Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2024.00613 • VG ZH VB.2024.00613 KI-generiert

Withdrawal of Dealer Plates Upheld Due to Vacated Premises

Geschäftsnummer VB.2024.00613
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the withdrawal of dealer license plates because the business vacated its operating premises. The court reasoned that fulfilling the requirements for a collective vehicle permit necessitates adequate premises and facilities, and vacating these premises invalidates the permit and subsequently the dealer plates. The decision affirmed that the withdrawal was lawful and permitted the applicant to reapply for a new permit at a different location.

Legislator-Regeste

Amtlich

Entzug Händlerschilder | Entzug der Händlerschilder Die Ansetzung eines neuen Betriebsprüfungstermins ist vorliegend nicht Streitgegenstand. Es ist dem Beschwerdeführer unbenommen, während der Hängigkeit des vorliegenden Verfahrens einen neuen Betriebsprüfungstermin mit dem Beschwerdegegner zu vereinbaren (E. 2.1). Für die Erteilung eines Kollektiv-Fahrzeugausweises muss der Betrieb insbesondere auch über je nach seiner Art ausreichende Räumlichkeiten und Betriebseinrichtungen verfügen (E. 3.2). Werden diese aufgegeben, sind der auf (unter anderem) dieser Grundlage erteilte Kollektiv-Fahrzeugausweis und das Händlerschild zu entziehen. Mit der Aufgabe des alten Betriebsstandorts entfallen die Voraussetzungen für die Erteilung des Kollektiv-Fahrzeugausweises und der Entzug des Ausweises und der Händlerschilder erweist sich als rechtmässig. Dem Beschwerdeführer steht es frei, ein neues Gesuch für den neuen Standort zu stellen (E. 3.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Betrieblicher Standort Führerausweisentzug Missbrauch von Ausweisen und Schildern Eigentumsvorbehaltsregister Einziehung des Motorfahrzeugs Kaufvertrag über Motorfahrzeug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 16 Abs. I SVG

Basis for the withdrawal of dealer plates due to the abandonment of the old business location and the resulting loss of prerequisites for the collective vehicle license.

Art. 23 VVV

Foundation for the requirement of adequate premises and operating facilities for the issuance of a collective vehicle license.

Art. 23a Abs. I VVV

Underpins the withdrawal of the collective vehicle license and dealer plates when the operational requirements, including premises, are no longer met.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00613

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00613 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.04.2025 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 05.06.2025 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Entzug Händlerschilder · Entzug der Händlerschilder Die Ansetzung eines neuen Betriebsprüfungstermins ist vorliegend nicht Streitgegenstand. Es ist dem Beschwerdeführer unbenommen, während der Hängigkeit des vorliegenden Verfahrens einen neuen Betriebsprüfungstermin mit dem Beschwerdegegner zu vereinbaren (E. 2.1).

Für die Erteilung eines Kollektiv-Fahrzeugausweises muss der Betrieb insbesondere auch über je nach seiner Art ausreichende Räumlichkeiten und Betriebseinrichtungen verfügen (E. 3.2). Werden diese aufgegeben, sind der auf (unter anderem) dieser Grundlage erteilte Kollektiv-Fahrzeugausweis und das Händlerschild zu entziehen. Mit der Aufgabe des alten Betriebsstandorts entfallen die Voraussetzungen für die Erteilung des Kollektiv-Fahrzeugausweises und der Entzug des Ausweises und der Händlerschilder erweist sich als rechtmässig. Dem Beschwerdeführer steht es frei, ein neues Gesuch für den neuen Standort zu stellen (E. 3.4).

Abweisung. · --- · Stichworte: · AUTOHANDEL HÄNDLERSCHILD KOLLEKTIVFAHRZEUGAUSWEIS STANDORT WECHSEL · Rechtsnormen: · Art. 16 Abs. I SVG Art. 23 VVV Art. 23a Abs. I VVV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4