Residence Permit Revocation After Short-Term Marriage Under EU/EFTA Agreement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court confirmed the revocation of a national's residence permit under the EU/EFTA agreement after his marriage to a Spanish citizen lasted less than three years before divorce, resulting in the lapse of the primary ground for issuance. Although the couple's outward cohabitation exceeded three years, the court found credible evidence that the spouse's intent to remain married ceased after less than three years of cohabitation in the country, unsubstantiated counterclaims by the permit holder were disregarded, and consequently, the permit holder was not entitled to post-divorce residency rights under relevant immigration law.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA eines kolumbianischen Staatsangehörigen nach einer weniger als drei Jahre dauernden Ehegemeinschaft mit einer Spanierin.] Die Ehegatten sind mittlerweile geschieden, womit die Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA des Beschwerdeführers weggefallen ist (E. 2.3). Die nach aussen wahrnehmbare eheliche Wohngemeinschaft des Beschwerdefühers mit seiner Ehefrau dauerte länger als drei Jahre (E. 3.3). Aufgrund der überzeugenden Stellungnahmen der Ehefrau ist jedoch davon auszugehen, dass ihr Ehewille bereits im November 2021 und damit nach weniger als drei Jahren des ehelichen Zusammenlebens in der Schweiz erloschen ist. Die gegenläufigen Behauptungen des Beschwerdeführers bleiben unsubstantiiert und unbelegt (E. 3.4). Dem Beschwerdeführer kommt kein nacheheliches Aufenthaltsrecht in der Schweiz gestützt auf Art. 50 AIG zu (E. 3.5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the legal basis concerning the revocation of the residence permit, which is the subject of the final dismissal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00172
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00172 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.08.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 08.01.2025 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA eines kolumbianischen Staatsangehörigen nach einer weniger als drei Jahre dauernden Ehegemeinschaft mit einer Spanierin.] Die Ehegatten sind mittlerweile geschieden, womit die Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA des Beschwerdeführers weggefallen ist (E. 2.3).
Die nach aussen wahrnehmbare eheliche Wohngemeinschaft des Beschwerdefühers mit seiner Ehefrau dauerte länger als drei Jahre (E. 3.3). Aufgrund der überzeugenden Stellungnahmen der Ehefrau ist jedoch davon auszugehen, dass ihr Ehewille bereits im November 2021 und damit nach weniger als drei Jahren des ehelichen Zusammenlebens in der Schweiz erloschen ist. Die gegenläufigen Behauptungen des Beschwerdeführers bleiben unsubstantiiert und unbelegt (E. 3.4). Dem Beschwerdeführer kommt kein nacheheliches Aufenthaltsrecht in der Schweiz gestützt auf Art. 50 AIG zu (E. 3.5).
Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSWEISUNG EHEGEMEINSCHAFT EHEWILLE NACHEHELICHER HÄRTEFALL · Rechtsnormen: · Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4