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VB.2024.00106 • VG ZH VB.2024.00106 KI-generiert

Residence Permit Appeal Dismissed for Untimely Filing; Representative Sanctioned

Geschäftsnummer VB.2024.00106
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed an appeal concerning the revocation or extension of a residence permit following a downgrade because it was filed late, despite the appellant's representative claiming timely submission via a designated postal drop-off point. The court found the representative's evidence, specifically a purchase receipt for a shipping label and a date/time-lacking video showing a non-postal mailbox, insufficient to prove timely filing, leading to non-admittance of the appeal due to lateness, and consequently imposed court costs upon the representative for their misconduct.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Rückstufung | [Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin macht geltend, die Beschwerde fristgerecht bei einer My-Post-24-Filiale der Post übergeben zu haben.] Die Behauptung des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin, die Beschwerde fristgerecht bei der My-Post-24-Filiale der Post übergeben zu haben, erweist sich als falsch. Die Kaufquittung des Etiketts vermag nicht zu beweisen, dass die Sendung tatsächlich fristgerecht eingereicht worden ist. Das als Beweismittel eingereichte Video enthält kein Datum und keine Uhrzeit. Bei dem auf dem Video gezeigten Briefkasten handelt es sich sodann offensichtlich nicht um einen Briefkasten der Schweizerischen Post (E. 2.2). Die Gerichtskosten sind aufgrund seines Fehlverhaltens dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin aufzuerlegen (E. 3.1). Nichteintreten auf die Beschwerde zufolge Verspätung.

Schlagwörter

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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung verspätete Eingabe Aufenthaltsbewilligung Verwaltungssanktion Forderungseingabe Rückzug des Rechtsbegehrens

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 BGG

The procedural costs are imposed on the appellant's legal representative due to their misconduct.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00106

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00106 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.04.2024 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 19.06.2024 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Rückstufung · [Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin macht geltend, die Beschwerde fristgerecht bei einer My-Post-24-Filiale der Post übergeben zu haben.] Die Behauptung des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin, die Beschwerde fristgerecht bei der My-Post-24-Filiale der Post übergeben zu haben, erweist sich als falsch.

Die Kaufquittung des Etiketts vermag nicht zu beweisen, dass die Sendung tatsächlich fristgerecht eingereicht worden ist. Das als Beweismittel eingereichte Video enthält kein Datum und keine Uhrzeit. Bei dem auf dem Video gezeigten Briefkasten handelt es sich sodann offensichtlich nicht um einen Briefkasten der Schweizerischen Post (E. 2.2). Die Gerichtskosten sind aufgrund seines Fehlverhaltens dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin aufzuerlegen (E. 3.1). Nichteintreten auf die Beschwerde zufolge Verspätung. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen:

· - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3