Data Access Appeal Mootness and Third-Party Information Limits
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe applicant challenged a lower court's decision not to proceed with their appeal concerning access to files, deletion of personal data, and information regarding data processing, despite the initial request having already been substantively addressed before the appeal was filed. The court found that the applicant lacked a current and practical interest warranting a decision on the merits, even questioning the lower court's justification based solely on the applicant's past vexatious litigation behavior; furthermore, the court determined that the school principal had no duty under data protection law to disclose information about prior conversations with third parties or the applicant's former spouse, as the right to information does not encompass demanding third-party interviews to ascertain the substance of past communications.
Legislator-Regeste
AmtlichRechtsverweigerung Informationszugang | Ob die Vorinstanz den angefochtenen Nichteintretensentscheid allein mit dem Hinweis auf das (angeblich) querulatorische Verhalten der Beschwerdeführerin in der Vergangenheit begründen durfte bzw. ob der Beschwerdeführerin im konkreten Fall Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden kann, ist fraglich. Auf ihren Rekurs war jedoch schon aus anderen Gründen nicht einzutreten (E. 2.2). Dem Gesuch um Akteneinsicht, Löschung von Personendaten und Auskunft zur Datenbearbeitung der Beschwerdeführerin wurde bereits vor der Rekurserhebung entsprochen, sodass ihr schon damals kein schutzwürdiges (aktuelles und praktisches) Interesse an der Vornahme der verweigerten bzw. verzögerten Amtshandlungen mehr zukam (E. 2.3.2). Den Schulleiter der Schule B trifft zudem hinsichtlich allfälliger mit dem früheren Ehemann der Beschwerdeführerin oder Dritten geführter Gespräche keine Informations- bzw. Auskunftspflicht im Sinn von §§ 20 f. IDG. So erfasst der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch kein allgemeines Recht, durch Partei- und Zeugenbefragung zu erfahren, zwischen wem wann worüber ein personenbezogenes Gespräch stattgefunden hat (E. 2.3.3). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court considered the scope of the duty to provide information regarding data processing under this article when dismissing the appeal.
The court considered the duty to provide access to files under this article when dismissing the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00645
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00645 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.04.2025 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Rechtsverweigerung Informationszugang · Ob die Vorinstanz den angefochtenen Nichteintretensentscheid allein mit dem Hinweis auf das (angeblich) querulatorische Verhalten der Beschwerdeführerin in der Vergangenheit begründen durfte bzw. ob der Beschwerdeführerin im konkreten Fall Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden kann, ist fraglich.
Auf ihren Rekurs war jedoch schon aus anderen Gründen nicht einzutreten (E. 2.2). Dem Gesuch um Akteneinsicht, Löschung von Personendaten und Auskunft zur Datenbearbeitung der Beschwerdeführerin wurde bereits vor der Rekurserhebung entsprochen, sodass ihr schon damals kein schutzwürdiges (aktuelles und praktisches) Interesse an der Vornahme der verweigerten bzw. verzögerten Amtshandlungen mehr zukam (E. 2.3.2). Den Schulleiter der Schule B trifft zudem hinsichtlich allfälliger mit dem früheren Ehemann der Beschwerdeführerin oder Dritten geführter Gespräche keine Informations- bzw. Auskunftspflicht im Sinn von §§ 20 f.
IDG. So erfasst der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch kein allgemeines Recht, durch Partei- und Zeugenbefragung zu erfahren, zwischen wem wann worüber ein personenbezogenes Gespräch stattgefunden hat (E. 2.3.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · AKTENEINSICHT AUSKUNFT BEWEISBESCHAFFUNG GESPRÄCH LÖSCHUNG VON PERSONENDATEN NICHTEINTRETENSENTSCHEID PRAKTISCHES INTERESSE QUERULATORISCHE RECHTSSUCHE RECHTSVERWEIGERUNG SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE ZWECKWIDRIGE VERWENDUNG (RECHTSINSTITUT) · Rechtsnormen: · Art. 20 IDG Art. 21 IDG · Publikationen:
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