Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2024.00148 • VG ZH VB.2024.00148 KI-generiert

Appeal of Driving License Withdrawal Moot After Assessment

Geschäftsnummer VB.2024.00148
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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A party appealed the withdrawal of their driving license, which was based on a fitness-to-drive assessment, but the court dismissed the appeal as moot because the appellant had already undergone the required assessment, rendering their immediate interest in challenging the underlying order to submit to the assessment obsolete. The court reasoned that the subsequent decision to withdraw the license based on the assessment's findings is independently appealable, but found that the initial doubts regarding the appellant's fitness to drive were sufficient grounds for ordering the assessment in the first place.

Legislator-Regeste

Amtlich

Führerausweisentzug | Fahreignungsabklärung. Nachdem der Beschwerdeführer sich einer Fahreignungsabklärung unterzogen hat, ist sein aktuelles und praktisches Interesse an der Beschwerde dahingefallen. Der gestützt auf das Gutachten angeordnete Führerausweisentzug ist selbständig anfechtbar. Eine rechtzeitige Überprüfung in ähnlich gelagerten Fällen ist nicht ausgeschlossen (E. 2). Bei summarischer Betrachtung erscheinen die Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers als ausreichend für die Anordnung einer Fahreignungsabklärung (E. 3). Abschreibung zufolge Gegenstandslosigkeit.

Schlagwörter

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Führerausweisentzug Fahreignungsabklärung begründeter Entscheid Festsetzung der Busse Überprüfung einer früheren Entscheidung Motorfahrzeugbenutzung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 15d Abs. I SVG

This provision pertains to the legal basis for the underlying measure (Fahreignungsabklärung/driving fitness assessment) which became moot.

§ 21 Abs. I VRG

This provision regulated the administrative measure whose necessity became moot after the assessment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00148

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00148 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.02.2025 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Führerausweisentzug · Fahreignungsabklärung. Nachdem der Beschwerdeführer sich einer Fahreignungsabklärung unterzogen hat, ist sein aktuelles und praktisches Interesse an der Beschwerde dahingefallen. Der gestützt auf das Gutachten angeordnete Führerausweisentzug ist selbständig anfechtbar.

Eine rechtzeitige Überprüfung in ähnlich gelagerten Fällen ist nicht ausgeschlossen (E. 2). Bei summarischer Betrachtung erscheinen die Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers als ausreichend für die Anordnung einer Fahreignungsabklärung (E. 3). Abschreibung zufolge Gegenstandslosigkeit. · --- · Stichworte: · AKTUELLES PRAKTISCHES INTERESSE GEGENSTANDSLOSIGKEIT KOSTENAUFLAGE LEGITIMATION · Rechtsnormen: · Art. 15d Abs. I SVG § 21 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4