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VB.2024.00541 • VG ZH VB.2024.00541 KI-generiert

Turkish National Residence Permit Denial Due to Criminal Record

Geschäftsnummer VB.2024.00541
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed the appeal of a Turkish national seeking an initial residence permit based on marriage to a Swiss citizen and having a settled child from a previous marriage, because the applicant had a significant criminal record, including an 18-month prison sentence for gross traffic violations and repeated driving without a license. The court reasoned that since this was an initial application and not a revocation, the prohibition against dual consideration of criminal and immigration law did not apply, the ground for revocation based on a long-term prison sentence was met, and the denial of the permit was proportionate given the applicant's repeated delinquency.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der Ehegattin | [Verweigerung der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen türkischen Staatsangehörigen, der mit einer Schweizerin verheiratet ist und aus einer früheren Ehe ein in der Schweiz niedergelassenes Kind hat, aufgrund seiner Straffälligkeit.] Der Beschwerdeführer beging in der Vergangenheit diverse Straftaten. Unter anderem wurde er wegen einer vorsätzlichen groben Verkehrsregelverletzung und mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Strafgericht ordnete keine Landesverweisung an. Da vorliegend nicht ein Widerruf, sondern die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu prüfen ist, steht das Dualismusverbot der Berücksichtigung der Verurteilung nicht entgegen. Der Widerrufsgrund der längerfristigen Freiheitsstrafe ist erfüllt (E. 5). Angesichts der wiederholten Delinquenz erweist sich die Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung als verhältnismässig (E. 6). Abweisung.

Schlagwörter

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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung türkische Staatsangehörige Aufenthaltsbewilligung Widerhandlung gegen das Ausländergesetz Strafurteil Einreiseverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG

Cited as the legal basis for the refusal of the residence permit due to the applicant's criminal record.

Art. 42 Abs. 1 AIG

Cited in relation to the general requirements for granting a residence permit, which the final decision addresses by denying issuance.

Art. 51 Abs. 1 AIG

Cited in relation to the conditions for family reunification, relevant to the denial of the permit.

Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG

Cited, likely in context with the proportionality assessment leading to the final rejection.

Art. 8 EMRK

Cited as the fundamental right framework relevant to the final decision regarding family life.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00541

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00541 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.09.2025 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist am Bundesgericht noch hängig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei der Ehegattin · [Verweigerung der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen türkischen Staatsangehörigen, der mit einer Schweizerin verheiratet ist und aus einer früheren Ehe ein in der Schweiz niedergelassenes Kind hat, aufgrund seiner Straffälligkeit.] Der Beschwerdeführer beging in der Vergangenheit diverse Straftaten.

Unter anderem wurde er wegen einer vorsätzlichen groben Verkehrsregelverletzung und mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Strafgericht ordnete keine Landesverweisung an. Da vorliegend nicht ein Widerruf, sondern die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu prüfen ist, steht das Dualismusverbot der Berücksichtigung der Verurteilung nicht entgegen. Der Widerrufsgrund der längerfristigen Freiheitsstrafe ist erfüllt (E. 5). Angesichts der wiederholten Delinquenz erweist sich die Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung als verhältnismässig (E. 6).

Abweisung. · --- · Stichworte: · DOPPELBÜRGER/-IN DUALISMUSVERBOT EHEGATTENNACHZUG FAMILIENNACHZUG LÄNGERFRISTIGE FREIHEITSSTRAFE STRAFFÄLLIGKEIT TADELLOSES VERHALTEN · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 51 Abs. 1 AIG Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3