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VB.2024.00653 • VG ZH VB.2024.00653 KI-generiert

Appeal Dismissed for Failure to Specify Grounds

Geschäftsnummer VB.2024.00653
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court did not enter a judgment on the appeal because the appellant failed to specify the grounds for her objection within the extended deadline provided. The appeal concerned a violation of an area ban and a cost order.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verstoss gegen Arealverbot/Kostenauflage (Revision) | Die Beschwerdeführerin erklärte innert der ihr angesetzten Nachfrist nicht, wogegen sich ihre "Einsprache" richtet. Auf die Beschwerde ist daher androhungsgemäss nicht einzutreten.

Schlagwörter

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Beschwerdelegitimation Zuständigkeitsgründe Einrede der Verfassungswidrigkeit Verletzung der Begründungspflicht Urteile zur Prüfung der Gültigkeit Nichtigkeitsklage im Gemeinschaftsrecht
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00653

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00653 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.12.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Verstoss gegen Arealverbot/Kostenauflage (Revision) · Die Beschwerdeführerin erklärte innert der ihr angesetzten Nachfrist nicht, wogegen sich ihre "Einsprache" richtet. Auf die Beschwerde ist daher androhungsgemäss nicht einzutreten. · --- · Stichworte: · ANFECHTUNGSOBJEKT BEGRÜNDUNGSPFLICHT NACHFRIST NICHTEINTRETEN · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 5