Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2025.00132 • VG ZH VB.2025.00132 KI-generiert

Marriage-Based Residence Permit Denied Due to Prior Deportation Order and Immigration Fraud Concerns

Geschäftsnummer VB.2025.00132
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court denied a short-term residence permit for marriage preparation because the applicant was already legally ordered to leave Switzerland and neither she nor her fiancé had a current right to reside in Switzerland. The court found that a marriage was not imminent, and there were significant indications that the applicant intended to marry solely for immigration purposes, thus failing to meet the admission requirements.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat | [Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat: Die Beschwerdeführerin wurde rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen und möchte einen deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz heiraten.] Weder die Beschwerdeführerin noch ihr Verlobter verfügen aktuell über ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, weshalb die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat im Sinn der vorgenannten Bestimmung bereits deshalb ausser Betracht fällt (E. 2.2.3.1). Es ist nicht mit einer baldigen Heirat zu rechnen und das Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ist auch deshalb abzuweisen (E. 3.2.3.2). Es bestehen vorliegend auch zahlreiche Indizien dafür, dass die Beschwerdeführerin die Ehe einzig aus ausländerrechtlichen Gründen eingehen will (E. 3.2.3.3). Damit sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht offensichtlich erfüllt (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

KI-generiert
Aufenthaltsbewilligungen Ehefreiheit Scheinehe kurze Ehedauer Entfernungsmassnahme im Ausländerrecht Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
E. 2.2.3.1
Cited as the basis for dismissing the application for a short-term residence permit because neither the applicant nor her fiancé currently has a right of residence in Switzerland.
E. 3.2.3.2
Cited for the dismissal of the application for a short-term residence permit because a marriage is not expected soon.
E. 3.2.3.3
Cited as evidence that the applicant intends to marry solely for immigration purposes.
E. 2.3
Cited to conclude that the admission requirements are not obviously met.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
E. 2.2.3.1

Cited as the basis for dismissing the application for a short-term residence permit because neither the applicant nor her fiancé currently has a right of residence in Switzerland.

E. 3.2.3.2

Cited for the dismissal of the application for a short-term residence permit because a marriage is not expected soon.

E. 3.2.3.3

Cited as evidence that the applicant intends to marry solely for immigration purposes.

E. 2.3

Cited to conclude that the admission requirements are not obviously met.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2025.00132

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224994&W10_KEY=13317462&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2025.00132 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.05.2025 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist am Bundesgericht noch hängig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat · [Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat: Die Beschwerdeführerin wurde rechtskräftig aus der Schweiz weggewiesen und möchte einen deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz heiraten.] Weder die Beschwerdeführerin noch ihr Verlobter verfügen aktuell über ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, weshalb die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat im Sinn der vorgenannten Bestimmung bereits deshalb ausser Betracht fällt (E. 2.2.3.1).

Es ist nicht mit einer baldigen Heirat zu rechnen und das Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ist auch deshalb abzuweisen (E. 3.2.3.2). Es bestehen vorliegend auch zahlreiche Indizien dafür, dass die Beschwerdeführerin die Ehe einzig aus ausländerrechtlichen Gründen eingehen will (E. 3.2.3.3). Damit sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht offensichtlich erfüllt (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3