Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2024.00655 • VG ZH VB.2024.00655 KI-generiert

Employee Termination During Probation and Notice Calculation Dispute

Geschäftsnummer VB.2024.00655
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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An employee working as a bath/ice master was terminated during the probationary period due to alleged behavioral deficiencies, following complaints from a guest and internal team discord. The court found that the employer was entitled to terminate the employment relationship during the probationary period given the documented issues with the employee's conduct. However, the court partially upheld the appeal because the employer incorrectly calculated the termination date, as the notice period only commenced upon the delivery of the notice, meaning the employee was entitled to wages until that date.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kündigung während der Probezeit | [Dem als Bad-/Eismeister tätigen Beschwerdeführer wurde während der Probezeit wegen Verhaltensmängel gekündigt] Es ist erstellt, dass die Beschwerdegegnerin das Verhalten des Beschwerdeführers in verschiedener Hinsicht beanstandete und Unstimmigkeiten innerhalb der Arbeitsgruppe herrschten. Ausserdem war der Beschwerdeführer an zwei Vorfällen beteiligt, die unter anderem zu Beschwerden seitens eines Badegasts führten und die Beschwerdegegnerin dazu veranlassten, ein klärendes Gespräch mit dem Beschwerdeführer zu suchen. Unter diesen Umständen durfte die Beschwerdegegnerin das Arbeitsverhältnis während der Probezeit auflösen (E. 3.4). Hingegen hat die Beschwerdegegnerin den Kündigungstermin falsch berechnet, da die Kündigungsfrist erst mit der Zustellung der Kündigung zu laufen begann. Der Beschwerdeführer hat deshalb Anspruch auf Lohn bis zu diesem Datum (E. 4.2). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses Probezeit Kündigungsfrist Bemessung der Abgangsentschädigung Aufsichtsbeschwerde unbezahlter Urlaub

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 Abs. 2 BV

Although cited in the reasoning section, this provision regarding the right to be heard was not explicitly cited in the dispositive orders.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00655

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00655 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 26.03.2025 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung während der Probezeit · [Dem als Bad-/Eismeister tätigen Beschwerdeführer wurde während der Probezeit wegen Verhaltensmängel gekündigt] Es ist erstellt, dass die Beschwerdegegnerin das Verhalten des Beschwerdeführers in verschiedener Hinsicht beanstandete und Unstimmigkeiten innerhalb der Arbeitsgruppe herrschten.

Ausserdem war der Beschwerdeführer an zwei Vorfällen beteiligt, die unter anderem zu Beschwerden seitens eines Badegasts führten und die Beschwerdegegnerin dazu veranlassten, ein klärendes Gespräch mit dem Beschwerdeführer zu suchen. Unter diesen Umständen durfte die Beschwerdegegnerin das Arbeitsverhältnis während der Probezeit auflösen (E. 3.4). Hingegen hat die Beschwerdegegnerin den Kündigungstermin falsch berechnet, da die Kündigungsfrist erst mit der Zustellung der Kündigung zu laufen begann. Der Beschwerdeführer hat deshalb Anspruch auf Lohn bis zu diesem Datum (E. 4.2).

Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · KÜNDIGUNG KÜNDIGUNGSFRIST PROBEZEIT VERHALTEN · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. 2 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3