Family Reunification Permit Revoked Due to Abandonment of Marital Community
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the revocation of a residence permit granted through family reunification after the marital community was abandoned. The lower court's decision not to review divorce proceedings was deemed permissible anticipatory evidence assessment. The court found no continued right of residence based on the marriage as a divorce had occurred, the marriage duration was less than three years, and there was no risk of failed reintegration in the home country due to allegations of a campaign against the applicant by his former wife.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Aufenthaltsbewilligung | [Widerruf der im Familiennachzug erteilten Aufenthaltsbewilligung infolge Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft.] Zulässige antizipierte Beweiswürdigung der Vorinstanz, indem sie es unterlassen hat, die Scheidungsakten beizuziehen (E. 2). Kein Aufenthaltsanspruch basierend auf der Ehe mit einer Schweizer Staatsangehörigen mehr, da zwischenzeitlich die Scheidung erfolgt ist; sodann Ehedauer unter drei Jahren und keine gefährdete Wiedereingliederung im Heimatland wegen einer von der früheren Ehefrau vermeintlich geführten "Kampagne" zur Diskreditierung des Beschwerdeführers (E. 3). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for the appeal being dismissed.
Cited as a legal basis for the revocation of the residence permit.
Cited as a legal basis for the revocation of the residence permit.
Cited as a legal basis for the revocation of the residence permit.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2025.00015
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2025.00015 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.07.2025 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 16.10.2025 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung · [Widerruf der im Familiennachzug erteilten Aufenthaltsbewilligung infolge Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft.] Zulässige antizipierte Beweiswürdigung der Vorinstanz, indem sie es unterlassen hat, die Scheidungsakten beizuziehen (E. 2).
Kein Aufenthaltsanspruch basierend auf der Ehe mit einer Schweizer Staatsangehörigen mehr, da zwischenzeitlich die Scheidung erfolgt ist; sodann Ehedauer unter drei Jahren und keine gefährdete Wiedereingliederung im Heimatland wegen einer von der früheren Ehefrau vermeintlich geführten "Kampagne" zur Diskreditierung des Beschwerdeführers (E. 3). Abweisung. · --- · Stichworte: · FAMILIENNACHZUG NACHEHELICHER HÄRTEFALL WIDERRUF DER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG Art. 50 Abs. 2 AIG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3