Residence Permit Refused Due to Age and Lack of Dependency
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a decision that dismissed a prior appeal concerning the refusal to grant a residence permit. The initial dismissal was based on the lack of a power of attorney and a handwritten signature on the appeal. While the necessity of a power of attorney for family members with aligned interests and the sufficiency of a handwritten cover letter were questioned, these issues were deemed irrelevant. The court found that the applicant, an adult Brazilian national, could not be granted a permit under the relevant immigration law provisions regarding family reunification due to their age, and no particular dependency on their mother was established. Therefore, the appeal was dismissed.
Legislator-Regeste
AmtlichErteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Nichteintreten) | [Die Vorinstanz trat auf den von der Schweizer Mutter und dem Schweizer Stiefvater eines Brasilianers gegen die Verweigerung der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an diesen erhobenen Rekurs nicht ein. Die (Stief-)Eltern hätten keine Vollmacht für ihren (Stief-)Sohn vorgelegt und den Rekurs nicht handschriftlich unterzeichnet.] Ob die Vorinstanz zu Recht nicht auf den Rekurs der Beschwerdeführenden eintrat, ist zweifelhaft. Es ist fraglich, ob im Ausländerrecht eine Vollmacht für die Vertretung von Familienmitgliedern mit gleichgerichteten Interessen notwendig ist. Sodann wurde die Rekursschrift in einem handschriftlich angeschriebenen Couvert verschickt, was unter Umständen die Formerfordernisse des Rekurses erfüllt (E. 2.1). Diese Fragen können hier aber offenbleiben: Der bereits erwachsene brasilianische (Stief-)Sohn der Beschwerdeführenden kann aufgrund seines Alters nicht nach Art. 42 Abs. 1 AIG nachgezogen werden und es ist kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis im Sinn von Art. 8 EMRK zu seiner Mutter geltend gemacht oder ersichtlich (E.2.2). Abweisung.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the main ground for the decision, stating that the adult son cannot be granted a residence permit through family reunification due to his age.
This procedural rule is mentioned in relation to the lower instance's decision not to consider the appeal, suggesting it might have been relevant to the formal requirements of the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2025.00205
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2025.00205 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.05.2025 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Nichteintreten) · [Die Vorinstanz trat auf den von der Schweizer Mutter und dem Schweizer Stiefvater eines Brasilianers gegen die Verweigerung der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an diesen erhobenen Rekurs nicht ein. Die (Stief-)Eltern hätten keine Vollmacht für ihren (Stief-)Sohn vorgelegt und den Rekurs nicht handschriftlich unterzeichnet.] Ob die Vorinstanz zu Recht nicht auf den Rekurs der Beschwerdeführenden eintrat, ist zweifelhaft.
Es ist fraglich, ob im Ausländerrecht eine Vollmacht für die Vertretung von Familienmitgliedern mit gleichgerichteten Interessen notwendig ist. Sodann wurde die Rekursschrift in einem handschriftlich angeschriebenen Couvert verschickt, was unter Umständen die Formerfordernisse des Rekurses erfüllt (E. 2.1). Diese Fragen können hier aber offenbleiben: Der bereits erwachsene brasilianische (Stief-)Sohn der Beschwerdeführenden kann aufgrund seines Alters nicht nach Art. 42 Abs. 1 AIG nachgezogen werden und es ist kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis im Sinn von Art. 8 EMRK zu seiner Mutter geltend gemacht oder ersichtlich (E.2.2).
Abweisung. · --- · Stichworte: · FAMILIENNACHZUG UNTERSCHRIFT VOLLMACHT · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG § 22 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 5