Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2024.00477 • VG ZH VB.2024.00477 KI-generiert

Detention Hearing Due Process Violation Regarding Legal Representation

Geschäftsnummer VB.2024.00477
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court addressed an appeal concerning the confirmation of pre-deportation detention, specifically addressing the formal requirements of the initial application and the right to be heard during the detention hearing. The court found that the detention authority's application did not require a handwritten signature and, crucially, that the appellant's right to legal representation and a fair hearing was violated because the detention judge failed to ensure the representative's presence at the hearing, as merely leaving a voicemail message without further follow-up on the attorney's line was insufficient effort to secure representation when the detainee was not independently represented. Consequently, the appeal was granted.

Legislator-Regeste

Amtlich

Bestätigung Ausschaffungshaft (G.-Nr. GI240122-L) | Ausschaffungshaft; Formerfordernis; Haftanhörung ohne Vertretung. Der Antrag auf Bestätigung der Ausschaffungshaft des Migrationsamts beim Zwangsmassnahmengericht bedarf keiner handschriftlichen Unterschrift (E. 3). Ist der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Haftrichter nicht vertreten, weil die Behörden nichts Zureichendes unternommen haben, um ihm den Kontakt zu seinem Rechtsvertreter zu ermöglichen, so verletzt dies seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (E. 4.2). Es ist im Verfahren der Haftprüfung Aufgabe des Haftrichters sicherzustellen, dass die Rechte des Inhaftierten gewahrt bleiben. Dementsprechend sind angemessene Bemühungen zu machen, damit die Haftanhörung in Anwesenheit der Rechtsvertretung erfolgen kann. Ein Anruf ohne Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Rechtsvertretung reicht dabei nicht aus (E. 4.3.1). Gutheissung.

Schlagwörter

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administrative Versorgung Anspruch auf rechtliches Gehör gesetzliche Vertretung Gesuch an eine Behörde Rechtmässigkeit der Untersuchungshaft Verletzung von Verfahrensrechten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 Abs. II BV

Cited as the main ground for annulling the decision due to the violation of the right to be heard because the appellant was not represented at the custody hearing.

Art. 81 Abs. I AIG

Cited in relation to the underlying subject matter (confirmation of deportation detention) but the main ground for the reversal rests on the constitutional right.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00477

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00477 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.10.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Bestätigung Ausschaffungshaft (G.-Nr. GI240122-L) · Ausschaffungshaft; Formerfordernis; Haftanhörung ohne Vertretung. Der Antrag auf Bestätigung der Ausschaffungshaft des Migrationsamts beim Zwangsmassnahmengericht bedarf keiner handschriftlichen Unterschrift (E. 3). Ist der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Haftrichter nicht vertreten, weil die Behörden nichts Zureichendes unternommen haben, um ihm den Kontakt zu seinem Rechtsvertreter zu ermöglichen, so verletzt dies seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (E. 4.2).

Es ist im Verfahren der Haftprüfung Aufgabe des Haftrichters sicherzustellen, dass die Rechte des Inhaftierten gewahrt bleiben. Dementsprechend sind angemessene Bemühungen zu machen, damit die Haftanhörung in Anwesenheit der Rechtsvertretung erfolgen kann. Ein Anruf ohne Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Rechtsvertretung reicht dabei nicht aus (E. 4.3.1). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSSCHAFFUNGSHAFT FORMERFORDERNIS HAFTANHÖRUNG VERTRETUNG VORLADUNG · Rechtsnormen: · Art. 81 Abs. I AIG Art. 29 Abs. II BV · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3