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VB.2025.00064 • VG ZH VB.2025.00064 KI-generiert

Family Reunification: Reliance on Incorrect Information Justifies Missed Deadline

Geschäftsnummer VB.2025.00064
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a case where a foreign national's wife and children applied for family reunification to join her husband, who had obtained Swiss citizenship. The core dispute centered on whether the family reunification application was filed within the prescribed deadline. The court found that the applicants had received incorrect information from the authorities regarding the deadline, which led them to discontinue their efforts to pursue the application. This reliance on the inaccurate information created a legitimate expectation, justifying the restoration of the missed deadline. Therefore, the application was deemed timely, and the case was remanded to the migration office for further assessment of other requirements, such as adequate housing.

Legislator-Regeste

Amtlich

Einreise zum Verbleib beim Ehemann bzw. beim Vater | Familiennachzug [Die aus Pakistan stammenden Ehegatten haben vier gemeinsame Kinder. Der Ehemann hat mittlerweile die schweizerische Staatsbürgerschaft. Die Ehefrau und die vier Kinder ersuchen um Familiennachzug, wobei die Einhaltung der Nachzugsfrist strittig ist.] Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Aufgrund einer fehlerhaften behördlichen Auskunft stellte der Beschwerdeführer seine Bemühungen um Familiennachzug ein, was als nachteilige Disposition gewertet werden kann. Da die Beschwerdeführenden aufgrund einer vorbehaltlosen, unrichtigen Auskunft der zuständigen Behörde das rechtzeitig eingereichte Familiengesuch nicht weiterverfolgt haben, liegt ein Vertrauenstatbestand vor, welcher eine Fristwiederherstellung rechtfertigt. Das Gesuch erfolgte damit rechtzeitig. Zur Prüfung der weiteren Voraussetzungen (bedarfsgerechte Wohnung) wird die Sache an das Migrationsamt zurückgewiesen E. 2.3.4 ff.). Teilweise Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an das Migrationsamt zum Neuentscheid.

Schlagwörter

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Familiennachzug ausländische Staatsangehörige Fristversäumnis verspätetes Asylgesuch Entfernungsmassnahme im Ausländerrecht Personenverwechslung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 42 AIG

The case was remanded to the Migration Office for a new decision regarding the conditions for family reunification.

Art. 47 AIG

The appeal was partially upheld and the case was remanded due to a legitimate reliance on incorrect official information, justifying the restoration of the deadline for family reunification.

Art. 9 BV

The principle of good faith was applied, allowing for the restoration of the family reunification deadline due to reliance on incorrect official information.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2025.00064

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2025.00064 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.03.2025 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Einreise zum Verbleib beim Ehemann bzw. beim Vater · Familiennachzug [Die aus Pakistan stammenden Ehegatten haben vier gemeinsame Kinder. Der Ehemann hat mittlerweile die schweizerische Staatsbürgerschaft. Die Ehefrau und die vier Kinder ersuchen um Familiennachzug, wobei die Einhaltung der Nachzugsfrist strittig ist.] Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1).

Aufgrund einer fehlerhaften behördlichen Auskunft stellte der Beschwerdeführer seine Bemühungen um Familiennachzug ein, was als nachteilige Disposition gewertet werden kann. Da die Beschwerdeführenden aufgrund einer vorbehaltlosen, unrichtigen Auskunft der zuständigen Behörde das rechtzeitig eingereichte Familiengesuch nicht weiterverfolgt haben, liegt ein Vertrauenstatbestand vor, welcher eine Fristwiederherstellung rechtfertigt. Das Gesuch erfolgte damit rechtzeitig. Zur Prüfung der weiteren Voraussetzungen (bedarfsgerechte Wohnung) wird die Sache an das Migrationsamt zurückgewiesen E. 2.3.4 ff.).

Teilweise Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an das Migrationsamt zum Neuentscheid. · --- · Stichworte: · DISPOSITIONEN FAMILIENNACHZUG FRISTWIEDERHERSTELLUNG NACHZUGSFRIST PAKISTAN SCHWEIZER EHEGATTE VERTRAUENSGRUNDSATZ · Rechtsnormen: · Art. 42 AIG Art. 47 AIG Art. 9 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3