Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2024.00378 • VG ZH VB.2024.00378 KI-generiert

Bidder's Right to Be Heard Violated in Procurement by Disregarded Reference

Geschäftsnummer VB.2024.00378
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

In a public procurement procedure, a bidding authority improperly disregarded a written reference provided by a bidder, relying solely on a declined reference inquiry via email. The court found that this failure to adequately investigate the facts, particularly when the inquiry pertained to information that could have favored the bidder, violated the bidder's right to be heard. The court emphasized that authorities have a duty to thoroughly clarify the facts, even when bidders bear the burden of proof for certain aspects, and thus partially granted the appeal, remanding the case for further proceedings.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Referenzen. Anwendbares Recht (E. 1). Bezüglich Referenzen in Submissonsverfahren ist zunächst festzuhalten, dass zur Beurteilung auf die eingeholten Auskünfte abzustellen ist und – wo diese schweigen – ersatzweise auf die Angaben in der Offerte abgestellt werden kann. Die Prüfung der Angebote gemäss § 29 Abs. 1 aSubmV ist ein Teil der Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen unter Berücksichtigung der Mitwirkungspflicht der Parteien. Die Behörden sind auch dann zur Abklärung des Sachverhalts bzw. zur Prüfung der Angebote verpflichtet, wenn die Verfahrensbeteiligten die objektive Beweislast tragen – hier für eine schlechtere Punktebewertung bei fehlenden Referenzauskünften. Beweisbelastete Verfahrensbeteiligte sind zwar in der Regel im eigenen Interesse zur Kooperation bei der Sachverhaltsuntersuchung bereit. Doch die Behörde darf den Sachverhalt nicht mit minderer Gewissenhaftigkeit abklären, wenn es um die Abklärung von Tatsachen geht, die sich zugunsten einer beweisbelasteten Verfahrenspartei auswirken (E. 3.4). Die Vergabebehörde hat eine schriftlich Referenz im Angebot nicht berücksichtigt und sich lediglich auf die verweigerte Referenzauskunft per E-Mail gestützt. Damit hat sie den Sachverhalt nicht genügend erstellt und das rechtliche Gehör der Anbieterin verletzt (E. 3.5). Teilweise Gutheissung und Rückweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
öffentliches Beschaffungswesen Anspruch auf rechtliches Gehör Ausschluss eines Anbieters Untersuchungsgrundsatz Offertbewertung Vertraulichkeit der Angebote

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 29 Abs. 1 aSubmV
This provision is cited as the legal basis for the examination of offers in submission procedures.
§ 33 SubmV
This provision is cited in the context of the applicable law for submission procedures.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 29 Abs. 1 aSubmV

This provision is cited as the legal basis for the examination of offers in submission procedures.

§ 33 SubmV

This provision is cited in the context of the applicable law for submission procedures.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00378

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224386&W10_KEY=13317008&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00378 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.10.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Referenzen. Anwendbares Recht (E. 1). Bezüglich Referenzen in Submissonsverfahren ist zunächst festzuhalten, dass zur Beurteilung auf die eingeholten Auskünfte abzustellen ist und – wo diese schweigen – ersatzweise auf die Angaben in der Offerte abgestellt werden kann.

Die Prüfung der Angebote gemäss § 29 Abs. 1 aSubmV ist ein Teil der Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen unter Berücksichtigung der Mitwirkungspflicht der Parteien. Die Behörden sind auch dann zur Abklärung des Sachverhalts bzw. zur Prüfung der Angebote verpflichtet, wenn die Verfahrensbeteiligten die objektive Beweislast tragen – hier für eine schlechtere Punktebewertung bei fehlenden Referenzauskünften. Beweisbelastete Verfahrensbeteiligte sind zwar in der Regel im eigenen Interesse zur Kooperation bei der Sachverhaltsuntersuchung bereit.

Doch die Behörde darf den Sachverhalt nicht mit minderer Gewissenhaftigkeit abklären, wenn es um die Abklärung von Tatsachen geht, die sich zugunsten einer beweisbelasteten Verfahrenspartei auswirken (E. 3.4). Die Vergabebehörde hat eine schriftlich Referenz im Angebot nicht berücksichtigt und sich lediglich auf die verweigerte Referenzauskunft per E-Mail gestützt. Damit hat sie den Sachverhalt nicht genügend erstellt und das rechtliche Gehör der Anbieterin verletzt (E. 3.5). Teilweise Gutheissung und Rückweisung. · --- · Stichworte: · RECHTLICHES GEHÖR REFERENZAUSKÜNFTE SACHVERHALTSFESTSTELLUNG SUBMISSION · Rechtsnormen:

· § 29 Abs. I SubmV § 33 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3