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VB.2024.00770 • VG ZH VB.2024.00770 KI-generiert

Residence Permit Denial for Sham Marriage Concerns

Geschäftsnummer VB.2024.00770
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal seeking a short-term residence permit for marriage preparation, as the initial authority had properly denied the permit due to the applicant's failure to demonstrate an imminent marriage and significant suspicion of a sham marriage, compounded by the applicant's insufficient cooperation and the couple's inability to meet the requirement of cohabitation in the foreseeable future.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung | Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat [Der Beschwerdeführer beantragt eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung, was ihm mangels absehbaren Eheschlusses und wegen Verdachts auf eine geplante Scheinehe und mangelhafter Mitwirkung verweigert wurde.] Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts im Ehevorbereitungsverfahren (E. 2). Die Zulassungsvoraussetzungen sind nicht offensichtlich erfüllt und es bestehen erhebliche Indizien für eine geplante Scheinehe oder lediglich vorgetäuschte Zusammenzugspläne. Unabhängig davon erfüllen die Verlobten auf absehbare Zeit nicht die Bewilligungsvoraussetzung des Zusammenlebens (E. 3). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen (E. 4), Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege (E. 4.1) und Rechtsmittelbelehrung (E. 5). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Einspruch gegen die Eheschliessung Scheinehe Familienwohnung fehlendes eheliches Zusammenleben kurze Ehedauer

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

This provision governs the allocation of costs for the proceeding, as applied in the final order regarding costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00770

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00770 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 26.02.2025 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 04.08.2025 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung · Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat [Der Beschwerdeführer beantragt eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung, was ihm mangels absehbaren Eheschlusses und wegen Verdachts auf eine geplante Scheinehe und mangelhafter Mitwirkung verweigert wurde.] Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung.

Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts im Ehevorbereitungsverfahren (E. 2). Die Zulassungsvoraussetzungen sind nicht offensichtlich erfüllt und es bestehen erhebliche Indizien für eine geplante Scheinehe oder lediglich vorgetäuschte Zusammenzugspläne. Unabhängig davon erfüllen die Verlobten auf absehbare Zeit nicht die Bewilligungsvoraussetzung des Zusammenlebens (E. 3). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen (E. 4), Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege (E. 4.1) und Rechtsmittelbelehrung (E. 5).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ASYLVERFAHREN EHEVORBEREITUNG HEIRAT KOOPERATION KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG SCHEINEHEVERDACHT VORBEREITUNG DER HOCHZEIT ZIVILDIENST · Rechtsnormen: · Art. 2 AIG Art. 17 AIG Art. 12 FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3