsetzungshaft (GI250046-L) · Durchsetzungshaft. Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bzw. der Begründungspflicht (E. 3). Der Beschwerdeführer hat die Schweiz unverzüglich zu verlassen; es bestand im zurückliegenden Verfahren kein Grund, eine Ausreisefrist anzusetzen (E. 5).

Das öffentliche Interesse an der Ausreise des Beschwerdeführers erweist sich insbesondere mit Blick auf seine Straffälligkeit als erheblich. Die Haft erweist sich als verhältnismässig (E. 6). Abweisung. · --- · Stichworte: · DURCHSETZUNGSHAFT FREIWILLIGE AUSREISE STRAFFÄLLIGKEIT VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 78 AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3