Reasonable Bidder Interpretation of Essential Tender Criteria
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertIn a public procurement case, the court ruled that the essential criteria outlined in the tender documents must be interpreted and applied as a reasonable bidder would understand them. The court found that one participant did not meet four essential criteria at the time of submission, and these were not deemed minor requirements. Consequently, the participant was excluded from the proceedings, and the case was returned for the award to be granted.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Musskriterien; Auslegung der Ausschreibungsunterlagen. Die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Kriterien sind so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietenden in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Aus den Ausschreibungsunterlagen ergibt sich, dass die Musskriterien zum Zeitpunkt der Offerteinreichung erfüllt sein mussten (E. 3.4). Von der Mitbeteiligten wurden zum Zeitpunkt der Offerteinreichung vier Musskriterien nicht erfüllt. Dabei ist nicht ersichtlich und wird vom Beschwerdegegner auch nicht geltend gemacht, dass es sich um unwesentliche Anforderungen handeln würde. Die Mitbeteiligte ist daher aus dem Verfahren auszuschliessen (E. 3.5.3). Gutheissung und Rückweisung zur Zuschlagserteilung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for the exclusion of a participant from the tender due to non-fulfillment of mandatory criteria.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00754
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00754 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.03.2025 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Musskriterien; Auslegung der Ausschreibungsunterlagen. Die im Rahmen der Ausschreibung formulierten Kriterien sind so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietenden in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Aus den Ausschreibungsunterlagen ergibt sich, dass die Musskriterien zum Zeitpunkt der Offerteinreichung erfüllt sein mussten (E. 3.4).
Von der Mitbeteiligten wurden zum Zeitpunkt der Offerteinreichung vier Musskriterien nicht erfüllt. Dabei ist nicht ersichtlich und wird vom Beschwerdegegner auch nicht geltend gemacht, dass es sich um unwesentliche Anforderungen handeln würde. Die Mitbeteiligte ist daher aus dem Verfahren auszuschliessen (E. 3.5.3). Gutheissung und Rückweisung zur Zuschlagserteilung. · --- · Stichworte: · AUSLEGUNG AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN MUSSKRITERIEN SUBMISSION · Rechtsnormen: · Art. 44 Abs. I lit. b IVöB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3