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VB.2025.00170 • VG ZH VB.2025.00170 KI-generiert

Taxpayer Appeal for Remission of Defense Contribution Levy Due to Social Assistance

Geschäftsnummer VB.2025.00170
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered an appeal against the refusal to remit the defense contribution levy for the year 2023 for a taxpayer who received social assistance for part of that year. The court reasoned that even though the social assistance was not long-term, the appellant could not afford the minimum owed amount of CHF 400 in the foreseeable future, establishing a financial hardship that justified the remission, thereby overturning the contested decision and granting the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Wehrpflichtersatzabgabe 2023 (Erlass) | [Wehrpflichtersatzabgabe: Umstritten ist der Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe bei unterjähriger Sozialhilfeabhängigkeit.] Es ist auch unter Berücksichtigung, dass der Sozialhilfebezug noch nicht als längerdauernd bezeichnet werden kann, davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer selbst den geschuldeten Minimalbetrag von Fr. 400.- nicht in absehbarer Zeit begleichen kann. Selbst der geschuldete Minimalbetrag steht insoweit in einem Missverhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers, womit entgegen der angefochtenen Verfügung von einer Notlage auszugehen ist. Gegenstandslosigkeit UP/URB. Gutheissung der Beschwerde.

Schlagwörter

KI-generiert
Sozialhilfe finanzielle Notlage Mindestbeitrag Militärpflichtersatz Beitragsschuld Beitrag

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
UP/URB
Cited in the outcome as the procedural subject matter of the accepted appeal.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
UP/URB.

Cited in the outcome as the procedural subject matter of the accepted appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2025.00170

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2025.00170 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.06.2025 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Abgaberecht ohne Steuern · Betreff: · Wehrpflichtersatzabgabe 2023 (Erlass) · [Wehrpflichtersatzabgabe: Umstritten ist der Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe bei unterjähriger Sozialhilfeabhängigkeit.] Es ist auch unter Berücksichtigung, dass der Sozialhilfebezug noch nicht als längerdauernd bezeichnet werden kann, davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer selbst den geschuldeten Minimalbetrag von Fr. 400.- nicht in absehbarer Zeit begleichen kann.

Selbst der geschuldete Minimalbetrag steht insoweit in einem Missverhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers, womit entgegen der angefochtenen Verfügung von einer Notlage auszugehen ist. Gegenstandslosigkeit UP/URB. Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3