Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2023.00756 • VG ZH VB.2023.00756 KI-generiert

Contract Award Appeal Admissibility Based on Realistic Prospect of Contract Award

Geschäftsnummer VB.2023.00756
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerns an appeal against a contract award decision where the appellant, a non-awarded bidder, contested not being invited to submit a sample for testing. The court affirmed that non-awarded bidders are legitimized to appeal an award decision if they have a realistic chance of securing the contract upon the appeal's success or if it leads to a re-tender allowing for a new offer; otherwise, they lack a legally protected interest in appealing. The court found the appellant failed to substantiate objections against the award criteria evaluation, noting that even if the claim regarding the sample testing were successful, the appellant still failed to meet numerous mandatory criteria, thus eliminating any realistic prospect of being awarded the contract, leading to the appeal being dismissed as inadmissible due to a lack of legally protected interest.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Schutzwürdiges Interesse an der Beschwerdeführung. Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können; andernfalls fehlt ihnen das schutzwürdige Interesse an der Beschwerdeführung. Ob eine solche reelle Chance besteht, ist aufgrund der gestellten Anträge und Parteivorbringen zu prüfen (E. 2.1). Mit ihrer Beschwerde macht die Beschwerdeführerin nur geltend, dass sie zur Bemusterung hätte eingeladen werden müssen. Die Beschwerdeführerin wendet sich nicht substanziiert gegen die Bewertung ihres Angebots gemäss der Zuschlagskriterien durch den Beschwerdegegner. Auch wenn die Beschwerdeführerin mit ihren Rügen durchdringen würde, hätte sie (selbst bei einer – ohnehin nicht beantragten – Wiederholung der Bewertung und einer Zulassung zur Testmusterung) keine realistische Aussicht auf den Zuschlag, da sie zahlreiche Muss-Kriterien nicht erfüllt (E. 2.2). Nichteintreten.

Schlagwörter

KI-generiert
Antrag zum Vertragsabschluss Zuschlagskriterien Aussicht auf Erfolg Vergabe von Bauaufträgen rechtlich geschütztes Interesse Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 70 VRG

This provision was used to declare the appeal inadmissible because the appellant lacked a legitimate interest in appealing the procurement decision.

§ 21 Abs. 1 VRG

This procedural provision was likely used in conjunction with § 70 VRG regarding the admissibility or procedure of the appeal, although the core issue was standing under § 70 VRG.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00756

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223830&W10_KEY=13317015&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00756 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.02.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Schutzwürdiges Interesse an der Beschwerdeführung. Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können; andernfalls fehlt ihnen das schutzwürdige Interesse an der Beschwerdeführung.

Ob eine solche reelle Chance besteht, ist aufgrund der gestellten Anträge und Parteivorbringen zu prüfen (E. 2.1). Mit ihrer Beschwerde macht die Beschwerdeführerin nur geltend, dass sie zur Bemusterung hätte eingeladen werden müssen. Die Beschwerdeführerin wendet sich nicht substanziiert gegen die Bewertung ihres Angebots gemäss der Zuschlagskriterien durch den Beschwerdegegner. Auch wenn die Beschwerdeführerin mit ihren Rügen durchdringen würde, hätte sie (selbst bei einer – ohnehin nicht beantragten – Wiederholung der Bewertung und einer Zulassung zur Testmusterung) keine realistische Aussicht auf den Zuschlag, da sie zahlreiche Muss-Kriterien nicht erfüllt (E. 2.2).

Nichteintreten. · --- · Stichworte: · ANTRAG BEGRÜNDUNG LEGITIMATION SCHÜTZENSWERTES INTERESSE SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · § 21 Abs. 1 VRG § 70 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4