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VB.2024.00282 • VG ZH VB.2024.00282 KI-generiert

Severance Pay Calculation for Dismissal Due to Illness

Geschäftsnummer VB.2024.00282
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns the calculation of severance pay for an employee dismissed due to prolonged illness. The court determined that severance pay must be assessed based on individual circumstances, including personal situation, job market prospects, length of service, and the reason for dismissal. For the claimant, the applicable framework allowed for one to six months' salary as severance. The court found that the dismissing entity appropriately considered all relevant factors within its discretionary power and did not err in setting the severance pay at three months' salary, not exhausting the full permissible range.

Legislator-Regeste

Amtlich

Abfindung | [Bemessung der Abfindung nach Entlassung wegen langdauernder Krankheit.] Die Festsetzung einer Abfindung gemäss § 26 PG hat nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen, wobei insbesondere die persönlichen Verhältnisse, die Arbeitsmarktchancen, die Dienstzeit und der Kündigungsgrund zu berücksichtigen sind (E. 2.2). Für die Beschwerdeführerin resultiert in Anwendung von § 16g Abs. 2 VVO für die Abfindung ein Rahmen von einem bis zu sechs Monatslöhnen. Der Beschwerdegegner hat innerhalb dieses Rahmens die vorgeschriebene Gesamtbetrachtung der Umstände mit Einfluss auf die Abfindungshöhe vorgenommen und es ist mit Blick auf das ihm zustehende Ermessen nicht zu beanstanden, wenn er den Rahmen nicht vollständig ausgeschöpft hat, sondern die Abfindung der Beschwerdeführerin auf drei Monatslöhne festlegte (E. 2.4-2.5). Abweisung UP/URB. Abweisung.

Schlagwörter

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Abgangsentschädigung Lohnberechnung Endgültiges Ausscheiden aus dem Dienst Berechnungsgrundlage persönliche Verhältnisse Krankheitsurlaub

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 26 Abs. 4 PG

This provision is cited as the basis for the determination of severance pay according to the circumstances of the individual case, considering personal circumstances, job market prospects, length of service, and the reason for termination.

§ 26 Abs. 5 PG

This provision is part of the legal framework governing severance pay.

§ 16g Abs. 2 VVPG

This provision defines the range for calculating severance pay (one to six monthly salaries) for the applicant.

§ 16g Abs. 3 VVPG

This provision is relevant to the overall assessment of severance pay.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00282

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00282 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.10.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Abfindung · [Bemessung der Abfindung nach Entlassung wegen langdauernder Krankheit.] Die Festsetzung einer Abfindung gemäss § 26 PG hat nach den Umständen des Einzelfalls zu erfolgen, wobei insbesondere die persönlichen Verhältnisse, die Arbeitsmarktchancen, die Dienstzeit und der Kündigungsgrund zu berücksichtigen sind (E. 2.2).

Für die Beschwerdeführerin resultiert in Anwendung von § 16g Abs. 2 VVO für die Abfindung ein Rahmen von einem bis zu sechs Monatslöhnen. Der Beschwerdegegner hat innerhalb dieses Rahmens die vorgeschriebene Gesamtbetrachtung der Umstände mit Einfluss auf die Abfindungshöhe vorgenommen und es ist mit Blick auf das ihm zustehende Ermessen nicht zu beanstanden, wenn er den Rahmen nicht vollständig ausgeschöpft hat, sondern die Abfindung der Beschwerdeführerin auf drei Monatslöhne festlegte (E. 2.4-2.5). Abweisung UP/URB. Abweisung. · --- · Stichworte:

· ABFINDUNG BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES · Rechtsnormen: · § 26 Abs. 4 PG § 26 Abs. 5 PG § 16g Abs. 2 VVPG § 16g Abs. 3 VVPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4