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VB.2024.00107 • VG ZH VB.2024.00107 KI-generiert

Social Assistance Recipient vs. RAV Registration Requirement

Geschäftsnummer VB.2024.00107
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A social assistance recipient had their benefits reduced because they failed to comply with a prior order to register with the Regional Employment Center (RAV) to aid in their job search. The court reasoned that individuals receiving social assistance must take all reasonable steps toward financial self-sufficiency, and authorities are permitted to impose requirements, such as RAV registration, to improve the recipient's integration prospects, even if the recipient prefers to continue only with their existing job search methods or if prior RAV attempts were unsuccessful.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | [Die Sozialbehörde kürzte einem Sozialhilfeempfänger die Unterstützungsleistungen, weil er einer zuvor verfügten Auflage, wonach er sich zwecks Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle auf der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) anmelden müsse, nicht nachgekommen war.] Wer Sozialhilfe bezieht, muss alles Zumutbare unternehmen, um rasch wieder finanziell selbständig zu werden (E. 3.2). Wirtschaftliche Sozialhilfe darf u.a. mit Auflagen verbunden werden, die geeignet sind, die Lage des Hilfeempfängers zu verbessern (E. 2.2). Die Sozialbehörde durfte den Sozialhilfebezüger im Interesse einer Verbesserung von dessen beruflichen Integrationschancen dazu anhalten, sich zwecks Stellenvermittlung auf der RAV anzumelden, auch wenn dieser es bevorzugen würde, ausschliesslich seine bisherigen Bemühungen um eine Arbeitsstelle fortzusetzen, und obwohl frühere Vermittlungsversuche durch die RAV keinen Erfolg zeitigten (E. 3.3-3.5). Abweisung.

Schlagwörter

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Sozialhilfebezüger Soziale Eingliederung Regionalbeihilfen Genügen der Arbeitsbemühungen Residenzpflicht Anmeldung und Eintragungsverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 24 Abs. I lit. a SHG

This provision forms the main ground for upholding the reduction of social assistance benefits due to non-compliance with a condition.

§ 21 Abs. I SHG

This provision relates to the general duty of the recipient to strive for financial independence, underpinning the imposition of the condition.

§ 21 Abs. II SHG

This provision relates to the possibility of imposing conditions on social assistance, which justifies the requirement to register with the RAV.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00107

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00107 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.06.2024 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · [Die Sozialbehörde kürzte einem Sozialhilfeempfänger die Unterstützungsleistungen, weil er einer zuvor verfügten Auflage, wonach er sich zwecks Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle auf der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) anmelden müsse, nicht nachgekommen war.] Wer Sozialhilfe bezieht, muss alles Zumutbare unternehmen, um rasch wieder finanziell selbständig zu werden (E. 3.2).

Wirtschaftliche Sozialhilfe darf u.a. mit Auflagen verbunden werden, die geeignet sind, die Lage des Hilfeempfängers zu verbessern (E. 2.2). Die Sozialbehörde durfte den Sozialhilfebezüger im Interesse einer Verbesserung von dessen beruflichen Integrationschancen dazu anhalten, sich zwecks Stellenvermittlung auf der RAV anzumelden, auch wenn dieser es bevorzugen würde, ausschliesslich seine bisherigen Bemühungen um eine Arbeitsstelle fortzusetzen, und obwohl frühere Vermittlungsversuche durch die RAV keinen Erfolg zeitigten (E. 3.3-3.5). Abweisung.

· --- · Stichworte: · AUFLAGE KÜRZUNG LEISTUNGSKÜRZUNG SOZIALHILFE SOZIALHILFERECHT · Rechtsnormen: · § 21 Abs. I SHG § 21 Abs. II SHG § 24 Abs. I lit. a SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3