Immigration Residence Permit Reconsideration Refusal Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court addressed an appeal after an immigration authority refused to reconsider its decision not to extend the appellant's residence permit, which had been upheld by a higher court in 2015, and subsequently declined to process a second motion for reconsideration. The court upheld the non-entry decision, reasoning that a review of a prior decision through reconsideration is only warranted upon a substantial change in factual or legal circumstances, and the appellant's repeated reliance on existing family circumstances, namely his Swiss spouse and four children, did not constitute such a significant change.
Legislator-Regeste
AmtlichErteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) | [Nach einer rechtskräftigen Verfügung des Migrationsamts betreffend die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers trat das Migrationsamt auf ein zweites Wiedererwägungsgesuch des Beschwerdeführers nicht ein.] Mit vom Bundesgericht am 15. Januar 2015 geschützter Verfügung vom 14. August 2013 wies das Migrationsamt das Gesuch des Beschwerdeführers um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab. Auf ein erstes Wiedererwägungsgesuch vom 14. Januar 2020 trat das Migrationsamt nicht ein. Eine erneute Überprüfung kommt nur bei einer wesentlichen Veränderung der Sach- oder Rechtslage in Betracht (E. 2). In seinem zweiten Wiedererwägungsgesuch beruft sich der Beschwerdeführer erneut auf die familiären Verhältnisse, namentlich auf seine Schweizer Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder, und macht damit keine solche Änderung geltend (E. 3). Abweisung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit und des Gerichtsschreibers.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court orders the appellant to pay the judicial costs.
The court rejects the request for the provision of legal aid.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00387
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00387 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.04.2025 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist am Bundesgericht noch hängig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Wiedererwägung) · [Nach einer rechtskräftigen Verfügung des Migrationsamts betreffend die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers trat das Migrationsamt auf ein zweites Wiedererwägungsgesuch des Beschwerdeführers nicht ein.] Mit vom Bundesgericht am 15.
Januar 2015 geschützter Verfügung vom 14. August 2013 wies das Migrationsamt das Gesuch des Beschwerdeführers um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab. Auf ein erstes Wiedererwägungsgesuch vom 14. Januar 2020 trat das Migrationsamt nicht ein. Eine erneute Überprüfung kommt nur bei einer wesentlichen Veränderung der Sach- oder Rechtslage in Betracht (E. 2). In seinem zweiten Wiedererwägungsgesuch beruft sich der Beschwerdeführer erneut auf die familiären Verhältnisse, namentlich auf seine Schweizer Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder, und macht damit keine solche Änderung geltend (E. 3).
Abweisung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit und des Gerichtsschreibers. · --- · Stichworte: · HÄRTEFALLGESUCH NEUE TATSACHEN NICHTEINTRETEN · Rechtsnormen: · Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3