Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2023.00726 • VG ZH VB.2023.00726 KI-generiert

Appeal Regarding Core Zone Renovation Permits and Parking Standing

Geschäftsnummer VB.2023.00726
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerns an appeal against a building permit for the renovation of a structure in a core zone, where the renovation was conducted in two stages under separate permits, which the court found did not constitute a planning defect. The court reasoned that the higher design requirements of the relevant statute apply in core zones, and the assessment of the structure's integration must consider the surrounding buildings while adhering to core zone regulations. Furthermore, regarding the objection to the required parking spaces, the court held that neighbors typically lack the necessary standing to appeal on this basis because the inability to create parking spots generally does not lead to the denial of a building permit, unless the neighbors can specifically demonstrate detrimental circumstances uniquely affecting them.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Sanierung eines Gebäudes in der Kernzone, Einordnung, Parkplätze. Aus dem Umstand, dass die Sanierung des Gebäudes in zwei Etappen mit zwei Baubewilligungen erfolgte, resultiert vorliegend kein baurechtlicher Missstand (E. 3.3). In Kernzonen gelangen die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG zur Anwendung (E. 4.2). Die Beurteilung der Einordnung ist auch in der Kernzone unter Berücksichtigung der baulichen Umgebung sowie unter Einhaltung der Kernzonenvorschriften vorzunehmen (E. 4.4). Gemäss ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts fehlt es Nachbarn für die Rüge hinsichtlich der zu erstellenden Abstellplätze regelmässig an der erforderlichen Betroffenheit, da die Unmöglichkeit, Abstellplätze zu schaffen, grundsätzlich nicht zur Bauverweigerung führt. Die Nachbarn müssen ihr Anfechtungsinteresse vielmehr im Einzelnen darlegen. Ein solches ist namentlich gegeben, wenn Übelstände zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken (E. 5.4). Abweisung.

Schlagwörter

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Legitimation gegen Baubewilligung Bauzone Beschwerdelegitimation Parkplatzpflicht Bauordnung Zonenplanänderung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 238 Abs. II PBG

The court applied this provision regarding the elevated design requirements applicable in core zones.

§ 242 PBG

This provision was cited regarding the assessment of the building's placement within the core zone regulations.

Art. 25a RPG

This provision was cited in relation to the coordination principle for the assessment.

Art. 66 Abs. 1 EGVE

The court ordered the appellant to pay court fees according to this article.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2023.00726

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2023.00726 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.12.2024 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Sanierung eines Gebäudes in der Kernzone, Einordnung, Parkplätze. Aus dem Umstand, dass die Sanierung des Gebäudes in zwei Etappen mit zwei Baubewilligungen erfolgte, resultiert vorliegend kein baurechtlicher Missstand (E. 3.3). In Kernzonen gelangen die erhöhten Gestaltungsanforderungen von § 238 Abs. 2 PBG zur Anwendung (E. 4.2).

Die Beurteilung der Einordnung ist auch in der Kernzone unter Berücksichtigung der baulichen Umgebung sowie unter Einhaltung der Kernzonenvorschriften vorzunehmen (E. 4.4). Gemäss ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts fehlt es Nachbarn für die Rüge hinsichtlich der zu erstellenden Abstellplätze regelmässig an der erforderlichen Betroffenheit, da die Unmöglichkeit, Abstellplätze zu schaffen, grundsätzlich nicht zur Bauverweigerung führt. Die Nachbarn müssen ihr Anfechtungsinteresse vielmehr im Einzelnen darlegen. Ein solches ist namentlich gegeben, wenn Übelstände zu befürchten sind, die sich in spezieller Weise zu ihren Lasten auswirken (E. 5.4).

Abweisung. · --- · Stichworte: · EINORDNUNG FENSTER KERNZONENVORSCHRIFTEN KOORDINATIONSPRINZIP PARKPLATZ ÜBELSTÄNDE · Rechtsnormen: · § 238 Abs. II PBG § 242 PBG Art. 25a RPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3