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VB.2024.00028 • VG ZH VB.2024.00028 KI-generiert

Vocational Teacher Workload Reduction Challenge

Geschäftsnummer VB.2024.00028
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A vocational school teacher, who had consistently been assigned more teaching lessons than stipulated in his initial contract for several years, challenged the decision to revert to only the contractually assured minimum workload for the 2020/2021 school year. The court reasoned that the employer could not unilaterally reduce the workload below the previously established, de facto higher employment level by informal means, thus the actual, higher workload must be maintained against the employer, precluding any reduction in the employment status. However, the court also determined that the teacher had no claim to the continuation of any income derived from previous, voluntary excess teaching commitments beyond the established factual employment level.

Legislator-Regeste

Amtlich

Beschäftigungsgrad | [Dem als Berufsschullehrer tätigen Beschwerdeführer wurden während mehrerer Jahre mehr Unterrichtslektionen zugeteilt, als ihm in der Anstellungsverfügung zugesichert worden waren. Für das Schuljahr 2020/2021 wurde ihm bloss noch die zugesicherte Anzahl Lektionen zugeteilt.] Dem Beschwerdegegner steht es nicht zu, dem Beschwerdeführer nur das verfügte Mindespensum zu garantieren und ein darüberliegendes Pensum formlos abzuändern. Er muss sich daher die tatsächlichen Gegebenheiten, das heisst den faktisch höheren Beschäftigungsgrad, entgegenhalten lassen (E. 3.2). Soweit der Beschwerdeführer in den vergangenen Semestern teilweise ein höheres Einkommen erzielte, indem er zusätzlich zu seinen Unterrichtslektionen Mehrleistungen erbrachte, kommt ihm kein Anspruch auf Fortbestand dieses Einkommens zu (E. 3.3). Weshalb die Vorinstanz zur Ermittlung des bisherigen faktischen Beschäftigungsgrads lediglich auf ein Semester abstellte, ist nicht nachvollziehbar. Eine Anpassung des Beschäftigungsgrads zuungunsten des Beschwerdeführers ist jedoch ausgeschlossen (E. 3.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Arbeitsverträge Erziehung, Aus- und Fortbildung Heimarbeitsvertrag Einkommensverminderung Überstundenarbeit Zuweisung zum Schulkreis

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG

Cited in the dispositive for the allocation of court costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2024.00028

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2024.00028 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.10.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Beschäftigungsgrad · [Dem als Berufsschullehrer tätigen Beschwerdeführer wurden während mehrerer Jahre mehr Unterrichtslektionen zugeteilt, als ihm in der Anstellungsverfügung zugesichert worden waren. Für das Schuljahr 2020/2021 wurde ihm bloss noch die zugesicherte Anzahl Lektionen zugeteilt.] Dem Beschwerdegegner steht es nicht zu, dem Beschwerdeführer nur das verfügte Mindespensum zu garantieren und ein darüberliegendes Pensum formlos abzuändern.

Er muss sich daher die tatsächlichen Gegebenheiten, das heisst den faktisch höheren Beschäftigungsgrad, entgegenhalten lassen (E. 3.2). Soweit der Beschwerdeführer in den vergangenen Semestern teilweise ein höheres Einkommen erzielte, indem er zusätzlich zu seinen Unterrichtslektionen Mehrleistungen erbrachte, kommt ihm kein Anspruch auf Fortbestand dieses Einkommens zu (E. 3.3). Weshalb die Vorinstanz zur Ermittlung des bisherigen faktischen Beschäftigungsgrads lediglich auf ein Semester abstellte, ist nicht nachvollziehbar. Eine Anpassung des Beschäftigungsgrads zuungunsten des Beschwerdeführers ist jedoch ausgeschlossen (E. 3.4).

Abweisung. · --- · Stichworte: · BERUFSSCHULLEHRER BESCHÄFTIGUNGSGRAD PENSUMSREDUKTION TREU UND GLAUBEN · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3