Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2023.00732 • VG ZH VB.2023.00732 KI-generiert

Foreign National's Claim for Change of Residence Denied Due to Unemployment

Geschäftsnummer VB.2023.00732
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A 29-year-old foreign national, legally residing in one canton, sought to change his residence to another canton to live with his mother, but the request was denied. The court upheld the rejection, reasoning that since the individual was not employed, he had no entitlement to a change of canton under the relevant law, and the decision of the responsible authority to refuse the residence permit in the new canton under discretionary powers was not objectionable.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) | [Der Beschwerdeführer, ein 29-jähriger brasilianischer Staatsangehöriger, ist im Kanton Aargau aufenthaltsberechtigt. Er ersuchte um Kantonswechsel in den Kanton Zürich, um bei seiner Mutter Wohnsitz nehmen zu können.] Der Beschwerdeführer geht keiner Erwerbstätigkeit nach, weshalb ihm kein Anspruch auf Kantonswechsel zukommt (E. 3). Dass der Beschwerdegegner ihm im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens keine Aufenthaltsbewilligung für den Kanton Zürich erteilt hat, ist nicht zu beanstanden (E. 4). Abweisung UP/URB. Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Aufenthaltswechsel Aufenthaltsbewilligung Fremdes Recht Arbeitslosigkeit Nachweis der Staatenlosigkeit Bürgerrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 37 Abs. 2 AIG

This provision likely formed the core legal basis for the court's decision regarding the lack of entitlement to a change of canton due to unemployment.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00732

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224297&W10_KEY=13317009&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00732 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.08.2024 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) · [Der Beschwerdeführer, ein 29-jähriger brasilianischer Staatsangehöriger, ist im Kanton Aargau aufenthaltsberechtigt. Er ersuchte um Kantonswechsel in den Kanton Zürich, um bei seiner Mutter Wohnsitz nehmen zu können.] Der Beschwerdeführer geht keiner Erwerbstätigkeit nach, weshalb ihm kein Anspruch auf Kantonswechsel zukommt (E. 3). Dass der Beschwerdegegner ihm im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens keine Aufenthaltsbewilligung für den Kanton Zürich erteilt hat, ist nicht zu beanstanden (E. 4). Abweisung UP/URB. Abweisung. · --- · Stichworte: · ARBEITSLOSIGKEIT AUFENTHALTSBEWILLIGUNG KANTONSWECHSEL · Rechtsnormen: · Art. 37 Abs. 2 AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3