Deportation Order Overturned as Disproportionate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court overturned a deportation order against an individual who had entered a Schengen country without a visa, finding the measure disproportionate. The individual cooperated throughout the proceedings, admitted to the illegal entry, and possessed a return ticket to Portugal, where they had established residency and held legal status. Furthermore, the federal office had previously revoked an entry ban for the Schengen area. Considering these factors, the court concluded that expelling the individual from the entire Schengen zone and EU territory was excessive.
Legislator-Regeste
AmtlichWegweisung | Der Beschwerdeführer bereiste – soweit ersichtlich – erstmals ein Schengen-Land ohne (erforderliches) Visum, zeigte sich während des gesamten Verfahrens kooperativ und geständig und trug bei seiner Einreise ein Ticket für einen Rückflug nach Portugal bei sich, wo er seit Jahren seinen Lebensmittelpunkt hat und aufenthaltsrechtlich geduldet ist bzw. über ein prozessuales Aufenthaltsrecht verfügt. Ein Verbot der (Wieder-)Einreise in den Schengen-Raum bzw. der Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengen-Informationssystem hatte das SEM sodann wiedererwägungsweise aufgehoben. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Wegweisung des Beschwerdeführers aus dem gesamten Schengen-Raum und dem Gebiet der EU als unverhältnismässig (zum Ganzen E. 3). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court used this provision to assess the proportionality of the expulsion order and ultimately found it disproportionate.
This provision likely relates to the legal basis for expulsion, which was found to be disproportionate in this specific case.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00662
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00662 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.02.2025 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Wegweisung · Der Beschwerdeführer bereiste – soweit ersichtlich – erstmals ein Schengen-Land ohne (erforderliches) Visum, zeigte sich während des gesamten Verfahrens kooperativ und geständig und trug bei seiner Einreise ein Ticket für einen Rückflug nach Portugal bei sich, wo er seit Jahren seinen Lebensmittelpunkt hat und aufenthaltsrechtlich geduldet ist bzw. über ein prozessuales Aufenthaltsrecht verfügt.
Ein Verbot der (Wieder-)Einreise in den Schengen-Raum bzw. der Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengen-Informationssystem hatte das SEM sodann wiedererwägungsweise aufgehoben. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Wegweisung des Beschwerdeführers aus dem gesamten Schengen-Raum und dem Gebiet der EU als unverhältnismässig (zum Ganzen E. 3). Gutheissung. · --- · Stichworte: · DRITTSTAATSBÜRGER ILLEGALE EINREISE RÜCKFÜHRUNGSRICHTLINIE SCHENGENRAUM VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSPRINZIP WEGWEISUNG WEGWEISUNGSVERFÜGUNG · Rechtsnormen:
· Art. 64 Abs. 1 AIG Art. 5 Abs. 2 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3