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VB.2024.00382 • VG ZH VB.2024.00382 KI-generiert

Reinstatement of Appeal Deadline Due to Incapacitating Depression

Geschäftsnummer VB.2024.00382
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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An individual, summarily dismissed from employment without prior due process, sought reinstatement of the deadline to appeal this decision seven weeks later, submitting a medical certificate indicating an incapacitating depressive episode that rendered them unable to act during the appeal period. The court granted the request for the reinstatement of the appeal deadline because there was no reason to doubt the medical evidence, finding it credible that the employee's depressive episode prevented them from meeting the deadline or delegating the task of filing the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kündigung (Wiederherstellung der Rekursfrist) | [Die Volkswirtschaftsdirektion entliess den bei ihr angestellten Beschwerdeführer im Februar 2024 ohne vorgängige Gewährung des rechtlichen Gehörs und stellte ihn per sofort frei. Rund sieben Wochen später wandte sich der Beschwerdeführer an den Regierungsrat und ersuchte um Wiederherstellung der Rekursfrist. Der Regierungsrat wies das Gesuch um Fristwiederherstellung ab.] Der Beschwerdeführer reichte ein ärztliches Attest ein, wonach er in der fraglichen Zeit aufgrund einer depressiven Episode, die zu einer starken Antriebslosigkeit und schneller Erschöpfbarkeit geführt habe, nicht handlungsfähig gewesen sei. Gründe, am Inhalt des ärztlichen Attests zu zweifeln, bestehen keine. Angesichts der Umstände ist vielmehr glaubhaft, dass der Beschwerdeführer in eine depressive Episode verfiel und nicht in der Lage war, die Frist selbst zu wahren oder eine Drittperson mit der Rekurserhebung zu beauftragen. Gutheissung.

Schlagwörter

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depressive Episode medizinische Gründe psychiatrische Arbeitsunfähigkeit Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wiederherstellung der versäumten Frist verspätetes Ausstandsgesuch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 22 Abs. 1 VRG

The court granted the appeal based on the provision allowing for the restoration of the appeal deadline due to the appellant's incapacitation.

§ 12 Abs. 2 VRG

This provision concerns the procedural decision regarding the costs of the appeal, which is implicitly applied when granting the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00382

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00382 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.02.2025 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung (Wiederherstellung der Rekursfrist) · [Die Volkswirtschaftsdirektion entliess den bei ihr angestellten Beschwerdeführer im Februar 2024 ohne vorgängige Gewährung des rechtlichen Gehörs und stellte ihn per sofort frei. Rund sieben Wochen später wandte sich der Beschwerdeführer an den Regierungsrat und ersuchte um Wiederherstellung der Rekursfrist.

Der Regierungsrat wies das Gesuch um Fristwiederherstellung ab.] Der Beschwerdeführer reichte ein ärztliches Attest ein, wonach er in der fraglichen Zeit aufgrund einer depressiven Episode, die zu einer starken Antriebslosigkeit und schneller Erschöpfbarkeit geführt habe, nicht handlungsfähig gewesen sei. Gründe, am Inhalt des ärztlichen Attests zu zweifeln, bestehen keine. Angesichts der Umstände ist vielmehr glaubhaft, dass der Beschwerdeführer in eine depressive Episode verfiel und nicht in der Lage war, die Frist selbst zu wahren oder eine Drittperson mit der Rekurserhebung zu beauftragen.

Gutheissung. · --- · Stichworte: · BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES DEPRESSION FRISTWIEDERHERSTELLUNG FRISTWIEDERHERSTELLUNGSGESUCH WIEDERHERSTELLUNG DER REKURSFRIST · Rechtsnormen: · § 12 Abs. 2 VRG § 22 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3