Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2024.00589 • VG ZH VB.2024.00589 KI-generiert

Appeal Dismissed for Lack of Standing

Geschäftsnummer VB.2024.00589
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court dismissed an appeal against a decision concerning a color and material concept because the appellant lacked the requisite standing to appeal, as only parties directly affected by the challenged order and possessing a legitimate interest in its annulment or modification are entitled to bring such an action, and a merely indirect or purely general public interest is insufficient to prevent the prohibited popular appeal. The court reasoned that since the appellant could not demonstrate any direct, current, and protected interest, the lower authority correctly refrained from addressing the merits of the appeal due to the appellant's lack of legitimacy.

Legislator-Regeste

Amtlich

Farb- und Materialkonzept | Rekurslegitimation; Popularbeschwerde. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die angefochtene Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung hat. Wer keine eigenen Interessen geltend machen kann, ist nicht befugt, Beschwerde zu führen. Ein bloss mittelbares oder ausschliesslich allgemeines öffentliches Interesse reicht nicht aus; damit soll die verpönte Popularbeschwerde ausgeschlossen werden (E. 3.1). Ein eigenes aktuelles schutzwürdiges Interesse der Beschwerdeführerin ist nicht ersichtlich und wird auch nicht geltend gemacht. Die Vorinstanz ist deshalb mangels Legitimation der Beschwerdeführerin zu Recht auf den Rekurs nicht eingetreten (E. 3.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Beschwerdelegitimation Rechtsschutzinteresse Nichtigkeitsklage im Gemeinschaftsrecht fehlende Legitimation der Staatsanwaltschaft fehlende Aktivlegitimation des Aktionärs Einrede der Verfassungswidrigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 338a PBG

The administrative court upheld the lower court's decision not to entertain the appeal due to the appellant's lack of standing (Legitimation), citing this provision.

§ 21 Abs. I VRG

The administrative court upheld the lower court's decision not to entertain the appeal due to the appellant's lack of standing (Legitimation), citing this provision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00589

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00589 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.12.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 17.02.2025 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Farb- und Materialkonzept · Rekurslegitimation; Popularbeschwerde. Zum Rekurs ist berechtigt, wer durch die angefochtene Anordnung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung hat.

Wer keine eigenen Interessen geltend machen kann, ist nicht befugt, Beschwerde zu führen. Ein bloss mittelbares oder ausschliesslich allgemeines öffentliches Interesse reicht nicht aus; damit soll die verpönte Popularbeschwerde ausgeschlossen werden (E. 3.1). Ein eigenes aktuelles schutzwürdiges Interesse der Beschwerdeführerin ist nicht ersichtlich und wird auch nicht geltend gemacht. Die Vorinstanz ist deshalb mangels Legitimation der Beschwerdeführerin zu Recht auf den Rekurs nicht eingetreten (E. 3.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · MIETERLEGITIMATION POPULARBESCHWERDE SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE · Rechtsnormen:

· § 338a PBG § 21 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4