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VB.2024.00289 • VG ZH VB.2024.00289 KI-generiert

Sham Marriage Residency Denial Upheld

Geschäftsnummer VB.2024.00289
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court denied an applicant's request to reconsider her residency permit after it was previously denied, reaffirming its earlier decision that her marriage was a sham. The court reasoned that the dissolution of the marriage did not constitute a new circumstance justifying a renewed assessment of her right to reside, and that claims of discrimination, family situation, and integration should have been raised in the initial proceedings and did not establish exceptional hardship.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung/Wiedererwägung | [Nach einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts betreffend die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin trat das Migrationsamt auf ein neues Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht ein.] Die Ehe der Beschwerdeführerin mit ihrem Ehemann wurde vom Verwaltungsgericht als Scheinehe qualifiziert. Entsprechend fallen nacheheliche Aufenthaltsansprüche ausser Betracht und ist die mittlerweile erfolgte Auflösung der Ehegmeinschaft als nachträglich eingetretene Sachverhaltsänderung nicht geeignet, eine Neubeurteilung des Aufenthaltsrechts zu veranlassen (E. 3.1). Die übrigen Vorbringen betreffend Diskriminierung im Heimatland, Familiensituation der Beschwerdeführerin sowie deren Integration hätten in Anbetracht der im Raum stehenden Wegweisung schon im ersten Verfahren vorgebracht werden müssen. Sie vermögen aber sowieso keinen Härtefall zu begründen (E.3.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Auflösung der Ehe Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Ehehindernis Widerruf der Niederlassungsbewilligung Wiedererwägung des Asylgesuchs Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00289

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00289 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.08.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung/Wiedererwägung · [Nach einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts betreffend die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin trat das Migrationsamt auf ein neues Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht ein.] Die Ehe der Beschwerdeführerin mit ihrem Ehemann wurde vom Verwaltungsgericht als Scheinehe qualifiziert.

Entsprechend fallen nacheheliche Aufenthaltsansprüche ausser Betracht und ist die mittlerweile erfolgte Auflösung der Ehegmeinschaft als nachträglich eingetretene Sachverhaltsänderung nicht geeignet, eine Neubeurteilung des Aufenthaltsrechts zu veranlassen (E. 3.1). Die übrigen Vorbringen betreffend Diskriminierung im Heimatland, Familiensituation der Beschwerdeführerin sowie deren Integration hätten in Anbetracht der im Raum stehenden Wegweisung schon im ersten Verfahren vorgebracht werden müssen. Sie vermögen aber sowieso keinen Härtefall zu begründen (E.3.2).

Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG WIEDERERWÄGUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4