Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2025.00059 • VG ZH VB.2025.00059 KI-generiert

Claimant's Needs Calculation and Legal Aid Denial

Geschäftsnummer VB.2025.00059
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court returned the case to the lower instance for further clarification regarding the calculation of needs (housing costs and basic living expenses) for the period of May 1 to July 31, 2023. The issue concerned the claimant's parents' alleged absence from Switzerland during this time. The court found that if the parents were in Switzerland, they would be considered part of the claimant's household. The request for free legal aid was denied due to a clear lack of prospects for success for the dismissed claims.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | [Haushaltsgrösse] Der Sachverhalt erweist sich mit Bezug auf eine vom Sozialhilfebezüger geltend gemachte mehrmonatige Auslandsabwesenheit seiner Eltern ab Mai 2023 als nicht hinreichend geklärt. Die Sache ist daher hinsichtlich der Bedarfsberechnung (Wohnkosten und Grundbedarf für den Lebensunterhalt) im streitbetroffenen Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2023 an die Vorinstanz zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung und zu neuem Entscheid zurückzuweisen (E. 2.1-3). Soweit sich die Eltern des Sozialhilfebezügers im hier interessierenden Unterstützungszeitraum in der Schweiz aufhielten, ist von einer gemeinsamen Haushaltsführung mit dem Sozialhilfebezüger und dessen (Kern-)Familie auszugehen (E. 2.4). Verweigerung unentgeltlicher Prozessführung wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit der abgewiesenen Begehren. Teilweise Gutheissung und Rückweisung, soweit Eintreten. Im Übrigen Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Kosten der unentgeltlichen Rechtspflege Wohnungsbedarf Kostenberechnung Grundbedürfnisse Berechnung der Sozialhilfe Lebenshaltungskosten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 15 Abs. I SHG

Cited as the legal basis for the decision, indicating it's fundamental to the ruling.

§ 17 Abs. I SHV

Cited as the legal basis for the decision, indicating it's fundamental to the ruling.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2025.00059

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225009&W10_KEY=13317462&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2025.00059 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.05.2025 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · [Haushaltsgrösse] Der Sachverhalt erweist sich mit Bezug auf eine vom Sozialhilfebezüger geltend gemachte mehrmonatige Auslandsabwesenheit seiner Eltern ab Mai 2023 als nicht hinreichend geklärt. Die Sache ist daher hinsichtlich der Bedarfsberechnung (Wohnkosten und Grundbedarf für den Lebensunterhalt) im streitbetroffenen Zeitraum vom 1.

Mai bis 31. Juli 2023 an die Vorinstanz zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung und zu neuem Entscheid zurückzuweisen (E. 2.1-3). Soweit sich die Eltern des Sozialhilfebezügers im hier interessierenden Unterstützungszeitraum in der Schweiz aufhielten, ist von einer gemeinsamen Haushaltsführung mit dem Sozialhilfebezüger und dessen (Kern-)Familie auszugehen (E. 2.4). Verweigerung unentgeltlicher Prozessführung wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit der abgewiesenen Begehren. Teilweise Gutheissung und Rückweisung, soweit Eintreten. Im Übrigen Abweisung.

· --- · Stichworte: · AUSSICHTSLOSIGKEIT GRUNDBEDARF HAUSHALTGRÖSSE SITUATIONSBEDINGTE LEISTUNGEN WOHNKOSTEN WOHNKOSTENANTEIL · Rechtsnormen: · § 15 Abs. I SHG § 17 Abs. I SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4