Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2024.00210 • VG ZH VB.2024.00210 KI-generiert

Property Owner v. Municipal Council (Plan Amendment Revision)

Geschäftsnummer VB.2024.00210
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A property owner appealed a municipal council's decision to send the city executive back to revise a proposed amendment to the supplementary plan for the City Zone, following a request from the executive to change the plan; the initial appeal court correctly dismissed the appeal because the council's decision was merely a directive to revise a proposal and therefore had no immediately binding effect on the rights or obligations of private parties, meaning the appellant lacked a legally recognizable, protectable interest in challenging the procedural step.

Legislator-Regeste

Amtlich

Beschluss des Gemeinderats Zürich vom 23. August 2023 | [Der Stadtrat von Zürich beantragte dem Gemeinderat der Stadt Zürich mit Weisung vom 8. Februar 2023 eine Änderung des Ergänzungsplans Kernzone City. Der Gemeinderat wies die Weisung mit Beschluss vom 23. August 2023 an den Stadtrat zur Überarbeitung zurück. Dagegen rekurrierte die Eigentümerin eines Grundstücks im Perimeter der fraglichen Planungsrevision an das Baurekursgericht. Dieses trat mangels eines tauglichen Anfechtungsobjekts nicht auf den Rekurs ein.] Der Stadtrat von Zürich wird in Nachachtung des gemeinderätlichen Beschlusses vom 23. August 2023 seinen Antrag auf Änderung des Ergänzungsplans Kernzone City zu überarbeiten und alsdann dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen haben. Unmittelbar verbindliche Auswirkungen auf die Rechte und/oder Pflichten Privater bzw. der Grundeigentümerin zeitigt der streitbetroffene Beschluss nicht. Auch sind keine schutzwürdigen Interessen der Grundeigentümerin an der Anfechtung des Beschlusses vom 23. August 2023 ersichtlich. Die Vorinstanz ist zu Recht nicht auf den Rekurs eingetreten (zum Ganzen E. 2.4 f.). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Privateigentum Nutzungsplanrevision Gemeindeaufgabe prozessuale Revision städtebauliche Vorschrift Behördenreferendum

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 19 Abs. I lit. a VRG

This provision is cited in the context of the non-admission of the appeal, indicating it is the basis for the court's decision regarding the admissibility or reviewability of the prior ruling.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00210

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224294&W10_KEY=13317009&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00210 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.08.2024 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Beschluss des Gemeinderats Zürich vom 23. August 2023 · [Der Stadtrat von Zürich beantragte dem Gemeinderat der Stadt Zürich mit Weisung vom 8. Februar 2023 eine Änderung des Ergänzungsplans Kernzone City. Der Gemeinderat wies die Weisung mit Beschluss vom 23. August 2023 an den Stadtrat zur Überarbeitung zurück.

Dagegen rekurrierte die Eigentümerin eines Grundstücks im Perimeter der fraglichen Planungsrevision an das Baurekursgericht. Dieses trat mangels eines tauglichen Anfechtungsobjekts nicht auf den Rekurs ein.] Der Stadtrat von Zürich wird in Nachachtung des gemeinderätlichen Beschlusses vom 23. August 2023 seinen Antrag auf Änderung des Ergänzungsplans Kernzone City zu überarbeiten und alsdann dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen haben. Unmittelbar verbindliche Auswirkungen auf die Rechte und/oder Pflichten Privater bzw. der Grundeigentümerin zeitigt der streitbetroffene Beschluss nicht.

Auch sind keine schutzwürdigen Interessen der Grundeigentümerin an der Anfechtung des Beschlusses vom 23. August 2023 ersichtlich. Die Vorinstanz ist zu Recht nicht auf den Rekurs eingetreten (zum Ganzen E. 2.4 f.). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANFECHTUNGSOBJEKT NICHTEINTRETEN NICHTEINTRETENSENTSCHEID SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE · Rechtsnormen: · § 19 Abs. I lit. a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4