Retiree Denied Swiss Residency Permit Due to Lack of Dependency
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court denied a 68-year-old US citizen's request for a residency permit to live in Switzerland without employment, alongside his children, finding no particular dependency on his Swiss-resident children or other special personal ties to Switzerland beyond family connections. The court reasoned that the applicant did not demonstrate the required personal circumstances for admission as a non-working retiree under Article 28 of the Swiss Federal Act on Foreign Nationals, nor did his situation warrant protection under the right to respect for family life.
Legislator-Regeste
AmtlichEinreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme | [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen 68-jährigen Staatsangehörigen der USA zur erwerbslosen Wohnsitznahme bei seinen Kindern.] Der in der Schweiz lebende Beschwerdeführer vermag kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm (bzw. seinen ebenfalls in der Schweiz wohnhaften Geschwistern) und dem Vater darzutun. Kein Anwesenheitsanspruch aus dem Recht auf Achtung des Familienlebens (E. 2). Der Schluss der Vorinstanz, der Vater verfüge nicht über besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, erweist sich nicht als rechtsverletzend. Über familiäre Bindungen hinausgehende besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz sind nicht erkennbar. Keine Zulassung als nicht erwerbstätiger Rentner gemäss Art. 28 AIG (E. 4) Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court rejected the application for a residence permit for a non-working pensioner as per this article.
The court found no violation of the right to respect for family life in its decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00115
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00115 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.11.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Einreise zur erwerbslosen Wohnsitznahme · [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an einen 68-jährigen Staatsangehörigen der USA zur erwerbslosen Wohnsitznahme bei seinen Kindern.] Der in der Schweiz lebende Beschwerdeführer vermag kein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm (bzw. seinen ebenfalls in der Schweiz wohnhaften Geschwistern) und dem Vater darzutun. Kein Anwesenheitsanspruch aus dem Recht auf Achtung des Familienlebens (E. 2). Der Schluss der Vorinstanz, der Vater verfüge nicht über besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, erweist sich nicht als rechtsverletzend. Über familiäre Bindungen hinausgehende besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz sind nicht erkennbar. Keine Zulassung als nicht erwerbstätiger Rentner gemäss Art. 28 AIG (E.
4) Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG RENTNERBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 28 AIG Art. 8 Abs. 1 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3