Inmate Assault During Confrontation Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertVideo evidence captured an inmate abruptly rising during a brief verbal exchange, forcefully grabbing another inmate, and pulling him away from an open window, while a third inmate intervened to separate them during the ensuing confrontation. The court upheld the disciplinary finding of six days of arrest, reasoning that the video recordings clearly showed the appellant's aggressive and threatening body language, making it highly probable that the extensive scratches on the victim originated from this incident, thus confirming the factual findings, legal assessment, and severity of the punishment imposed by the lower authority.
Legislator-Regeste
AmtlichDisziplinarstrafe | Videoaufnahmen belegen folgenden Vorfall im Aufenthaltsraum des Gefängnisses: Nach einem kurzen Wortwechsel stand der Beschwerdeführer unvermittelt auf, ging um den Tisch herum, packte einen Mitgefangenen und riss diesen vom offenen Fenster weg. Ein weiterer im Aufenthaltsraum anwesender Gefangener schaffte es, den Beschwerdeführer mit sofortigem körperlichem Einsatz vom Angegriffenen fernzuhalten, dies auch während des anschliessenden Wortgefechts (E. 3.2, E. 3.3.2). Die Videoaufnahmen belegen eindrücklich die aggressive und bedrohliche Körpersprache des Beschwerdeführers. Entgegen dessen Vorbringen erscheint es als naheliegend, dass die erheblichen Kratzspuren am Oberkörper des Angegriffenen von diesem Vorfall stammen (E. 3.4). Somit ist weder die vorinstanzliche Feststellung des Sachverhalts noch die rechtliche Würdigung oder die Strafhöhe von sechs Tagen Arrest zu beanstanden (E. 3.5). Abweisung der Beschwerde. Abweisung des UP-Gesuchs infolge Aussichtslosigkeit.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the decision's overview, implying its relevance to the disciplinary penalty imposed, which is the subject of the appeal.
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This provision is cited in the decision's overview, detailing the legal basis for the administrative action concerning detention.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00162
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00162 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.07.2024 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Disziplinarstrafe · Videoaufnahmen belegen folgenden Vorfall im Aufenthaltsraum des Gefängnisses: Nach einem kurzen Wortwechsel stand der Beschwerdeführer unvermittelt auf, ging um den Tisch herum, packte einen Mitgefangenen und riss diesen vom offenen Fenster weg. Ein weiterer im Aufenthaltsraum anwesender Gefangener schaffte es, den Beschwerdeführer mit sofortigem körperlichem Einsatz vom Angegriffenen fernzuhalten, dies auch während des anschliessenden Wortgefechts (E. 3.2, E. 3.3.2).
Die Videoaufnahmen belegen eindrücklich die aggressive und bedrohliche Körpersprache des Beschwerdeführers. Entgegen dessen Vorbringen erscheint es als naheliegend, dass die erheblichen Kratzspuren am Oberkörper des Angegriffenen von diesem Vorfall stammen (E. 3.4). Somit ist weder die vorinstanzliche Feststellung des Sachverhalts noch die rechtliche Würdigung oder die Strafhöhe von sechs Tagen Arrest zu beanstanden (E. 3.5). Abweisung der Beschwerde. Abweisung des UP-Gesuchs infolge Aussichtslosigkeit. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG ARREST AUSEINANDERSETZUNG GEFÄNGNIS VIDEOAUFZEICHNUNG · Rechtsnormen:
· Art. 91 Abs. I StGB Art. 91 Abs. III StGB § 23b Abs. 2 lit. a StJVG § 23c Abs. I lit. i StJVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4