Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2024.00135 • VG ZH VB.2024.00135 KI-generiert

Bidder Exclusion for Subcontractor References Upheld

Geschäftsnummer VB.2024.00135
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A contracting authority excluded a bidder from a procurement process for failing to meet an eligibility criterion requiring the "legally offering company" to demonstrate two suitable reference projects. The bidder submitted references related to a subcontractor, which the court found did not satisfy the criterion. The court held that procurement authorities have discretion to define eligibility criteria that do not consider subcontractor experience, and any objection that the criterion was unfounded and unnecessarily restricted the market was raised too late. The exclusion was deemed an appropriate consequence of the deficiency, and the appeal was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Ausschluss aus dem Vergabeverfahren infolge Nichterfüllung eines Eignungskriteriums. Die Beschwerdegegnerin hatte in den Ausschreibungsbedingungen vier Eignungskriterien genannt; der strittige Verfahrensausschluss erfolgte wegen Nichterfüllung des Eignungskriteriums "Referenzprojekt (EK 1)", wonach die "rechtlich anbietende Gesellschaft" zwei geeignete Referenzprojekte nachzuweisen hatte (E. 3.2). Die von der Beschwerdeführerin eingereichten, eine Subunternehmerin betreffenden Referenzen erfüllen dieses Kriterium nicht (E. 3.3.2). Es liegt im Ermessen der Vergabebehörde, die eignungskriterien so zu formulieren, dass die Fachkenntnisse und Erfahrungen der Subunternehmer nicht berücksichtigt werden (E. 3.3.3). 3.3.4 Soweit die Beschwerdeführerin vorbringt, das fragliche Eignungskriterium sei objektiv unbegründet und grenze den Markt unnötig ein, erweist sich die Rüge als verspätet (E. 3.3.4). Die Vergabebehörde hat das betreffende Eignungskriterium zulässigerweise als nicht erfüllt qualifiziert. Der Ausschluss erweist sich als adäquate Folge des Mangels (E. 3.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Ausschluss eines Anbieters Subunternehmer Auftraggeber im öffentlichen Beschaffungswesen Antrag zum Vertragsabschluss selektives Verfahren Offertbewertung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG
The court's decision to dismiss the appeal is based on the assessment of the exclusion from the procurement process due to non-compliance with an eligibility criterion.
§ 4a Abs. I lit. a IVöB-BeitrittsG
The court's decision to dismiss the appeal is based on the assessment of the exclusion from the procurement process due to non-compliance with an eligibility criterion.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG

The court's decision to dismiss the appeal is based on the assessment of the exclusion from the procurement process due to non-compliance with an eligibility criterion.

§ 4a Abs. I lit. a IVöB-BeitrittsG

The court's decision to dismiss the appeal is based on the assessment of the exclusion from the procurement process due to non-compliance with an eligibility criterion.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00135

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00135 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.05.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Ausschluss aus dem Vergabeverfahren infolge Nichterfüllung eines Eignungskriteriums. Die Beschwerdegegnerin hatte in den Ausschreibungsbedingungen vier Eignungskriterien genannt; der strittige Verfahrensausschluss erfolgte wegen Nichterfüllung des Eignungskriteriums "Referenzprojekt (EK 1)", wonach die "rechtlich anbietende Gesellschaft" zwei geeignete Referenzprojekte nachzuweisen hatte (E. 3.2).

Die von der Beschwerdeführerin eingereichten, eine Subunternehmerin betreffenden Referenzen erfüllen dieses Kriterium nicht (E. 3.3.2). Es liegt im Ermessen der Vergabebehörde, die eignungskriterien so zu formulieren, dass die Fachkenntnisse und Erfahrungen der Subunternehmer nicht berücksichtigt werden (E. 3.3.3). 3.3.4 Soweit die Beschwerdeführerin vorbringt, das fragliche Eignungskriterium sei objektiv unbegründet und grenze den Markt unnötig ein, erweist sich die Rüge als verspätet (E. 3.3.4). Die Vergabebehörde hat das betreffende Eignungskriterium zulässigerweise als nicht erfüllt qualifiziert.

Der Ausschluss erweist sich als adäquate Folge des Mangels (E. 3.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS EIGNUNGSKRITERIUM REFERENZEN · Rechtsnormen: · § 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG § 4a Abs. I lit. a IVöB-BeitrittsG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3