Prisoner's Transfer Appeal Dismissed for Lack of Irreparable Harm
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal concerning a prisoner's transfer within a facility. The prisoner sought to be moved back to his previous confinement as a provisional measure, arguing that the new normal confinement unit led to medication changes and increased disciplinary actions, causing irreparable harm. The court found these grounds insufficient to establish irreparable harm, noting that even if the appeal were successful, it would not immediately result in a final decision, and that the claimed disadvantages were not sufficiently severe or urgent to warrant provisional measures.
Legislator-Regeste
AmtlichVersetzung in den Normalvollzug (vorsorgliche Massnahmen) | Strafvollzug: Versetzung in den Normalvollzug (vorsorgliche Massnahmen). [Der Beschwerdeführer erhob gegen seine Verlegung im Verwahrungsvollzug innerhalb der Justizvollzugsanstalt in eine Abteilung des Normalvollzugs Rekurs. Für die Dauer des Rekursverfahrens ersuchte er als vorsorgliche Massnahme um Rückversetzung in die bisherige Abteilung, was die Vorinstanz abwies.] Anfechtbarkeit des Zwischenentscheids betreffend Abweisung der vorsorglichen Massnahmen wegen drohenden nicht wiedergutzumachenden Nachteils (E. 2). Dass im Normalvollzug unter anderem die Medikation des Beschwerdeführers angepasst wurde und es zu vermehrten Disziplinierungen gekommen ist, begründet keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil. Die Gutheissung der Beschwerde könnte auch nicht sofort einen Endentscheid herbeiführen (E. 4). Selbst wenn auf die Beschwerde einzutreten wäre, ist nicht ersichtlich, dass mit den vorsorglichen Massnahmen ein schwerer, wahrscheinlich eintretender Nachteil abgewendet werden könnte und dessen Abwendung dringlich wäre (E. 5). Gewährung UP/URB (E. 6). Nichteintreten.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to determine the appealability of the interim decision concerning the rejection of precautionary measures.
Used to determine the appealability of the interim decision concerning the rejection of precautionary measures.
Cited regarding the application of precautionary measures in the context of correctional facilities.
Cited regarding the application of precautionary measures in the context of correctional facilities.
Cited in relation to the legal consequences of certain procedural steps.
Cited concerning the conditions for granting precautionary measures, specifically the avoidance of severe, likely occurring disadvantages.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00697
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00697 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.01.2025 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Versetzung in den Normalvollzug (vorsorgliche Massnahmen) · Strafvollzug: Versetzung in den Normalvollzug (vorsorgliche Massnahmen). [Der Beschwerdeführer erhob gegen seine Verlegung im Verwahrungsvollzug innerhalb der Justizvollzugsanstalt in eine Abteilung des Normalvollzugs Rekurs.
Für die Dauer des Rekursverfahrens ersuchte er als vorsorgliche Massnahme um Rückversetzung in die bisherige Abteilung, was die Vorinstanz abwies.] Anfechtbarkeit des Zwischenentscheids betreffend Abweisung der vorsorglichen Massnahmen wegen drohenden nicht wiedergutzumachenden Nachteils (E. 2). Dass im Normalvollzug unter anderem die Medikation des Beschwerdeführers angepasst wurde und es zu vermehrten Disziplinierungen gekommen ist, begründet keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil. Die Gutheissung der Beschwerde könnte auch nicht sofort einen Endentscheid herbeiführen (E. 4).
Selbst wenn auf die Beschwerde einzutreten wäre, ist nicht ersichtlich, dass mit den vorsorglichen Massnahmen ein schwerer, wahrscheinlich eintretender Nachteil abgewendet werden könnte und dessen Abwendung dringlich wäre (E. 5). Gewährung UP/URB (E. 6). Nichteintreten. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG NACHTEIL NACHTEIL, NICHT WIEDER GUTZUMACHENDER NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER NACHTEIL NORMALVOLLZUG STRAFVOLLZUG VERSETZUNG VERSETZUNGSGESUCH VERWAHRUNG VORSORGLICHE MASSNAHME ZWISCHENENTSCHEID · Rechtsnormen: · Art. 93 BGG Art. 93 Abs. I BGG § 108 JVV § 128 Abs. I JVV § 10c VRG § 19a Abs. II VRG § 41 VRG § 41 Abs. I VRG · Publikationen:
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