Contract Award Appeal Admissibility Based on Realistic Prospect of Contract Award
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerns an appeal against a contract award decision where the appellant, a non-awarded bidder, contested not being invited to submit a sample for testing. The court affirmed that non-awarded bidders are legitimized to appeal an award decision if they have a realistic chance of securing the contract upon the appeal's success or if it leads to a re-tender allowing for a new offer; otherwise, they lack a legally protected interest in appealing. The court found the appellant failed to substantiate objections against the award criteria evaluation, noting that even if the claim regarding the sample testing were successful, the appellant still failed to meet numerous mandatory criteria, thus eliminating any realistic prospect of being awarded the contract, leading to the appeal being dismissed as inadmissible due to a lack of legally protected interest.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Schutzwürdiges Interesse an der Beschwerdeführung. Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können; andernfalls fehlt ihnen das schutzwürdige Interesse an der Beschwerdeführung. Ob eine solche reelle Chance besteht, ist aufgrund der gestellten Anträge und Parteivorbringen zu prüfen (E. 2.1). Mit ihrer Beschwerde macht die Beschwerdeführerin nur geltend, dass sie zur Bemusterung hätte eingeladen werden müssen. Die Beschwerdeführerin wendet sich nicht substanziiert gegen die Bewertung ihres Angebots gemäss der Zuschlagskriterien durch den Beschwerdegegner. Auch wenn die Beschwerdeführerin mit ihren Rügen durchdringen würde, hätte sie (selbst bei einer – ohnehin nicht beantragten – Wiederholung der Bewertung und einer Zulassung zur Testmusterung) keine realistische Aussicht auf den Zuschlag, da sie zahlreiche Muss-Kriterien nicht erfüllt (E. 2.2). Nichteintreten.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was used to declare the appeal inadmissible because the appellant lacked a legitimate interest in appealing the procurement decision.
This procedural provision was likely used in conjunction with § 70 VRG regarding the admissibility or procedure of the appeal, although the core issue was standing under § 70 VRG.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00756
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00756 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.02.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Schutzwürdiges Interesse an der Beschwerdeführung. Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können; andernfalls fehlt ihnen das schutzwürdige Interesse an der Beschwerdeführung.
Ob eine solche reelle Chance besteht, ist aufgrund der gestellten Anträge und Parteivorbringen zu prüfen (E. 2.1). Mit ihrer Beschwerde macht die Beschwerdeführerin nur geltend, dass sie zur Bemusterung hätte eingeladen werden müssen. Die Beschwerdeführerin wendet sich nicht substanziiert gegen die Bewertung ihres Angebots gemäss der Zuschlagskriterien durch den Beschwerdegegner. Auch wenn die Beschwerdeführerin mit ihren Rügen durchdringen würde, hätte sie (selbst bei einer – ohnehin nicht beantragten – Wiederholung der Bewertung und einer Zulassung zur Testmusterung) keine realistische Aussicht auf den Zuschlag, da sie zahlreiche Muss-Kriterien nicht erfüllt (E. 2.2).
Nichteintreten. · --- · Stichworte: · ANTRAG BEGRÜNDUNG LEGITIMATION SCHÜTZENSWERTES INTERESSE SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · § 21 Abs. 1 VRG § 70 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4